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Betreuer bestellt? Warum weiss keiner was davon?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer bestellt? Warum weiss keiner was davon? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von HorstD Zu Simsaladim(bambasaladusalabim): also, im vorliegenden Fall gibts keine Vollmacht - und offenbar auch keinen von der ...


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Alt 22.07.2025, 19:40   #21
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Zu Simsaladim(bambasaladusalabim): also, im vorliegenden Fall gibts keine Vollmacht - und offenbar auch keinen von der Betreuten geäußerter Betreuerwunsch in Richtung Angehörige - oder vielleicht sogar eine ausdrückliche Ablehnung). Gehe doch bitte erst mal davon aus, dass das wirklich abgefragt wurde. Die Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers ist nach dem Gesetz weiterhin vorrangig - ein Berufsbetreuer eigentlich die Ausnahme. Was da schief gelaufen ist, da kann ich auch nur spekulieren.

Welche Vollmacht soll es denn geben? Als Betreuer eingesetzt zu werden? Sowas gibt es nicht.


Der Wunsch meiner Mutter wurde von mehreren Betreuungsfritzen erfragt und steht in mehreren Dokumenten, die diese Leute kennen oder selbst erstellt haben.
Ich kenne den Grund der Ablehnung. Hier veröffentlicht würde er mich de-anonymisieren.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 22.07.2025, 21:08   #22
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Moin moin


Was Du tun kannst, um wieder ins Rennen zu kommen, hat Horst schon geschildert.


Falls irgendjemand, der in dem Betreuungsverfahren beteiligt war (von der Betreuungsstelle, dem Gericht oder ein Gutachter) mal Kontakt zu dir gehabt hat und du bis bei der Gelegenheit so aufgetreten, wie hier im Forum, dann ist es kein Wunder, dass man Dich nicht als Verfahrensbeteiligten angenommen hat.
Dein Geschimpfe über diesen Staat und fremde Betreuer sorgt schon dafür, Dich als Vertrauensperson auszuschließen. Insbesondere, wenn doch die von Dir beschimpften Personen - also die, die über die Betreuung befinden - Vertreter eben dieses Staates sind.
Das ist ein klassisches Eigentor.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.07.2025, 22:36   #23
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 104
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Zitat:
Zitat von SimSalabim0923 Beitrag anzeigen
Welche Vollmacht soll es denn geben? Als Betreuer eingesetzt zu werden? Sowas gibt es nicht.
Doch die gibt es. Nennt sich Betreuungsverfügung.
1aFussel ist offline  
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Alt 23.07.2025, 05:03   #24
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen
Doch die gibt es. Nennt sich Betreuungsverfügung.



Interessant. Scheint aber nur eine Willenserklärung zu sein. Wenn das Gericht Dich nicht mag, ist die halt raus.
Vorsorgevollmacht wäre Ihr Preis gewesen.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 23.07.2025, 17:10   #25
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,329
Standard

Eine unwirksame oder z.B. nicht auffindbare Vorsorgevollmacht kann auch als Betreuungsverfügung gedeutet werden.
Mächschen ist offline  
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Alt 23.07.2025, 18:41   #26
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,000
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Hast du da ein "nicht" vergessen?


Oder wie soll eine


Zitat:
nicht auffindbare Vorsorgevollmacht

als Betreuungsverfügung gedeutet werden?
Etwa alleine auf Zuruf eines (im Extremfall) geldgierigen Verwandten oder sonstige Personen?
MurphysLaw ist offline  
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Alt 23.07.2025, 19:02   #27
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,329
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Wenn beispielsweise eine Vorsorgevollmacht registriert, diese aber nicht auffindbar ist und daher nach Eintritt einer Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers eine Betreuung angeregt wird, kann das Gericht in der Sache erstmal davon ausgehen, soweit ein Widerruf ausgeschlossen werden kann, dass sich der Vollmachtgeber / Betroffene den Bevollmächtigten als Betreuer wünscht.
Mächschen ist offline  
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Alt 23.07.2025, 21:11   #28
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,000
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Ok, du "hast mich" ;-)


An eine etwaige Registrierung hatte ich nicht gedacht!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 24.07.2025, 10:35   #29
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
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Zitat:
Zitat von SimSalabim0923 Beitrag anzeigen
Welche Vollmacht soll es denn geben? Als Betreuer eingesetzt zu werden? Sowas gibt es nicht.


Der Wunsch meiner Mutter wurde von mehreren Betreuungsfritzen erfragt und steht in mehreren Dokumenten, die diese Leute kennen oder selbst erstellt haben.
Ich kenne den Grund der Ablehnung. Hier veröffentlicht würde er mich de-anonymisieren.
Ich habe den Eindruck, dass die Betreuungsbehörden die Betreuer beschäftigen wollen, obwohl nicht immer eine Betreuung nötig wäre.
uwe2000 ist offline  
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Alt 24.07.2025, 11:16   #30
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
Zitat von uwe2000 Beitrag anzeigen
Ich habe den Eindruck, dass die Betreuungsbehörden die Betreuer beschäftigen wollen, obwohl nicht immer eine Betreuung nötig wäre.

Den Eindruck habe ich mittlerweile auch gewonnen. Denke, es geht noch tiefer.
Kennst Du noch ein anderes Forum? Hier scheinen mir die Hälfte aller Leute mit hilfreichen Beiträgen "Gesperrt" zu sein.
SimSalabim0923 ist offline  
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