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Betreuer bestellt? Warum weiss keiner was davon?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer bestellt? Warum weiss keiner was davon? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Elara Sorry falls das so rüber kam, die letzten Zeilen waren nicht an dich direkt gerichtet, sondern ...


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Alt 24.07.2025, 17:23   #41
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von Elara Beitrag anzeigen
Sorry falls das so rüber kam, die letzten Zeilen waren nicht an dich direkt gerichtet, sondern eine Sammlung der Fälle der letzten Jahre hier. Es gibt immer wieder Angehörige die naja.. scheiße sind.

Wenn du nicht dazu gehörst, hoffe ich dass du das mit meinen Zeilen besser einordnen kannst. Ob du zu "denen" oder "jenen" gehörst weiß ich nicht und will ich auch nicht beurteilen.
Akzeptiert. Aber denk dran. Talk is cheap.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 24.07.2025, 18:31   #42
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,012
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Und ich stelle fest, dass ein Mensch mit Einschränkungen mehr Anstand, als du!

Wie unverschämt dann deinerseits noch die Aufforderung an "Talk is cheap" zu denken, wo deine Beiträge praktisch nur von Voreingenommenheit und "Alle über einen Kamm scheren" handeln.

Du fandest, Elara's Worte waren "Talk is cheap"?

Dein Talk hatte bislang nicht mal ein Preisschild!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 24.07.2025, 22:36   #43
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Wenn beispielsweise eine Vorsorgevollmacht registriert, diese aber nicht auffindbar ist und daher nach Eintritt einer Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers eine Betreuung angeregt wird, kann das Gericht in der Sache erstmal davon ausgehen, soweit ein Widerruf ausgeschlossen werden kann, dass sich der Vollmachtgeber / Betroffene den Bevollmächtigten als Betreuer wünscht.

Das wäre schön, wenn es immer so funktionieren würde. Siehe https://www.forum-betreuung.de/frage...wertlos-2.html #19.
uwe2000 ist offline  
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Alt 24.07.2025, 23:08   #44
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,399
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Zitat:
Zitat von SimSalabim0923 Beitrag anzeigen
Mal ehrlich... schämst Du Dich nicht? Du unterstellst mir hier die übelsten Gemeinheiten aufgrund von... ja was eigentlich?



Ich würde vor Scham einfach eingehen wie eine Primel.

Was muss dieser User eigentlich noch schreiben, bis er endlich gesperrt wird?
Garfield ist offline  
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Alt 25.07.2025, 13:39   #45
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Nein, Verfahrensbeteiligter als Betreuer ist man erst, wenn man bestellt ist. Die Tatsache, dass man im Vorfeld angefragt wurde (ggf neben anderen) und dann nicht zum Zug gekommen ist, reicht nicht.

Im übrigen ist die Beteiligtenstellung von Angehörigen keine im
Eigeninteresse dieser (könnte ja indirekt um Unterhalt oder Verluste bei einer potentiellen späteren Erbschaft gehen), sondern ausschließlich im Interesse des Betreuten. Man sollte sich auf einen solchen Wunsch beziehen (falls vorhanden). Das wird dann auch abgefragt.

Die Zurückhaltung des Gesetzgebers bei Angehörigen (das ist erst 2009 verschärft worden), erklärt sich wohl daraus, dass man die Erfahrung gemacht hat, dass es den Angehörigen oft eher um sich selbst geht als um die betreute Person. Alternative wäre eine Anwaltsbeauftragung seitens der betreuten Person.

Zu einem Muster: https://antragmuster.com/beteiligung...ungsverfahren/

Nach Tagen hab ich das Procedere jetzt wohl verstanden. Der Schlüssel, um irgendwelche Infos (Akteneinsicht zB) zu erhalten, ist es, Beteiligter zu werden.


Was passiert denn, wenn das Betreuungsgericht auf den Antrag einfach nicht antwortet? So wie die das bisher (wohl weil ich kein Beteiligter bin) gehalten haben.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 25.07.2025, 20:25   #46
Club 300
 
