Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfahrenspfleger bezeichnet BB als Sekretär(in) im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen Zusammen,
bei einer gestrigen Anhörung hat die Verfahrenspflegerin meiner Klientin erläutert das ich, bzw. der Berufsbetreuer, " so ...
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#1 |
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Guten Morgen Zusammen,
bei einer gestrigen Anhörung hat die Verfahrenspflegerin meiner Klientin erläutert das ich, bzw. der Berufsbetreuer, " so etwas wie eine Sekretärin" ist. Ich bin schockiert so etwas bei Gericht zu hören. Abgesehen von der empfundenen Herabsetzung ( ja ich sage mir das sollte ich professioneller sehen, funktioniert aber nur bedingt ) gibt es dem Betroffenen ein völlig falsches Bild. Das habe ich korrigiert und dem Verfahrenspfleger mitgeteilt das ich seine Aussage für sehr unglücklich halte. Der Richter hat sich nicht geäußert. Ich möchte das nicht auf sich beruhen lassen und überlege eine Beschwerde einzureichen. Vorher würde ich gerne mit Euch gegenchecken ob hierzu wirklich Anlass besteht oder mein verletztes Ego mich überreagieren lässt. Für Eure Einschätzung allerbesten Dank. Rose |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Guten Morgen Rose40,
ich frage mich an dieser Stelle, wie sehr kognitiv eingeschränkt deine Betreute womöglich ist (immerhin braucht es einen Verfahrenspfleger?)? Eine Sekretärin wird im allg. mit Schriftkram aller Art in Zusammenhang gebracht. Falls z.B. die Klientin geistig behindert ist, sie aber eine Sekretärin als Beruf/"Person" kennt (durch die Schule z.B.) so könnte der V-Pfleger gedacht haben, so deine Aufgaben (Schriftkram/Organisation) zu beschreiben. Sollte deine Klientin hingegen kognitiv an sich fit sein und eine Sekretärin als "Zuarbeiterin"/macht, was ihr gesagt wird etc. verstehen, fände ich den Vergleich zu dir auch ehrabschneidend. Ich hoffe, es wird klar, wie ich das meine? Natürlich hast du als rechtliche Betreuerin WEIT MEHR Befugnisse/Möglichkeiten/Aufgaben/Pflichten als eine Sekretärin! Auf der anderen Seite wird z.B. hier im Forum gebetsmühlenartig geschrieben, ein Betreuer solle ausschließlich organisieren und den Überblick haben, sei jedoch kein Erbringer praktischer Leistungen/Dienste (Ausnahmen bestätigen die Regel). P.S.: Es kommt gar nicht selten vor, dass die Sekretärinnen im Betrieb die am besten vernetzten, alles mitbekommen/zugetragen bekommen und quasi Herz und Seele darstellen, ohne die der/die Chef(in) aufgeschmissen wäre :-) |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 78
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Hallo Rose,
die Frage ist eigentlich wie die Gesamtsituation war. 1. (Siehe Murphys Post) Wenn die betreute Person verstanden hat, worum es geht, dann würde ich das nicht so sehr überbewerten. Du kannst ihr bei Gelegenheit ja nochmal erklären, "was für eine Sekretärin" du nun bist. =) 2. Welche Erfahrungen hast du generell mit dem Richter oder der Verfahrenspflegerin gemacht? Lag es vielleicht gar nicht nur an der Bezeichnung, sondern hat die sich vielleicht auch unabhängig davon "grenzüberschreitend" oder unterschwellig abwertend verhalten? Wenn ja, hast du einen Grund genervt zu sein, aber das Wort Sekretärin wäre nicht "schuld". Von dem her was du schreibst, würde ich sagen: Naja, es kann schon das "verletzte Ego" sein. Aber hier kommt es wirklich auf Punkt 2 an, und darauf welche Erfahrungen du generell damit hast, wie du (beruflich) wahr genommen wirst. Das kann nämlich auch für eine erhöhte Sensiblität bei dir sorgen. (Ich kann alles was ich nicht bin, und was andere denken, was ich mache nicht mehr hören.) Was ich nicht okay finde ist, dass du extra nochmal gesagt hast: "Die Wortwahl halte ich für