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Betreuer bestellt? Warum weiss keiner was davon?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer bestellt? Warum weiss keiner was davon? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich vermute, dass die Gerichtspost vom Heim festgehalten und an die Betreuerin weitergegeben wurde. Tatsächlich ist es den schlichten Heimmitarbeitern ...


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Alt 28.07.2025, 12:06   #61
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
Standard

Ich vermute, dass die Gerichtspost vom Heim festgehalten und an die Betreuerin weitergegeben wurde. Tatsächlich ist es den schlichten Heimmitarbeitern allerdings auch kaum möglich, die Post zu unterscheiden, die weitergegeben werden darf und welche nicht. So dass das tatsächlich öfters passiert und erstmal gar kein böser Wille vorliegt („die Heimbewohnerin versteht das doch eh nicht“, weil man den juristischen Hintergrund nicht kapiert). Aber die Betreuerin hätte das merken müssen, wenn sie auf einmal neben ihren Exemplaren auch die für die Betreute bestimmten vorliegen hat. Und hätte die der Betreuten zurückgeben müssen und auch das Heim auf deren Irrtum hinweisen sollen.

Und es ist richtig, solange man nicht offiziell als Verfahrensbeteiligter hinzugezogen ist, bekommt man auch keine Gerichtspost. Was aber auf jeden Fall falsch war, war die fehlende Info über den Beteiligungsantrag. Die muss nach § 7 Abs. 4 FamFG auf jeden Fall erfolgen; nur ob ein Beteiligungsantrag, wenn er denn einmal gestellt wurde, bewilligt wird, ist Entscheidung des Richters. Aber eben nicht die Frage, ob man überhaupt auf seine Rechte hingewiesen wird.

Ich klinke mich jetzt aus. Alles, was ich beitragen konnte, ist gesagt. Bitte keine weiteren Rückfragen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 28.07.2025, 13:58   #62
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ich vermute, dass die Gerichtspost vom Heim festgehalten und an die Betreuerin weitergegeben wurde. Tatsächlich ist es den schlichten Heimmitarbeitern allerdings auch kaum möglich, die Post zu unterscheiden, die weitergegeben werden darf und welche nicht. So dass das tatsächlich öfters passiert und erstmal gar kein böser Wille vorliegt („die Heimbewohnerin versteht das doch eh nicht“, weil man den juristischen Hintergrund nicht kapiert). Aber die Betreuerin hätte das merken müssen, wenn sie auf einmal neben ihren Exemplaren auch die für die Betreute bestimmten vorliegen hat. Und hätte die der Betreuten zurückgeben müssen und auch das Heim auf deren Irrtum hinweisen sollen.

Und es ist richtig, solange man nicht offiziell als Verfahrensbeteiligter hinzugezogen ist, bekommt man auch keine Gerichtspost. Was aber auf jeden Fall falsch war, war die fehlende Info über den Beteiligungsantrag. Die muss nach § 7 Abs. 4 FamFG auf jeden Fall erfolgen; nur ob ein Beteiligungsantrag, wenn er denn einmal gestellt wurde, bewilligt wird, ist Entscheidung des Richters. Aber eben nicht die Frage, ob man überhaupt auf seine Rechte hingewiesen wird.

Ich klinke mich jetzt aus. Alles, was ich beitragen konnte, ist gesagt. Bitte keine weiteren Rückfragen.
yo, thx.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 29.07.2025, 01:41   #63
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 265
Standard

@Simsalabim0923


Im Vorfeld der Betreuerbestellung hat es möglicherweise einige Kommunikationsprobleme gegeben. Vielleicht hat die Betreuungsbehörde auch nicht hinreichend recherchiert oder andere Gründe liegen vor, dass ein Berufsbetreuer bestellt wurde anstatt eines für die Aufgaben geeigneten Angehörigen. Wie auch immer. Anstatt Dich darüber zu empören, dass Du übergangen wurdest, versuche doch mal einen pragmatischen Weg:

Ein solcher könnte sein, Kontakt zum jetzt bestellten Betreuer aufzunehmen und ihm darzulegen, dass Du sein Amt gerne übernehmen würdest, da Du von Deiner Mutter weißt, dass sie eigentlich Dich für die Besorgung ihrer Angelegenheiten wünscht und Du allerdings im Vorfeld von Gericht und Betreuungsbehörde gar nicht angefragt wurdest, ob Du es übernehmen wolltest. Der jetzige Berufsbetreuer könnte dann bei Gericht einen Antrag auf Entlassung als Betreuer stellen und stattdessen Dich als ehrenamtlichen Betreuer empfehlen. Schließlich hat das Ehrenamt Vorrang vor beruflich geführter Betreuung, wenn ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer tatsächlich zur Verfügung steht.
volki ist offline  
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