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Betreuer bestellt? Warum weiss keiner was davon?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer bestellt? Warum weiss keiner was davon? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag an alle, offensichtlich ist für meine Mutter (?Betreute?) vom Amtsgericht ein Berufsbetreuer bestellt worden. Niemand in unserer Familie ...


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Alt 21.07.2025, 17:03   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard Betreuer bestellt? Warum weiss keiner was davon?

Guten Tag an alle,


offensichtlich ist für meine Mutter (?Betreute?) vom Amtsgericht ein Berufsbetreuer bestellt worden. Niemand in unserer Familie wurde darüber unterrichtet, nicht einmal meine Mutter.


Laut https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__308.html , das ist FamG §308, scheint das sogar legal zu sein.


Ich hatte vom Heimleiter letzte Woche Papiere angefordert, aber dieser schickte mich zum Betreuer, der sich bei mir melden würde. Nur deshalb weiss ich davon. Ich bekam sonst keinerlei Infos.


Meine Nachfrage nach dem Verfahresstatus an den zuständigen Richter wurde ignoriert (die Nachfrage ist 2 Monate her). Ich weiss auch nicht, wer der Betreuer ist. Wir (ganze Familie incl Mutter) wollen Beschwerde einlegen, wissen aber noch nicht einmal, ob und wann ein Beschluss ergangen ist (ich sag nur: ein Monat Frist für Beschwerde). Der Betreuer hat jedenfalls schon gehandelt und Verantwortlichkeiten meiner Mutter gekündigt (das muss vor Wochen gewesen sein).


Meine Frage: Was tun? Ziel ist idealerweise, mich zum Betreuer zu machen, aber ok wäre es schon, den Berufsbetreuer aus dem Rennen zu bekommen, so dass keine offizielle Betreuung stattfindet. Ich hab seit mehreren Jahren eh schon alles selber gemanaged.
Natürlich will meine Mutter mich als Betreuer, Richter und Verfahrenspflegerin wissen das auch und habens ignoriert.


Sorry an alle Profi- Betreuer hier, aber im Netz kursieren soviele üble Horrorstories über Machtmissbrauch dieser Leute, so dass ich hier keinen bösartigen Staat mit Messer an meiner Kehle dulden will.
Ausserdem ist der Ablauf der ganzen Sache so eigenartig gelaufen, dass da was nicht koscher ist. Man sollte doch denken, dass Heimleiter, Betreuungsbehörde und Richter unabhängige Entitäten sind. Diese Leute allerdings haben koordiniert wie eine Mafia gehandelt.


Wall of Text.


Ich danke Euch schonmal für Eure Beiträge.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 21.07.2025, 17:23   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,376
Standard

Zitat:
Zitat von SimSalabim0923 Beitrag anzeigen
Sorry an alle Profi- Betreuer hier, aber im Netz kursieren soviele üble Horrorstories über Machtmissbrauch dieser Leute, so dass ich hier keinen bösartigen Staat mit Messer an meiner Kehle dulden will.
Ausserdem ist der Ablauf der ganzen Sache so eigenartig gelaufen, dass da was nicht koscher ist. Man sollte doch denken, dass Heimleiter, Betreuungsbehörde und Richter unabhängige Entitäten sind. Diese Leute allerdings haben koordiniert wie eine Mafia gehandelt.


Wall of Text.


Ich danke Euch schonmal für Eure Beiträge.




Wenn du schon in einem Forum zum Betreuungsrecht nach Hilfe fragst, dann lies dich doch erst einmal durch die existierenden Beiträge, um selbst herauszufinden, was "diese Leute" die sich hier so beteiligen für Menschen sind.


Auf mich wirkt es jedenfalls äußerst seltsam und hochgradig unsympathisch, dass du einen ganzen Berufsstand einfach mal so des Machtmissbrauchs bezichtigst und als "Messer des Staates an deiner Kehle" beschimpfst.
Das Wissen "dieser Leute" möchtest du aber trotzdem für dich anzapfen.


