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Ende der Betreuung durch Tod

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ende der Betreuung durch Tod im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, meine Mutter ist gestorben, und so endet die Betreuung. Ich habe gelesen, man soll die Betreuungsurkunde und eine ...


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Alt 16.09.2025, 21:53   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
Standard Ende der Betreuung durch Tod

Hallo zusammen, meine Mutter ist gestorben, und so endet die Betreuung. Ich habe gelesen, man soll die Betreuungsurkunde und eine Sterbeurkunde an das Gericht senden. Bekomme ich die Sterbeurkunde im Orginal dann wieder, oder reicht sogar eine Kopie? Was gibt es sonst zu beachten? Danke + Grüße Margarete
Margarete Senn ist offline  
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Alt 16.09.2025, 22:32   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,952
Standard

Hallo,
Herzliches Beileid zum Tod deiner Mutter.
Es genügt völlig wenn du den Betreuerausweis und eine Kopie der Sterbeurkunde an das Gericht schickst.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 16.09.2025, 23:48   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
Standard

Danke.
Margarete Senn ist offline  
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Alt 17.09.2025, 08:16   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
Standard

Bist du die Alleinerbin? Wenn ja, erlöschen die abschließenden Pflichten der §§ 1872, 1874 BGB, weil man sich selbst gegenüber keine Pflichten haben kann (juristisch: Konfusion).

Bez der Aufwandspauschale: wenn deine Mutter mittellos im Sinne des Sozialhilferechtes war, steht dir die (anteilige) Aufwandspauschale für den Restzeitraum (der noch nicht abgerechnet wurde; angefangener Monat wird voll gerechnet), weiterhin zu. Die kannst du noch beim Gericht beantragen. War die Mutter vermögend, erlischt dieser Anspruch ebenfalls wegen Konfusion.

Wenn weitere Erben da sind, könnte es komplizierter werden, vor allem wenn zwischen diesen Uneinigkeit besteht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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