Dies ist ein Beitrag zum Thema Suche gesetzliche Betreuung München im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag
Ich möchte dringend die Betreuung wechseln und suche jemanden die einen festen persönlichen Termin in der Woche anbieten ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.09.2025
Ort: München
Beiträge: 3
|
Guten Tag
Ich möchte dringend die Betreuung wechseln und suche jemanden die einen festen persönlichen Termin in der Woche anbieten kann. Gibt es hier zufällig jemand der weiterhelfen kann? Zudem möchte ich fragen wen man als Betreuerin vorschlagen darf/kann? Dürfen das Sozialpädagogen sein? Gibt es hier eventuell jemanden der jemanden vorschlagen kann? Vielen Dank! |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 74
|
Hallo Feen,
also wenn du die Betreuung wechseln willst, dann musst du das dem Gericht oder/und der Betreuungsbehörde anzeigen. Am besten auch die Gründe nennen. Die müssen schon gut und für den Richter oder den "Menschen aus der Behörde" nachvollziehbar sein. "Hat nicht jede Woche Zeit" ist ... nun ja... Für dich mit Sicherheit vollkommen logisch. Aber zumindest kein offizieller Grund für einen einfachen Wechsel. Aber versuchen kannst du es natürlich trotzdem..... Sollte ein Wechsel tatsächlich in Betracht gezogen werden so gilt Folgendes: Vorschlagen kannst du jeden, der das machen will. Das geht ja theoretisch auch ehrenamtlich. Praktisch muss derjenige auch sehr zuverlässig, gewillt und geeignet sein.... |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,529
|
Ein persönlicher Kontakt pro Woche ist in den Vergütungspauschalen nicht drin. Evtl am Anfang ein paar Mal, bis alle Zweifelsfragen geklärt sind, danach dürfte der Rhythmus eher einmal im Quartal sein (oder wenn was wirklich wichtiges ansteht, zB eine lebensgefährliche Operation).
Für Fragen, die im weiteren Sinne der Alltagshilfe dienen, wäre eine ambulante soziale Betreuung (die ein Teil der Eingliederungshilfe nach § 78 SGB IX ist), das Richtige (natürlich neben Lebensberatungsstellen, Suchtberatungsstellen usw). Es wäre Aufgabe des rechtlichen Betreuers, solche anderweitigen Hilfen beim Kostenträger zu beantragen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|