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Professionelles Handeln, aber wie?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Professionelles Handeln, aber wie? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, Ich habe seit etwa 2 Monaten einen „komplizierten Fall“. Ich betreue eine junge Frau mit sechs Kindern. Als ...


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Alt 06.10.2025, 22:13   #1
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 112
Standard Professionelles Handeln, aber wie?

Hallo zusammen,

Ich habe seit etwa 2 Monaten einen „komplizierten Fall“. Ich betreue eine junge Frau mit sechs Kindern. Als Aufgabenbereiche habe ich nur

Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
Rechts- / Antrags- und Behördenangelegenheiten

Ich habe die Betreuung übernommen. Die alte Betreuerin hat zuvor die Vermögenssorge beantragt, aber nicht erhalten, da sich die Betreute gewehrt hat.

Ich bin mir recht sicher, dass die Frau einen freien Willen hat.

Die Zusammenarbeit läuft nicht so gut. Es ist recht komplex aufgrund der vielen Beteiligten (JA, Familienkasse, Unterhaltsvorschuss, Jobcenter usw.).

Ein Umzug und Umzug einzelner Kinder zum Vater kamen auch dazu.

Sie selbst kooperiert nicht aus meiner Sicht. Somit habe ich aktuell nur zwei Möglichkeiten.

1. Augen zu machen / nur reagieren, wenn sie etwas will.
2. Ihr hinterherlaufen, etwas Eigeninitiative zeigen, etc.

Beides gefällt mir nicht, ich glaube auch nicht dass eine dieser Positionen dem Betreuungsrecht gerecht würde.

Ich würde jetzt Zugriff auf das Konto ohne Verfügungsgewalt beantragen und dann alles sozialrechtliche begleiten und einfach die Rolle des Bindeglieds zwischen den Akteuren einnehmen. Wenn dieser Aufgabenbereich nicht zustande kommen sollte, möchte ich abgeben, bzw. Soll mit ihr besprochene werden ob sie weiter betreut werden will.

Kann ich so auf das Gericht zugehen? Anregen, dass mit ihr seitens der Behörde oder des Gerichts gesprochen wird?

Ich sehe eine Vermögensgefahr, da das Existenzminimum der Familie aus mehreren Töpfen kommt und Änderungen nicht vollständig und direkt angezeigt werden an allen Stellen. Derzeit liegen bereits zwei Rückforderungen vor. Ob diese rechtens sind kann ich nicht beurteilen, da ich keine Kontoauszüge habe und sie nur selten für Gespräche bereit ist.

Bestimmt können jetzt viele Rückfragen gestellt werden. Mir würden ein, zwei Impulse reichen, wenn euch das an andere Fälle erinnern sollte.

Danke sehr.
KKS ist offline  
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Alt 06.10.2025, 22:53   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
Standard

Moin moin


Schildere dem Betreuungsgericht Deine Probleme bzgl. der Ausübung der Betreuung mit den bisherigen Aufgabenkreisen und der fehlenden Kooperationsbereitschaft der Betreuten und beantrage noch mal die Vermögenssorge - und als Alternative hilfsweise die Aufhebung der Betreuung.


Du kannst dem Gericht schon deutlich sagen, dass nicht als Deine Aufgabe ansiehst, völlig sinnlos Staatsgelder zu verplempern.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.10.2025, 08:34   #3
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 112
Standard

Moin, moin,

Wenn es sich um eine Einzelperson oder zwei Erwachsene handeln würde, würde ich nicht so schnell eine Klärung fokussieren. Die Kinder sind automatisch betroffen, da kann ich die Augen nicht mehr zu machen.

Wenn Sie „vermögend“ wäre, könnte sie punktuell auf mich zugreifen und ihr Leben selbstbestimmt organisieren.

In diesem Fall geht es um eine sehr komplexe Existenzsicherung. Genau für diesen Bereich bin ich eingesetzt. Ich kann da aber nur bei Kooperation unterstützen.

Ich wende mich an das Betreuungsgericht.
KKS ist offline  
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Alt 07.10.2025, 10:59   #4
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,206
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Du kannst dem Gericht schon deutlich sagen, dass nicht als Deine Aufgabe ansiehst, völlig sinnlos Staatsgelder zu verplempern.
Moin,

das ist nicht unsere Aufgabe? Schade

Ich würde mit der Dame schriftlich kommunizieren und bei Notwendigkeit um Vorlage der Kontoauszüge bitten.

Bei schwierigen Betreuungen ist es m. E. auch wichtig, darlegen zu können, was wir unternommen haben.

Neben dem Gericht gibt uns der Gesetzgeber auch die Möglichkeit, die Betreuungsbehörde hinzuzuziehen (§ 5 Abs. 2 BtOG).

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 07.10.2025, 11:18   #5
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 112
Standard

Moin,

Ich habe das Gericht angeschrieben und der Betreuten das Schreiben gesendet. Es folgte direkt ein Telefonat von ihr bei mir. Wir lassen es erstmal sacken und sprechen zu einem späteren Zeitpunkt wieder.

Genau darüber habe ich nachgedacht, wenn ich am besten wie einspannen kann. Die Behörde oder das Gericht.

Danke und Gruß
KKS ist offline  
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Alt 07.10.2025, 23:06   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 230
Standard

Ich hätte es genauso gemacht, wie Imre es bereits vorgeschlagen hat. Zielführende Betreuung erfordert ein Grundmaß an Kooperationsbereitschaft. Ist diese nicht vorhanden, aber erforderlich, um effektiv etwas umsetzen zu können, ist die Betreuung weitgehend wirkungslos.
Suprarenin ist offline  
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Alt 03.11.2025, 04:30   #7
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 112
Standard

Gehört es zu meinen Aufgaben Sozialleistungen für die Kinder, die nicht im elterlichen Haushalt leben zu beantragen?

Zwei Kinder leben bei dritten Personen (Oma und Ziehvater). Da wird SGB XII gezahlt. Wobei bei einem Kind noch geklärt werden muss, ob der SGB VIII zahlen muss. Diese Prüfung ist einem möglichen SGB XII Bezug vorgelagert.

Das ich für die Bedarfsgemeinschaft gemäß SGB II zuständig bin - mitsamt dem Kindergeldbezug - ist mir klar.

Wie verhält es sich aber mit den Kindern außerhalb der Bedarfsgemeinschaft?

Ich frage mich auch, ob ich Bildung zur Teilhabe und Klassenfahrten beantragen muss, oder ob das Jugendamt da jemanden vorhalten muss.

Rückmeldungen wären sehr hilfreich.

Danke.
KKS ist offline  
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Alt 03.11.2025, 12:10   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,439
Standard

Für Ansprüche der Betroffenen, wie z.B. Bürgergeld oder Kindergeld bist Du zuständig.

Für Ansprüche der Kinder, wie z.B. Ubterhaltsvorschuss nicht.
Mächschen ist offline  
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