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Zitat:
Zitat von SimSalabim0923 Beitrag anzeigen
Was passiert denn, wenn das Betreuungsgericht auf den Antrag einfach nicht antwortet? So wie die das bisher (wohl weil ich kein Beteiligter bin) gehalten haben.
Das antwortet schon. Zuvor wird es die Betreuungsbehörde oder, falls vorhanden, den Verpfl anhören. Ohne Beteiligter zu sein, dürfen die dir aus Datenschutzgründen gar nix antworten, bzw. nur, wenn eine Anregung negativ ausgeht (§24 Abs. FamFG).
Die Verfahrensbeteiligung muss im Interesse der betroffenen Person liegen. Das wird geprüft.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 26.07.2025, 08:22   #47
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Das antwortet schon. Zuvor wird es die Betreuungsbehörde oder, falls vorhanden, den Verpfl anhören. Ohne Beteiligter zu sein, dürfen die dir aus Datenschutzgründen gar nix antworten, bzw. nur, wenn eine Anregung negativ ausgeht (§24 Abs. FamFG).
Die Verfahrensbeteiligung muss im Interesse der betroffenen Person liegen. Das wird geprüft.
Ja, schauen wir mal. Habe da so meine Zweifel. Dieses Gesetz mit den Beteiligten scheint mir aus einem einzigen Grund zu existieren. Unliebsame Beteiligte draussen zu halten. Jeder, der ein Interesse am Verfahren hat, sollte wenigstens gehört werden. So wie das halt überall ist. Und die Leute nichtmal darüber zu informieren, dass es eine heimliche Ausschlussregelung gibt, geht mit meinem Rechtsempfinden nicht zusammen.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 26.07.2025, 10:01   #48
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
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Zitat:
Zitat von SimSalabim0923 Beitrag anzeigen
Dieses Gesetz mit den Beteiligten scheint mir aus einem einzigen Grund zu existieren. Unliebsame Beteiligte draussen zu halten. Jeder, der ein Interesse am Verfahren hat, sollte wenigstens gehört werden. So wie das halt überall ist.
Sieh es mal von der Seite. Du bekommst eine Erkrankung, die fällt deinem Umfeld auf.. jemand regt eine Betreuung an. Alle wollen mitreden! Die Hausverwaltung, die Nachbarn, deine Angehörigen usw. Dabei geht es um höchstpersönliche Angelegenheiten, wie deine Krankheitsgeschichte, deine Gedanken dazu, deine Wünsche, wie es weitergehen soll.. - das gehört nicht breitgetreten. Ich wüsste auch nicht, wo da anders sein sollte.

Übrigens ist es ein Unterschied, ob du dem Gericht nur was schreibst weil du möchtest, dass es bekannt wird - oder du auch eine Antwort willst. Mitteilen darf jeder was, Auskunft ist vertraulich. Dafür ist die Beteiligtenstellung.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 26.07.2025, 10:24   #49
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
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Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Sieh es mal von der Seite. Du bekommst eine Erkrankung, die fällt deinem Umfeld auf.. jemand regt eine Betreuung an. Alle wollen mitreden! Die Hausverwaltung, die Nachbarn, deine Angehörigen usw. Dabei geht es um höchstpersönliche Angelegenheiten, wie deine Krankheitsgeschichte, deine Gedanken dazu, deine Wünsche, wie es weitergehen soll.. - das gehört nicht breitgetreten. Ich wüsste auch nicht, wo da anders sein sollte.

Übrigens ist es ein Unterschied, ob du dem Gericht nur was schreibst weil du möchtest, dass es bekannt wird - oder du auch eine Antwort willst. Mitteilen darf jeder was, Auskunft ist vertraulich. Dafür ist die Beteiligtenstellung.
Anregungen mit falschen Angaben müssten eigentlich Strafbar sein um einen zu ärgern. Das sind sie noch nicht. Dann würden solche Lügengeschichten aufhören.

Um keine Daten bekannt zu geben, wer die Betreuung angeregt hat, nennt sich das Zauberwort Datenschutz. Datenschutz ist auch Täterschutz. Es gibt Gerichte denen interessieren die Paragrafen recht wenig und legen einfach fest, dass die Betreuung nicht gegen den Willen der Betreuten ist, obwohl die Betreute Person nachweisbar durch einverstandene Sprachaufzeichnungen dagegen war.
uwe2000 ist offline  
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Alt 26.07.2025, 13:58   #50
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
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Zitat:
Zitat von uwe2000 Beitrag anzeigen
Anregungen mit falschen Angaben müssten eigentlich Strafbar sein um einen zu ärgern. Das sind sie noch nicht. Dann würden solche Lügengeschichten aufhören.

Um keine Daten bekannt zu geben, wer die Betreuung angeregt hat, nennt sich das Zauberwort Datenschutz. Datenschutz ist auch Täterschutz.
Deshalb kann sich nicht auf Datenschutz berufen, wer bewusst falsche Angaben macht, etwa um jemanden "als verrückt hinzustellen" oder anzuschwärzen. Dann überwiegt das Interesse an Strafverfolgung den Datenschutz. In meiner eigenen Praxis habe ich das schon erlebt - eine Ex-Frau, die eine Lügengeschichte präsentiert hat, wurde dann vom Betroffenen angezeigt.
Es gibt auch die Konstellation, dass die Kosten eines Verfahrens der Person (oder Stelle, z. B. einer Bank, die eine VV nicht anerkennt) auferlegt werden, die das Verfahren unnötig ausgelöst hat.

Ich will nicht in Abrede stellen, dass in deinem einen Verfahren irgendwas nicht astrein gelaufen ist. Bitte verallgemeinere nicht ständig auf alle Betreuungsverfahren und -gerichte und dass alle nur Lügengeschichten erzählen. Das ist genauso falsch wie dass nie mal was schief läuft.
Forenfuchs ist offline  
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