Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsvergabe durch das Gericht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wie sind nach Inkrafttreten des BtOG Eure Erfahrungen bei der Betreuungsvergabe?
Gehen Gerichte -außer bei Eil- bzw. vorläufigen Betreuungen ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,798
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Hallo,
wie sind nach Inkrafttreten des BtOG Eure Erfahrungen bei der Betreuungsvergabe? Gehen Gerichte -außer bei Eil- bzw. vorläufigen Betreuungen - immer den Weg über die Betreuungsbehörden oder werden weiterhin Betreuer direkt vom Gericht bestellt? mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 198
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Ich muss ehrlich sagen, ich finde die Frage etwas seltsam.
Das hängt nach wie vor von den Menschen bei Betreuungsbehörde und Gericht und dem Fall ab. Bei der Betreuungsbehörde ist der Regelfall dass vor/nach/während der Sachverhaltsermittlung ein Anruf kommt, ob man nehmen würde. Einzelne und selten schreiben sie den Betreuervorschlag ohne Rücksprache rein. Bei den Gerichten ebenso. Manche rufen vorher an. Seltener und spezielle machen den Beschluss und spekulieren darauf dass man es hinnimmt. In der Regel bittet das Gericht um einen Sozialbericht und stützt sich darauf. Also hier bei uns sind die Richter nicht weisungsgebunden ![]() Was mich zum "Seltsamen" zurückbringt: was sollte das Inkrafttreten des BtOG dabei für eine Auswirkung haben / Änderung bewirken? §11 BtOG? Vorher gängige Praxis und auch jetzt. |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,205
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Die verstärkte Einbindung der Betreuungsbehörde (mit Betreuervorschlägen grundsätzlich in jedem Fall) gibt es seit 2014 (mit dem. sog. „Betreuungsbehördenstärkungsgesetz“, siehe § 279 Abs. 2 FamFG. Die Bestimmungen im BtOG seit 2023 (§§ 11, 12 BtOG) sind also nichts neues, haben es nur etwas konkreter formuliert.
Die Benennung eines potentiellen Betreuers ohne dessen vorheriges Einverständnis (§ 1819 Abs. 2 BGB) ist aber noch nie ok gewesen. Entschuldigt wird das dadurch, dass wohl mit dieser Norm eigentlich gemeint ist, dass man ggü dem Gericht (und nicht der Behörde) die Zustimmung (bzw Ablehnung) erteilen müsste. Üblich ist aber an den meisten Orten, aber eben nicht überall, dass die Betreuungsbehörde in Unterstützung des Gerichtes die Übernahmebereitschaft erfragt und die Antwort im Rahmen des Sozialberichtes an das Gericht weitergibt, das dann selbst nicht noch mal fragt. Das ist auch ok, wenns denn stattgefunden hat - und korrekt übermittelt wurde. Eine Bestellung ohne vorherige Zustimmung ist auf Beschwerde hin ohne weitere Voraussetzung wieder aufzuheben. Leider hat der Gesetzgeber dafür keine Frist gesetzt. Wahrscheinlich weil es eigentlich nicht passieren darf. Soweit die Behörde fälschlicherweise behauptet, man hätte zugestimmt, obwohl das nicht der Fall war, sollte auch gegen diesen Mitarbeiter Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat/Oberbürgermeister eingelegt werden. Man selbst sollte im Gespräch mit der Behörde eindeutig sein. So wie schon Jesus unter Matthäus 5, 37 es sagte: „ Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein; was darüber ist, das ist vom Übel.“
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,439
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Hier kam es auch schon vor, dass jemand zum Betreuer bestellt wurde, der gar nicht gefragt wurde, nachdem der Berufsbetreuer sich formlos beschwerte fiel auf, der Richter hatte offenbar einen anderen Berufsbetreuer bestellt, jedenfalls hatte es wohl der UdG vergeigt..
