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Finanzvernachläßigung durch Vorbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzvernachläßigung durch Vorbetreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen! Ich habe einen Fall durch das AG bekommen, welcher einem B.Büro entzogen wurde nach mehreren "mündlichen" Beschwerden von ...


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Alt 20.01.2026, 15:16   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 154
Standard Finanzvernachläßigung durch Vorbetreuer

Hallo Zusammen!
Ich habe einen Fall durch das AG bekommen, welcher einem B.Büro entzogen wurde nach mehreren "mündlichen" Beschwerden von verschiedenen Seiten . Das Büro war ziemlich verärgert darüber, weshalb ich wahrscheinlich deswegen keinerlei Kontakt oder Unterlagen bekam aber egal, ich kann mir ja helfen und habe alles neu beantragt.So.
Mein B.lebt mittlerweil im Obdachlosenheim, und innerhalb 2 Jahre! hat es das Büro nicht geschafft, Erwerbsunfähigkeitsrente, eine Krankenversicherung zu bezahlen oder BG zu beantragen!
Ich habe quasi komplett neu angefangen, Anträge gestellt, neues Konto eingerichtet etc. Angeblich läuft wohl eine Anzeige gegen das Büro, worüber ich aber keine feste Information bekomme.
Jetzt mehrere Frage:
-Ich möchte nun meine erste Abrechnung stellen und bin der Meinung, mir steht definitv ein anderer Satz zu steht als der mindeste. Ich habe ja quasi mit Null angefangen. Darf ich das dem AG einfach mal so schildern?
-innerhalb der letzten 12 Monate (und wahrscheinlich noch länger) haben sich Schulden bei Handy, Ex vermieter, Krankenkasse, und Energie Versorger gehäuft.
Mein B. hat nachweislich keinen Zugriff auf eine Bankkarte oder sein Konto gehabt. Also wer ist jetzt für die Schulden verantwortlich?

-Mein B. ist stark verängstigt aufgrund von psychischer Erkrankung, keine Chance irgendwas selbst zu erledigen und es gibt noch eine vertrauenswürdige Person im Hintergrund, die quasi bezeugen kann, das Geld vom Konto verschwand, und er war es nicht.
Ich will niemand in die Pfanne hauen, aber hier wurde ganz bewusst eine hilflose Person 24 Monate völlig vernachläßigt.
Also, nochmal kurz zusammen gefasst: steht mir mehr Vergütung zu und wer ist für die Schulden jetzt verantwortlich?
Es sind auf alle Fälle AK von Vermögen bis Gesundheit, Wohnung, Aufenthalt, Post und so vorhanden gewesen beim Vorbetreuer.
Danke fürs Lesen und Grüßle
Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 20.01.2026, 15:45   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,175
Standard

"nach mehreren "mündlichen" Beschwerden von verschiedenen Seiten"


-> das klingt natürlich recht vertrauenswürdig.


"Obdachlosenheim, und innerhalb 2 Jahre! hat es das Büro nicht geschafft, Erwerbsunfähigkeitsrente, eine Krankenversicherung zu bezahlen oder BG zu beantragen!"


-> Bürgergeld und EU-Rente .... das beißt sich aber ... Anspruchsvoraussetzung EU-Rente kennst Du bestimmt?!


Ich möchte den Kollegen sicherlich nicht in Schutz nehmen, aber immer daran denken, dass es auch "Gründe" dafür geben kann (persönliche Vorsprache des B. beim Bürgergeld oder der B ist einfach abgetaucht) bzw. sich das so liest, als wenn Du die Infos vom Betreuten und seinem guten Kontakt hast. Hol Dir die Betreuungsakte und schau nach, was da drinsteht (ebenso die Rechnungslegungen des Vorbetreuers), dann bist Du besser informiert.


Zitat:
Zitat von Nicole F. Beitrag anzeigen
steht mir mehr Vergütung zu
Nein.


Zitat:
Zitat von Nicole F. Beitrag anzeigen
und wer ist für die Schulden jetzt verantwortlich?
Es sind auf alle Fälle AK von Vermögen bis Gesundheit, Wohnung, Aufenthalt, Post und so vorhanden gewesen beim Vorbetreuer.
Danke fürs Lesen und Grüßle
Nicole
Zunächst der Betreute selbst. Sofern ein Vorbetreuer einen Vermögensschaden verursacht hat, ist er von dir in die Haftung zu nehmen. Der andere Berufsbetreuer hat eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und aufpassen, die wehrt auch Ansprüche aktiv ab. Soll heissen, Du musst a) den Schaden genau beziffern und b) auch wirklich sachlich den Beweis führen, dass der Vorbetreuer dafür verantwortlich ist bzw. einen Vermögensschaden verschuldet hat.


Der Satz


"und es gibt noch eine vertrauenswürdige Person im Hintergrund, die quasi bezeugen kann, das Geld vom Konto verschwand, und er war es nicht."


(Bestimmt mit gekreuzten Fingern hinterm Rücken!?)


lässt bei mir schonmal alle Glocken klingeln :-). Habe nicht selten, dass "gute Bekannte" meiner Betreuten mit der EC-Karte und PIN fleissig Geld abgehoben haben (daher habe ich z.B. für kein Konto meiner B eine EC Karte, es wird alles online per Überweisung bezahlt! So kann ich jederzeit nachvollziehen, wer wo wie wann Geld abgeholt hat).
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Auslaufmodell Rechtliche Betreuung!
ufzeer ist offline  
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Alt 20.01.2026, 16:02   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 154
Standard

Ich habe hier bewusst ziemlich oberflächlich geschrieben um den Fall, sollte er wirklich beim Anwalt gelandet sein, nicht ganz öffentlich darzulegen.
Mir ist schon klar, das es mehr Bedarf als nur "hier und da " Mundpropaganda. Aber ich habe auch von den Behörden selbst schriftliche Belege mit Aussagen wie" ... das hätte so nicht vom Vorbetreuer erfolgen/nicht erfolgen dürfen/ Verstoss von etc.

