Dies ist ein Beitrag zum Thema Jahresbericht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend in die Runde,
reicht es mittlerweile aus, als Jahresbericht dieses Formular auszufüllen und an das Bet.Gericht (nrw) zu ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 199
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Guten Abend in die Runde,
reicht es mittlerweile aus, als Jahresbericht dieses Formular auszufüllen und an das Bet.Gericht (nrw) zu senden?;; https://www.justiz.nrw.de/sites/defa...C3%BCllbar.pdf |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 249
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Das Formular kannst du als Jahresbericht nehmen, ja.
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 128
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In Hannover bekomme ich andere Formulare vom Gericht zugesandt.
Hat jemand Erfahrung, ob z.B. dieses, oder andere Formulare in Hannover akzeptiert werden? Grüße |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 224
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Erfahrung nicht was Hannover selbst betrifft. Aber dem Grunde nach gibt es keine Formvorschrift, somit müsste alles akzeptiert werden, solange enthalten ist, was das Gesetz vorsieht.
In der Praxis verwende ich schlicht zur Vermeidung von unnötigen Nebenkriegsschauplätzen das, was das Gericht übersendet. Hängt aber auch damit zusammen, dass ich oldschool Seite für Seite auf Papier durchgehen dem Erstellen am PC vorziehe ![]() Ich habe aber auch schon eigenes verwendet, wenn der Bericht fällig war und ich nichts erhalten hatte. Das wurde auch akzeptiert. Selbst was die Übersendung der Unterlagen betrifft haben wir Unterschiede. 2 AGs im Landkreis, ein Gericht legt die Formulare dem Betreuerausweis bei Bestellung/nach Erhalt des letzten Jahresberichts bei. Das andere Gericht schickt die Unterlagen raus, wenn der Zeitraum durch ist... |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 249
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 128
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,309
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Es gibt keine amtlichen Formulare im Betreuungswesen. Ausnahme ab 1.4.26: der Vergütungsantrag in NRW.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,267
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Moin,
ich nutze für den Erstbericht, Jahresbericht und Abschlussbericht Vordrucke. Die liegen hier mit allgemeinen Angaben vorgefertigt auf der Festplatte. Die Gerichte bekommen also in jeder Betreuung einen ähnlichen Bericht. In meinen nächsten Berichtszeitraum ändere ich eigentlich nur das Datum. Beschwert hat sich keiner. Aber wichtige Sachen teile ich auch gern durch einen Sachstandsbericht bei Gericht mit. Der Leuchtturm |
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#9 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,422
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Moin moin
Ich habe mal vor ganz vielen Jahren eine Berichtsvorlage in ein passendes Formular (Word) umgestrickt und von Zeit zu Zeit nach Rücksprache mit den RechtspflegerInnen angepaßt. Zuletzt eben das Feld, ob der Bericht mit der betreuten Person besprochen wurde O-ja. O-nein. Das Formular des Nds Justizministeriums habe ich genau ein Mal benutzt. Und der Rechtspflegerei mitgeteilt, dass ich es für völlig unbrauchbar halte und meine bisherige Berichtsform beibehalte. Dort war man eher dankbar dafür, nicht mit so viel unsinnigem Papier (oder heute: Datenmüll) bombardiert zu werden. Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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