Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer bestellt? Warum weiss keiner was davon? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Elara
Sorry falls das so rüber kam, die letzten Zeilen waren nicht an dich direkt gerichtet, sondern ...
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#41 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
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#42 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,012
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Und ich stelle fest, dass ein Mensch mit Einschränkungen mehr Anstand, als du!
Wie unverschämt dann deinerseits noch die Aufforderung an "Talk is cheap" zu denken, wo deine Beiträge praktisch nur von Voreingenommenheit und "Alle über einen Kamm scheren" handeln. Du fandest, Elara's Worte waren "Talk is cheap"? Dein Talk hatte bislang nicht mal ein Preisschild! |
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#43 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
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Das wäre schön, wenn es immer so funktionieren würde. Siehe https://www.forum-betreuung.de/frage...wertlos-2.html #19. |
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#44 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,399
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#45 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
Nach Tagen hab ich das Procedere jetzt wohl verstanden. Der Schlüssel, um irgendwelche Infos (Akteneinsicht zB) zu erhalten, ist es, Beteiligter zu werden. Was passiert denn, wenn das Betreuungsgericht auf den Antrag einfach nicht antwortet? So wie die das bisher (wohl weil ich kein Beteiligter bin) gehalten haben. |
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#46 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
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Zitat:
Die Verfahrensbeteiligung muss im Interesse der betroffenen Person liegen. Das wird geprüft. |
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#47 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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#48 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
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Zitat:
Übrigens ist es ein Unterschied, ob du dem Gericht nur was schreibst weil du möchtest, dass es bekannt wird - oder du auch eine Antwort willst. Mitteilen darf jeder was, Auskunft ist vertraulich. Dafür ist die Beteiligtenstellung. |
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#49 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
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Zitat:
Um keine Daten bekannt zu geben, wer die Betreuung angeregt hat, nennt sich das Zauberwort Datenschutz. Datenschutz ist auch Täterschutz. Es gibt Gerichte denen interessieren die Paragrafen recht wenig und legen einfach fest, dass die Betreuung nicht gegen den Willen der Betreuten ist, obwohl die Betreute Person nachweisbar durch einverstandene Sprachaufzeichnungen dagegen war. |
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#50 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
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Zitat:
Es gibt auch die Konstellation, dass die Kosten eines Verfahrens der Person (oder Stelle, z. B. einer Bank, die eine VV nicht anerkennt) auferlegt werden, die das Verfahren unnötig ausgelöst hat. Ich will nicht in Abrede stellen, dass in deinem einen Verfahren irgendwas nicht astrein gelaufen ist. Bitte verallgemeinere nicht ständig auf alle Betreuungsverfahren und -gerichte und dass alle nur Lügengeschichten erzählen. Das ist genauso falsch wie dass nie mal was schief läuft. |
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