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Aufhebung der Betreuung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebung der Betreuung? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ihr lieben, frohes neues Jahr! ich brauche mal euren Rat zum Vorgehen. Ich bin Betreuer für Herrn X, aktuell nur ...


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Alt 05.01.2026, 15:56   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 51
Standard Aufhebung der Betreuung?

Ihr lieben, frohes neues Jahr!

ich brauche mal euren Rat zum Vorgehen.

Ich bin Betreuer für Herrn X, aktuell nur mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge und Vertretung gegenüber Behörden etc. Auf Wunsch des Betreuten bzw. v.a. der Familie habe ich den Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt. Die Familie hat den Heimplatz organisiert und auch den Heimvertrag abgeschlossen.

Jetzt gibt es Chaos mit der Einrichtung, und das Pflegeheim hat den Eindruck, dass die Familie finanzielle Dinge nicht sauber regelt (z.B. Kosten werden wohl nicht/zu spät gezahlt).

Der Kontakt zur Familie ist schwierig. Ich habe vorgeschlagen, Vermögenssorge sowie Wohnungs-/Heimangelegenheiten zu beantragen, die Familie lehnt das strikt ab und behauptet, der Betreute wäre auch dagegen. Der Betreute ist aus meiner Sicht nicht mehr in der Lage, das verlässlich zu bewerten.

Fragen:
Würdet ihr in so einer Konstellation trotzdem die Erweiterung der Aufgabenkreise (Vermögenssorge + Wohnungs-/Heimangelegenheiten) beim Betreuungsgericht beantragen, obwohl die Familie dagegen ist?


Oder wäre eher ein Antrag auf Aufhebung/Entlassung sinnvoll, wenn die Familie alles übernehmen will?

Zusatz: Die Vorbetreuerin (anderes Bundesland) hat noch offene Vergütung. Der Betreute ist vermögend, aber die Familie überweist die Vergütung wohl nicht. Wie geht ihr in sowas praktisch vor, wenn die Familie blockiert?

Danke euch und Viele Grüße
N_ikis ist offline  
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Alt 05.01.2026, 16:38   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 230
Standard

Frohes neues

Ich würde die Erweiterung des Aufgabenkreises beim Betreuungsgericht anregen, auch wenn die Familie dagegen ist.
Für dich maßgeblich ist nicht der Wille der Angehörigen, sondern der Wille des Betroffenen.Wenn du nachvollziehbar begründet davon ausgehst, dass der Betroffene seine Vermögenssorge nicht mehr zuverlässig überblicken kann, ist der entgegenstehende Wille der Familie völlig egal. Gerade der Widerstand der Familie, in die Kommunikation mit dem Heim zu gehen bzw. zumindest für dich vernünftig zur Zusammenarbeit zur Verfügung zu stehen wäre für mich ein deutliches Indiz dafür, dass zusätzlicher Betreuungsbedarf besteht. Das Vergütung des Vorbetreuers nicht gezahlt wird, wäre für mich ein weiteres erhebliches Indiz. Ich würde daher eine entsprechende Anregung ans Gericht schicken. Dann wird sowieso ein Gutachten beauftragt und die Betreuungsbehörde um Sozialbericht ersucht, die kann dann auch nochmal ermitteln, ob ggf. Aufhebung sinnvoller ist. Den Antrag auf Entlassung würde ich aber nicht stellen.
All die entsprechenden Informationen, die du hier zur Verfügung gestellt hast, würde ich an deiner Stelle dem Gericht genau so weiter geben. Bleib bei der Anregung sachlich, mach keine Vorwürfe, stelle einfach nur dar, wo entsprechende Nachteile bzw. Risiken für den Betroffenen deines Erachtens bestehen.
Suprarenin ist offline  
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Alt 05.01.2026, 16:52   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,439
Standard

Gibt's denn Vollmachten oder ähnliches?
Mächschen ist offline  
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Alt 05.01.2026, 18:34   #4
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,206
Standard

Moin,

ich verstehe das noch nicht ganz. Wurde die Vermögenssorge noch nicht eingerichtet oder liegt der Aufgabenkreis bei einem Familienmitglied?