unglücklich gewählt." , und keiner ist drauf eingegangen. Von daher: Nein, du reagierst nicht über. Ein kurzes (wenigstens vom Richter): "Ich verstehe Sie schon, aber ich denke das bezeichnet das am einfachsten.", wäre da gesprächsführungstechnisch aus meiner Sicht nicht verkehrt. Hat aber nicht jeder Kapazitäten, oder Sensiblität für.... Wie gesagt. Ich würde mich nicht an der Bezeichnung aufhängen sondern insgesamt nochmal reflektieren, wie das Gespräch insgesamt gelaufen ist, und (falls vorhanden) welche Vorerfahrungen du damit hast. Ich kenne es aus meinem Beruf auch, dass die Leute "nervige" Begrifflichkeiten nutzen, nehme das aber nicht persönlich. Manchmal wissen sie es ja auch nicht besser. Beschwerde einlegen würde ich nur in Erwägung ziehen, wenn der Umgang generell "zu wünschen übrig" lässt - und zwar ordentlich. |
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#4 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Schon sehr geil, oder? Aber Du hast ja Deinen Unmut bereits geäußert, richtig so! Ich verstehe Dich sehr gut, könnte mich über so etwas jedes Mal richtig aufregen und habe es auch schon getan. Ich denke trotzdem mal, das fällt dann im Ergebnis eher unter Anekdoten, ohne Deinen berechtigten Ärger hier in Abrede stellen zu wollen! Vielleicht sollte mal jmd. ein Buch schreiben "Schenkelklopfer im Betreuungswesen". Und, rein vorsorglich: Nein, ich habe nicht innerlich bereits gekündigt.Jo, dito! Kollegiale Grüße vom Florian Geändert von Florian (04.12.2025 um 11:27 Uhr) |
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Lieber Murphy,
Liebe Jungbrunhilde, Eure Zeilen haben meinen Blickwinkel verändert. Man kann es tatsächlich auch so sehen ( Vereinfachung aufgrund kognitiver Einschränkungen des Betroffenen ) Auch wenn diese im gestrigen Fall nicht unbedingt vorlagen. Danke, Danke. Der Fall ist für mich erledigt. Rose |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 78
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Zitat:
Wenn die nicht vorlag, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten. 1. Die Verfahrenspflegerin hat gar keine Wahrnehmung für die Betroffene und geht auf Nummer sicher. 2. Das was Florian sagt. In dem Fall kannst du machen, was Florian sagt, und falls du die nochmal siehst (vielleicht mit einem anderen Betreuten), dann sagst du (BEVOR die sich vorstellen!) Schön, dass wir jetzt hier sind, B. (<-- steht für Betreute/r), also das ist der Herr .... (<-- du zeigst auf den Richter), und dann das ist die Frau ..... (<-- da zeigst du auf die Verfahrenspflege), und fügst hinzu: Wissen Sie B., das ist die Hilfskraft für den Richter, denn so ein Richter brauch' ganz viel Hilfe, brauch er das. Dann lächelst du die "Hilfskraft" wirklich besonders zuvorkommend an.... =) |
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#7 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 78
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
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Moin moin
Solche Situationen können schon an der eigenen Eitelkeit kratzen. Und sie kommen immer wieder mal vor. Jungbrunhilde hat wunderschön beschrieben, wie man da drau reagieren kann, wenn es sich ergibt. Aber als SekretärIn ist man nicht unterbewertet. Wenn unser betreute Mensch ChefIn ist, dann ist man als BetreuerIn eben ChefsekretärIn. Und ChefsekretärInnen haben normalerweise weitaus mehr Durchblick als ihre CheffInnen. Es kommt auch oft genug vor, dass Chefs erst einmal bei ihnen nachfragen, bevor sie Entscheidungen fällen. Und: Ist das nicht auch "Unterstützte Entscheidungsfindung"? Zumindest ist die Bezeichnung "SekretärIn" unter den Umständen keine Entwertung für BetreuerInnen. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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