Gutes Benehmen ist etwas anderes.
Ich empfehle mehr seriöse Recherche, weniger Horrorstories aus dem Netz.
Garfield ist offline  
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Alt 21.07.2025, 18:01   #3
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,151
Standard

Moin,

natürlich wurde Deine Mutter informiert. Es kann aber sein, dass das PH das Gerichtsschreiben nicht ausgehändigt hat, was häufiger vorkommt.

Oder vielleicht will die Mutter nicht, dass die Angehörigen davon erfahren?

Sie wird bei der Betreuerbestellung das für Sie richtige gesagt haben.

Hätte sie etwas anderes gewollt, hätte sie eine Vorsorgevollmacht ausgestellt.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 21.07.2025, 18:38   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,376
Standard

Übrigens: So ziemlich jedeR BerufsbetreuerIN, die/der eine Weile tätig ist, hat schon einmal oder sogar schon oft ein Riesenchaos aufgeräumt, das dadurch verursacht wurde, dass Angehörige zu rechtlichen Betreuern bestellt wurden und nichts auf die Reihe bekommen haben. Von der Vogel-Strauß-Taktik aus Überforderung bis zum gezielten Plündern von Konten und sonstigen Besitztümern ist alles dabei.
Hast du schon mal gehört, dass Berufsbetreuer sagen, Angehörige seien das Messer an der Kehle ihrer Verwandten? Nein? Und das, obwohl dergleichen nicht nur in Horrorstories vorkommt, sondern im ganz realen Leben von uns allen.


Welchen Beruf hast du denn?
Sollen wir im Playground einen Horrorstorywettwerb starten?
Garfield ist offline  
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Alt 21.07.2025, 18:48   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
Standard

Also, die Mutter lebt im Altenheim - und es scheint ein Grund für eine Betreuerbestellung vorzuliegen (§ 1814 BGB). Eigentlich sind nahe Verwandte (die einen Beteiligungsantrag nach § 274 Abs. 4 Nr 1 FamFG stellen können) auf das Verfahren und ihr Antragsrecht hinzuweisen (§ 7 Abs. 4 FamFG). Irgendwoher muss das Gericht aber die Adressen haben. Waren diese beim Altenheim hinterlegt (für den Fall, dass die Betroffene dazu nichts mehr sagen kann)?

Und die kommunale Betreuungsbehörde (Stadt/Landkreis), die dem Gericht zuarbeitet, fragt normalerweise auch nach - und bittet potentielle Betreuer aus dem Familienkreis um Führungszeugnis und Schuldnerauskunft) - die haben offenkundig Ungeeignete - zB Straftäter, Insolvente) auszusortieren, haben ansonsten Vorschläge zu unterbreiten - und fragen auch nach der Bereitschaft, die Betreuung zu übernehmen (§ 1819 BGB, § 12, 21 BtOG).

Dass im Vorfeld offenbar nichts kam, ist seltsam. Keine Zeugenanhörung, keine Anfrage der Betreuungsbehörde? Denn Angehörige sollen eigentlich vorrangig bestellt werden (§ 1816 BGB). Allerdings dann nicht, wenn die Betroffene das ausdrücklich nicht wünscht. Und es gibt manchmal so eilige Entscheidungen (zB OP-Einwilligung), dass die Zeit nicht ausreicht.

Ich empfehle, beim Betreuungsgericht einen Beteiligungsantrag zu stellen, die Übernahmebereitschaft schriftlich mitteilen. Aktenzeichen braucht man nicht (aber offenbar kennt das Altenheim dieses). Und mit der Betreuungsbehörde Kontakt aufnehmen.

Was da schiefgelaufen ist, lässt sich als Außenstehender nicht sagen. Ich empfehle aber dringend, nicht irgendwelche Verschwörungsmythen zu kolportieren („Mafia“ und ähnlicher Schwachsinn). Leute mit Aluhut kommen gar nicht gut an. Weder hier im Forum noch bei Gericht. Wahrscheinlich liegt auch nur ein Versehen vor.

