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Betreuungsvergabe durch das Gericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsvergabe durch das Gericht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, wir hatten mal ein Richter in meinen Revier, der schickte ungefragt die Betreuungsbeschlüsse. Die Betreuten sind dann nicht mal ...


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Alt 02.02.2026, 13:03   #11
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,267
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Moin,

wir hatten mal ein Richter in meinen Revier, der schickte ungefragt die Betreuungsbeschlüsse. Die Betreuten sind dann nicht mal bekannt. Nachdem ich 4 Betreuungen uneingeplant in einer Woche bekommen habe, habe ich gebeten, auf weitere Beschlüsse zu verzichten.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 02.02.2026, 14:15   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,806
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

wir hatten mal ein Richter in meinen Revier, der schickte ungefragt die Betreuungsbeschlüsse.
Das nenne ich mal Entbürokratisierung!

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 02.02.2026, 14:52   #13
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,309
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

wir hatten mal ein Richter in meinen Revier, der schickte ungefragt die Betreuungsbeschlüsse. Die Betreuten sind dann nicht mal bekannt. Nachdem ich 4 Betreuungen uneingeplant in einer Woche bekommen habe, habe ich gebeten, auf weitere Beschlüsse zu verzichten.
Das war auch nicht vorher von der Betreuungsbehörde abgefragt worden? Wird ja oft delegiert. Oder war ein Betreuer so leichtsinnig, zur schnellen Fallzahlsteigerung eine Pauschalzustimmung zu künftigen Bestellung zu geben (ggü Gericht oder Behörde)? Wenn man einen kleinen Finger anbietet, wird ja gerne die ganze Hand genommen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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