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#5 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,798
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Zitat:
Nun ja. Nach meiner (subjektiven) Einschätzung wurde man "früher" - vor Einführung des BtOG aber auf jeden Fall vor 2014 - des öfteren vom Gericht direkt angefragt und alles ging auch schneller über die Bühne. Ungeachtet dessen gewinne ich zunehmend den Eindruck, dass es sich bei den von den Behörden angebotenen Fällen überwiegend um solche handelt, wo " das Kind schon lange in den Brunnen gefallen ist" bzw. eine Betreuung schon längst hätte eingerichtet werden müssen. Dies mag Gründe haben, die wohl mit der Zunahme von Betreuungsbedürftigen, evtl. personellen Engpässen bei Behörden und Gerichten und fehlenden Betreuern zu tun haben. mfg
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#6 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
Hallo Carlos, dazu habe ich mal eine Frage. Was meinst du genau mit "in den Brunnen gefallen"? Meinst du damit so was wie: "Stirbt so wie so bald"? Oder "Der Papierkram, der da im Hintergrund hätte vergangenheitlich geregelt werden müssen, ist gar nicht regelbar?" Oder eher die "Diagnosen im Hintergrund", wie z.Bsp. "Schizophrenie-Deluxe mit mächtig Ramba-Zamba und ständigem Umzieh-, und Einweisungsdrama"? Ganz zu schweigen von den vielen Anrufen die eine solche Person durch ihr Verhalten so indirekt auslösen kann? Solche Infos sind für mich als Bald-Neubetreuerin sehr interessant. Unabghängig davon habe ich auch noch andere Fragen, die zumindest von der Thread-Überschrift gut rein passen. 1. Wie viele Fälle bekommt ihr erstkontaktlich durch das Gericht? Und wie viele durch die Behörde? 2. Mit wem kann man euren Erfahrungen nach eher klar besprechen, welche Fälle man nimmt, und welche nicht - ohne zukünftig keine mehr zu kriegen? 3. Weiß jemand wie viele Betreuervorschläge gemacht werden? Steht da dann nur derjenige drin, der vorher auch gefragt wurde? Oder wird man zwar angerufen, fünf andere aber auch? Bzw.: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man einen Fall, für den man angefragt wurde auch wirklich bekommt? |
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#7 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,798
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Zur Bedeutung dieser Redewendung:
https://deutschlernerblog.de/das-kin...rn-lernen-218/ Bezogen auf die Betreuungsvergabe meine ich hiermit, dass bei rechtzeitiger Anregung der Betreuung und schnellerer Betreuer-Bestellung, Schlimmeres hätte verhindert werden können bzw. was nun nur noch mit weitaus höherem Zeitaufwand bearbeitet werden kann. Beispiele: Versäumte Beantragung von Sozialleistungen, Anhäufung von Schulden, Wohnungskündigung, Verwahrlosung, versäumte Arzttermine u.a. Dies soll aber keine pauschale Schuldzuweisung an irgend Jemanden sein. Alles hat seine Gründe. mfg
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 198
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Zitat:
Ich sehe nicht was dir bundesweite Erfahrungen von hier nutzen sollen, wenn es eh von den Menschen in Behörde und Gericht vor Ort abhängt. Es gibt schlicht kein "So ist ein Betreuungsgericht/Behörde in der BRD". Selbst die Einzelerfahrungen sind immer noch "Näherungswerte". Z.B.: Ich hatte vor kurzem einen Plausch mit einem Kollegen, der sich mir gegenüber beschwerte, dass er seit Jahren Probleme hat, neue Betreuungen zu bekommen, bzw. wenn dann nur die, die keiner haben will. Der Buschfunk funktionierte aber insofern schon gut, das Nebensätze von Rechtspflegern und Behördenmitarbeitern mir schon vorher eine gute Ahnung gegeben haben, dass er eher selbst und seine Arbeitsweise der Grund sein dürfte... P.S.: im Sozialbericht steht das Ergebnis der Ermittlungen der Betreuungsbehörde. Da steht also der Betreuer drin, der von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen wird. |