Außerdem vielleicht mal ins Lexikon Betreuungsrecht schauen - statt irgendwelche Internetquellen aus dem Verschwörermilieau.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 21.07.2025, 18:56   #6
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,376
Standard

Ich habe es übrigens auch schon erlebt, dass ich bestellt wurde, obwohl es Angehörige gab, die den Betroffenen mehrmals wöchentlich im Krankenhaus besuchten und zur Übernahme der Betreuung bereit gewesen wären. Dahinter stand keine Mafia, sondern nur die übliche Ressourcenknappheit und Schlamperei. Diejenigen, die sich um die Recherche kümmern müssten, tun es nicht wegen "keine Zeit" und "woher sollen wir das wissen".
In meinem Falle waren die Angehörigen, als ich dann einmal bestellt war, schließlich ganz froh drum und rissen sich nicht darum, die Betreuung zu übernehmen.
Sie kümmerten sich allerdings weiterhin praktisch.
Garfield ist offline  
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Alt 21.07.2025, 22:49   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

natürlich wurde Deine Mutter informiert. Es kann aber sein, dass das PH das Gerichtsschreiben nicht ausgehändigt hat, was häufiger vorkommt.

Oder vielleicht will die Mutter nicht, dass die Angehörigen davon erfahren?

Sie wird bei der Betreuerbestellung das für Sie richtige gesagt haben.

Hätte sie etwas anderes gewollt, hätte sie eine Vorsorgevollmacht ausgestellt.

Der Leuchtturm

Ich besuche Mutter ständig und regele ihre Probleme seit Jahren. Das ganze Procedere mit Führungszeugnis und Schuldnerverzeichnis habe ich durch. Alles shiny, natürlich. Wie ich bereits geschrieben habe, will sie von mir betreut werden. Sie ist schon seit etwa 2 Jahren dement.


Ich sehe aber jetzt, dass wir eine Vorsorgevollmacht hätten machen müssen. Es klappte halt alles auch ohne und mit wenigen Vollmachten hier und da. Grosser Fehler.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 21.07.2025, 23:02   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,365
Standard

Zitat:
Zitat von SimSalabim0923 Beitrag anzeigen


Ich sehe aber jetzt, dass wir eine Vorsorgevollmacht hätten machen müssen. Es klappte halt alles auch ohne und mit wenigen Vollmachten hier und da. Grosser Fehler.


Kopf hoch es passiert ja nichts Schlimmes. Der Betreuer wird voraussichtlich ganz im Sinne deiner Mutter handeln, ganz so, wie du es sicherlich auch gemacht hättest. Er wird dabei vom Gericht regelmäßig kontrolliert.


Du kannst nun ganz und gar liebender Sohn sein, ohne von zuviel Arbeit und Verantwortung förmlich erdrückt zu werden. Win-win für alle.
Flafluff ist offline  
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Alt 22.07.2025, 10:27   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Kopf hoch es passiert ja nichts Schlimmes. Der Betreuer wird voraussichtlich ganz im Sinne deiner Mutter handeln, ganz so, wie du es sicherlich auch gemacht hättest. Er wird dabei vom Gericht regelmäßig kontrolliert.


Du kannst nun ganz und gar liebender Sohn sein, ohne von zuviel Arbeit und Verantwortung förmlich erdrückt zu werden. Win-win für alle.

Schön wärs. Leider hat der Typ schon Mist gebaut und Mutters Geld verschwendet. Aber ein Gutes ist dran. Wenn er (oder sie) in dem Tempo weitermacht, wird Mutter in wenigen Monaten vom Staat gefüttert.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 22.07.2025, 11:20   #10
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,328
Standard

Ergänzend zu HorstD würde ich noch Akteneinsicht beim Betreuungsgericht beantragen, um zu schauen, ob wirklich was schief gelaufen ist oder die Bestellung des Berufsbetreuers beabsichtigt war und, um zu schauen, was der Betreuer bisher so dem Gericht berichtet hat.
Mächschen ist offline  
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