Dies ist ein Beitrag zum Thema Berichte erst nach Anforderung? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe 1 Betreuer kennengelernt der meinte, er schreibt Berichte und Rechnungslegung immer erst dann, wenn das Gericht ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.11.2025
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
ich habe 1 Betreuer kennengelernt der meinte, er schreibt Berichte und Rechnungslegung immer erst dann, wenn das Gericht es anmahnt bzw erinnert. Selbstständig schickt er nichts ans Gericht. Macht das hier jemand auch so? Wie ist die Erfahrung damit? Meckert das Gericht nicht nach einer Zeit? danke im Voraus |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,532
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Die Termine stehen ja gesetzlich fest. Zu einer ordentlichen Buchhaltung gehört eigentlich, die von vorne herein im Terminkalender zu notieren. Was auch den Vorteil hat, dass diese zT mit den Antragsterminen zur Betreuervergütung zusammenfallen, sodass man 2 Fliegen mit einer Klappe schießen kann. Jedesmal angemahnt werden? Naja, ist der gute Ruf erst mal ruiniert….
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
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Moin moin
Fühlt sich der besagte Kollege auch immer genötigt und gedrängt von dem bösen Gericht, dass immer wegen der Berichte quengelt? Und glaubt er, dass er als Retter der armen Betreuten sich als einziger in diesem Universum abrackert und sein ganzes Bemühen einfach nicht genügend gewürdigt wird? Das würde mich nicht wundern. So jemand würde ich aber auch für absolut fehl am Platze halten und hoffen, dass er ganz schnell seinen Job hinschmeißt oder er geschmissen wird. Berichte, Rechnungslegungen und Aktennotizen für das Gericht und ggf. auch für die Betreuten (wenn sie diese haben wollen) sind die Mittel der Wahl für Transparenz und Rückkopplung, ob man denn in seiner Arbeit noch richtig liegt. Wer da (womöglich auch noch grundsätzlich) auf Aufforderungen wartet, will unbedingt negativ auffallen und sich die Sympathien verscherzen. Die RechtspflegerInnen sind zurecht fürchterlich genervt, wenn sie deshalb extra erinnern und hinterherrennen müssen. Damit verursacht man unnötige Arbeit, die man selber auch nicht gerne hätte. Die unnötige Arbeit für die RechtspflegerInnen besteht aus zusätzlichen Anfragen, Anmahnungen, Androhungen von Zwangsgeldern, Durchsetzung von Zwangsgeldern - und den ganzen Scheiß nur, weil irgend so ein Vollpfosten seinen Job nicht geregelt bekommt. Auch wenn sich jetzt jemand über mich aufregt, aber für so ein Verhalten habe ich kein Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 199
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Solange er die eigenen Vergütungsanträge auch erst nach Aufforderung vom Gericht schreibt ...
![]() Und nein, wie Horst schon schrieb, für sowas nutzt man den Kalender bzw. Wiedervorlagen. |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
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Für die Vergütung gibt's sowas, das nennt sich Dauervergütung...
Hier ist es so, dass der Berufsbetreuer ein Schreiben bekommt, wenn ein Jahr rum ist, und um Rechnungslegung und Bericht binnen Frist gebeten wird. Manchen Rechtspflegern stört man nur den Workflow, wenn man unangekündigt einreicht... |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 199
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Da sieht man mal wieder, wie unterschiedlich die Gerichte arbeiten. Hier bekommst du mit jedem Prüfvermerk einen Hinweis, dass der neue Bericht und Rechnungslegung innerhalb von 4 Wochen nach Fristende einzureichen sind.
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