Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer bestellt? Warum weiss keiner was davon? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von HorstD
Zu Simsaladim(bambasaladusalabim): also, im vorliegenden Fall gibts keine Vollmacht - und offenbar auch keinen von der ...
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#21 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
Welche Vollmacht soll es denn geben? Als Betreuer eingesetzt zu werden? Sowas gibt es nicht. Der Wunsch meiner Mutter wurde von mehreren Betreuungsfritzen erfragt und steht in mehreren Dokumenten, die diese Leute kennen oder selbst erstellt haben. Ich kenne den Grund der Ablehnung. Hier veröffentlicht würde er mich de-anonymisieren. |
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#22 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Moin moin
Was Du tun kannst, um wieder ins Rennen zu kommen, hat Horst schon geschildert. Falls irgendjemand, der in dem Betreuungsverfahren beteiligt war (von der Betreuungsstelle, dem Gericht oder ein Gutachter) mal Kontakt zu dir gehabt hat und du bis bei der Gelegenheit so aufgetreten, wie hier im Forum, dann ist es kein Wunder, dass man Dich nicht als Verfahrensbeteiligten angenommen hat. Dein Geschimpfe über diesen Staat und fremde Betreuer sorgt schon dafür, Dich als Vertrauensperson auszuschließen. Insbesondere, wenn doch die von Dir beschimpften Personen - also die, die über die Betreuung befinden - Vertreter eben dieses Staates sind. Das ist ein klassisches Eigentor. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#23 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 104
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#24 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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#25 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,329
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Eine unwirksame oder z.B. nicht auffindbare Vorsorgevollmacht kann auch als Betreuungsverfügung gedeutet werden.
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#26 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,000
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Hast du da ein "nicht" vergessen?
Oder wie soll eine Zitat:
als Betreuungsverfügung gedeutet werden? Etwa alleine auf Zuruf eines (im Extremfall) geldgierigen Verwandten oder sonstige Personen? |
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#27 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,329
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Wenn beispielsweise eine Vorsorgevollmacht registriert, diese aber nicht auffindbar ist und daher nach Eintritt einer Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers eine Betreuung angeregt wird, kann das Gericht in der Sache erstmal davon ausgehen, soweit ein Widerruf ausgeschlossen werden kann, dass sich der Vollmachtgeber / Betroffene den Bevollmächtigten als Betreuer wünscht.
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#28 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,000
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Ok, du "hast mich" ;-)
An eine etwaige Registrierung hatte ich nicht gedacht!
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#29 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
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Zitat:
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#30 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
Den Eindruck habe ich mittlerweile auch gewonnen. Denke, es geht noch tiefer. Kennst Du noch ein anderes Forum? Hier scheinen mir die Hälfte aller Leute mit hilfreichen Beiträgen "Gesperrt" zu sein. |
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