Ich bin schon 5 Schritte weiter ohne groß "Hobby Detektiv
" spielen zu müßen, auch bin ich kein Anwalt und will einen Rechtsstreit in die Wege leiten, falls sich alle Anschuldigungen als Wahr erweisen, dann möchte ich im Endeffekt nur geklärt wissen, ob die ganzen hohen Forderungen an meinen B. irgendwie wieder abgewendet werden können.
Es kann auch durchaus mal sein, dass da wirklich der Vor Betreuer Mist gebaut hat.
Grüßle
Nicole F. ist offline  
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Alt 20.01.2026, 19:46   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard

Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen


-> Bürgergeld und EU-Rente .... das beißt sich aber ... Anspruchsvoraussetzung EU-Rente kennst Du bestimmt?!


Nö, beißt sich gar nicht, weil bis es eventuell eine EU-Rente geben könnte, sprich der Rententräger entschieden hat, macht die Beantragung von Bürgergeld bei einem Bedürftigen absolut Sinn!
Ansonsten gebe ich mal allg. das Stichwort "Arbeitsmarkt-Rente"
Dessen Anspruchsvoraussetzung sowie Verbleib im System kennst Du bestimmt?!

Dafür, dass Du ja keine Kollegen in Schutz nehmen möchtest, formulierst Du ausgesprochen "vom hohen Ross".
Hab versucht, meine Antwort der "Höhe" nach entsprechend anzupassen.


Angenehmen Abend noch!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 21.01.2026, 16:07   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,175
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Dafür, dass Du ja keine Kollegen in Schutz nehmen möchtest, formulierst Du ausgesprochen "vom hohen Ross".
Hab versucht, meine Antwort der "Höhe" nach entsprechend anzupassen.
Also "vom hohen Ross" war tatsächlich nicht meine Intention.


Vielmehr habe ich das was dort geschrieben war, zu werten versucht, nicht das sich die Jungkollegin "verrennt".


Bezugnehmend zum Bürgergeld/Rente nehme ich aufgrund meiner Erfahrung an, dass jemand der obdachlos, Bürgergeldbezieher ist, usw. eher nicht unter den Voraussetzungen der EU-Rente fällt.


Und zum Thema Haftung sei u.a. das Seminar von Herrn Deinhart empfohlen.


Insgesamt liest sich das Ausgangspost aber sehr verwirrend.


Daher bin ich raus ...
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Auslaufmodell Rechtliche Betreuung!
ufzeer ist offline  
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Alt 21.01.2026, 19:05   #6
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,159
Standard

Ich schliesse mich Ufzer an. Den Sachverhalt kann ich nicht gut verstehen.




Einen höheren Vergütungsanspruch hast du nicht.


Regress habe ich mehrfach durchgesetzt. Erfordert eine sehr sorgfältige Vorarbeit.
Tomas11 ist offline  
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Alt 21.01.2026, 19:58   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,824
Standard

Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Insgesamt liest sich das Ausgangspost aber sehr verwirrend.
Wieso?

Hier wird (subjektiv) ein Fall geschildert.
Dass man vereinzelt Fälle von KollegInnen bekommt, die sich nicht richtig gekümmert haben, gehört auch zur Wahrheit im Geschäft. Dies hat nichts mit Kollegenschelte oder Anschwärzung zu tun, sondern ist Fakt. Wie in jedem Beruf gibt es auch unter Betreuern solche und solche. Daher hat dieser Thread erstmal eine wertfreie Berechtigung.

Zitat:
Einen höheren Vergütungsanspruch hast du nicht.
Dies ist allerdings auch Fakt.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 25.01.2026, 12:43   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 154
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Wieso?

Hier wird (subjektiv) ein Fall geschildert.
Dass man vereinzelt Fälle von KollegInnen bekommt, die sich nicht richtig gekümmert haben, gehört auch zur Wahrheit im Geschäft. Dies hat nichts mit Kollegenschelte oder Anschwärzung zu tun, sondern ist Fakt. Wie in jedem Beruf gibt es auch unter Betreuern solche und solche. Daher hat dieser Thread erstmal eine wertfreie Berechtigung.


Dies ist allerdings auch Fakt.

mfg
Vielen Dank erstmal.
Zusammenfassend gibt es für mich die Info:

- Nein, nicht mehr Geld für all den Aufwand.
- Regress kann gestellt werden = ziemlich hoher Aufwand, Kosten/Nutzen
- Habe inzwischen einem Gläubiger geraten, selbst einen Anwalt einzuschalten. Falls er diesen Schritt geht wird mein B. bzw ich sowieso angeschrieben werden.

Ich wünsche Euch allen eine Gute Zeit.
LG Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 25.01.2026, 12:55   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,532
Standard

Wenn der BETREUTE durch Versäumnisse des Vorbetreuers einem Schaden hat, steht ihm gegen diesen bzw dessen Haftpflichtversicherung ein Schadensersatzanspruch nach § 1826 BGB zu. Damit sollte man einen Anwalt beauftragen (am besten einen, der selbst auch Betreuungen führt).

An der Betreuervergütung des Nachfolgers ändert das nix. Ist zig mal entschieden, es gibt keine Ausnahme (übrigens genau deshalb, weil man die Mehrarbeit einem Anwalt überlassen kann und sollte), zuletzt BGH https://lexetius.com/2015,4047
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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