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#9 | |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 29
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Zitat:
Liebe Jungbrunhilde, das sind Fragen, die ich mir als Berufsanfänger (seit 1.12. selbständig) auch gestellt habe. Meine Erfahrungen dazu sind also selbst ziemlich frisch und (wie in diesem Forum oft erwähnt) die lokalen Verfahrensweisen können sehr unterschiedlich sein. zu 1) Ich bekomme Anfragen für Fallübernahmen ausschließlich durch die Betreuungsbehörden. In allen drei Gerichtsbezirken, in denen ich tätig bin, folgen die Gerichte den Betreuervorschlägen der Behörden. Ich habe mich gegenüber den beiden Betreuungsbehörden, bei denen ich mich gemeldet habe (Stammbehörde plus eine weitere), bereit erklärt, auch Eilbetreuungen und Bestandsbetreuungen zu übernehmen. Eilbetreuungen, weil ich die eben schon ab diesem Monat (Dezember) abrechnen kann und nicht noch Monate warten muss, was für meine persönliche Finanzplanung wichtig ist. Bestandsbetreuungen, weil ich mich damit eben in bestehende Betreuungen mit allen Unterlagen einarbeiten und als Berufsanfänger schauen kann, was für den Betreuten alles gemacht wurde. Für Bestandsbetreuungen erhalte ich zwar eine niedrigere Fallpauschale, aber dafür, wie gesagt, Anschauungsmaterial. Ich habe bislang (Stand 19.12.) insgesamt sieben Anfragen der beiden Betreuungsbehörden bekommen, davon 2 Eilbetreuungen und 1 Bestandsbetreuung. Zwei Anfragen habe ich abgelehnt und damit zu 2) Zunächst: Man kann, auch als Anfänger, Fälle ablehnen. Meine beiden Betreuungsbehörden haben mir das auch nicht übel genommen. Vermutlich aus drei Gründen: a) Es gibt viel zu wenige Betreuer, die Behörden sind froh über jeden Betreuer und müssen halt damit leben, dass auch mal Fälle abgelehnt werden. b) Ich habe klar kommuniziert, dass mir die Fälle für den Anfang zu kompliziert sind. Beispiel: alleinstehende Frau, orientalischer Herkunft, Analphabetin, mit sämtlichem Papierkram überfordert, minderjährige Kinder, Jugendamt involviert, volljähriges Kind, das mit Vollmachten nicht klar kam, Privatinsolvenz angeleiert. Das waren mir zu viele Baustellen. Die man natürlich alle erfragen muss. Der Behördenmitarbeiter hatte dafür Verständnis und signalisierte mir, dass er mir das nicht übel nähme. Ein lokaler Betreuerkollege, mit dem ich in gutem Kontakt stehe, meinte sogar, es sei unverschämt gewesen, mir als Anfänger so einen Fall anzubieten. c) Ich bin den Behörden entgegengekommen und habe eben die Eilbetreuungen übernommen, die sie nicht losgeworden sind, dazu einen weiteren nicht ganz einfachen Fall (Psychotiker) und die Bestandsbetreuung, die aufgrund der geringeren Vergütung von etablierten Betreuern abgelehnt wurde. Und ich habe signalisiert, dass ich in absehbarer Zeit (etwa ein Jahr) auch bereit sein werde, kompliziertere Fälle zu übernehmen. Es ist ein Geben und Nehmen. Man kann sich natürlich nicht nur die Rosinen rauspicken. Aber ich habe "meine" beiden Betreuungsbehörden als wirklich super kooperativ wahrgenommen. zu 3) Wenn Du den Betreuungsbehörden signalisierst, dass Du Kapazitäten hast, wirst Du womöglich sogar bevorzugt angerufen. Dann kann es natürlich eben auch sein, dass Du gleich auch schwierige Fälle angeboten bekommst. Dazu siehe oben. Wenn Du die Übernahme zugesagt hast, folgen die Amtsgerichte in der Regel dem Vorschlag der Behörde. Das habe ich von einem "meiner" Amtsgerichte sogar schriftlich. Die verzichten sogar darauf, mich als neuen Betreuer persönlich kennenzulernen. Wahrscheinlich weil die einfach auch genug um die Ohren haben. Warum sollen sich die Amtsgerichte mehr Arbeit machen und nochmal selbst Betreuer anfragen? Viel Erfolg für die erste Zeit! |
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