Bei Ersteren würde ich die Erweiterung beantragen.

Bei dem zweiten das Gericht von den bestehenden Problemen informieren.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 05.01.2026, 19:27   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 51
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

ich verstehe das noch nicht ganz. Wurde die Vermögenssorge noch nicht eingerichtet oder liegt der Aufgabenkreis bei einem Familienmitglied?

Bei Ersteren würde ich die Erweiterung beantragen.

Bei dem zweiten das Gericht von den bestehenden Problemen informieren.

Der Leuchtturm
Moin, die Finanzen regeln die Angehörigen.. Sie sind strikt dagegen, dass Ich die Vermögenssorge erhalte, wahrscheinlich weil sie denken, das Geld ist dann weg.
N_ikis ist offline  
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Alt 05.01.2026, 19:28   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 51
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Gibt's denn Vollmachten oder ähnliches?
Nein gibt es nicht die Angehörigen regeln die Finanzen, also für den Betreuten
N_ikis ist offline  
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Alt 05.01.2026, 19:29   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 51
Standard

Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Frohes neues

Ich würde die Erweiterung des Aufgabenkreises beim Betreuungsgericht anregen, auch wenn die Familie dagegen ist.
Für dich maßgeblich ist nicht der Wille der Angehörigen, sondern der Wille des Betroffenen.Wenn du nachvollziehbar begründet davon ausgehst, dass der Betroffene seine Vermögenssorge nicht mehr zuverlässig überblicken kann, ist der entgegenstehende Wille der Familie völlig egal. Gerade der Widerstand der Familie, in die Kommunikation mit dem Heim zu gehen bzw. zumindest für dich vernünftig zur Zusammenarbeit zur Verfügung zu stehen wäre für mich ein deutliches Indiz dafür, dass zusätzlicher Betreuungsbedarf besteht. Das Vergütung des Vorbetreuers nicht gezahlt wird, wäre für mich ein weiteres erhebliches Indiz. Ich würde daher eine entsprechende Anregung ans Gericht schicken. Dann wird sowieso ein Gutachten beauftragt und die Betreuungsbehörde um Sozialbericht ersucht, die kann dann auch nochmal ermitteln, ob ggf. Aufhebung sinnvoller ist. Den Antrag auf Entlassung würde ich aber nicht stellen.
All die entsprechenden Informationen, die du hier zur Verfügung gestellt hast, würde ich an deiner Stelle dem Gericht genau so weiter geben. Bleib bei der Anregung sachlich, mach keine Vorwürfe, stelle einfach nur dar, wo entsprechende Nachteile bzw. Risiken für den Betroffenen deines Erachtens bestehen.
Danke dir so werde Ich es machen!
N_ikis ist offline  
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Alt 07.01.2026, 22:33   #8
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von 1aFussel
 
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 118
Standard

Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Nein gibt es nicht die Angehörigen regeln die Finanzen, also für den Betreuten
Auf welcher Grundlage denn? Wurden sie gerichtlich bestellt oder wie erhalten sie die Legitimation, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt?
__________________
Nicht die Arbeit macht den Beruf schwer, sondern die Haltung macht ihn wertvoll.
1aFussel ist offline  
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Alt 08.01.2026, 23:10   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 51
Standard

Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen
Auf welcher Grundlage denn? Wurden sie gerichtlich bestellt oder wie erhalten sie die Legitimation, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt?
Nun ja Karte und Pin sind bekannt, Überweisungen unterschreibt der Betreute. Er hat eine Hirnschädigung sagt zu allem ja, vertraut den Angehörigen.
N_ikis ist offline  
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Alt 10.01.2026, 15:33   #10
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 353
Standard

Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Moin, die Finanzen regeln die Angehörigen.. Sie sind strikt dagegen, dass Ich die Vermögenssorge erhalte, wahrscheinlich weil sie denken, das Geld ist dann weg.

Ich denke eher, dass die wissen, ihr Zugriff aufs Geld ist dann weg.... Klingt so, als könnte Kontrolle nicht schaden.
Forenfuchs ist offline  
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