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Betreuerausweise kommen zu spät

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerausweise kommen zu spät im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, zu der Rubrik "Früher war alles besser" fällt mir zunehmend auf, dass ich in jüngster Zeit bei der Übernahme ...


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Alt 11.06.2026, 09:54   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
Standard Betreuerausweise kommen zu spät

Hallo,

zu der Rubrik "Früher war alles besser" fällt mir zunehmend auf, dass ich in jüngster Zeit bei der Übernahme von (Neu)Fällen die Betreuerausweise erst Wochen später (wenn überhaupt) erhalte. Früher kamen die meistens mit dem Betreuungsbeschluss.
Jetzt wollte ich mich bei einer Bank - zwecks Einrichtung von Online-Banking - mit einer teilgeschwärzten Kopie des Beschlusses legitimieren, was dort nicht anerkannt wurde. Die Bank bzw. Sparkasse beharrt auf den Betreuerausweis.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 12.06.2026, 06:04   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
Standard

Da scheint es irgendwo zu haken, hast Du beim Gericht mal nachgefragt?

Was fehlt denn der Bank am Beschluss?
Mächschen ist offline  
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Alt 12.06.2026, 06:39   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
Standard

Es ist tatsächlich der Betreuerausweis (offiziell Bestellungsurkunde) vorzulegen: § 1 Abs. 1 Nr 2 Der Zahlungskonten-IdentizierungsVO: https://www.gesetze-im-internet.de/z...618800016.html

Zum Ablauf: den Betreuungsbeschluss erlässt der Richter, die Bestellungsurkunde aber der Rechtspfleger. Die Akte wandert also zwischen den beiden Personen. Offenbar hakt es da.

Natürlich ist die kundenfreundlichste Lösung, beides zusammen (durch die Geschäftsstelle) verschicken zu lassen. Wenn aber beim Rechtfpfleger ein Bearbeitungsstau besteht - und der Beschluss dann auch nicht verschickt wird, wird die ganze Betreuung nicht wirksam (§ 287 Abs. 1 FamFG) und dem Betreuer geht die Vergütung durch die Lappen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 12.06.2026, 13:37   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
Standard

Die Vorlage des Betreuerausweises bei der Bank ist doch nur zwingend erforderlich, falls der Betreuer ein Konto für den Betroffenen eröffnen möchte oder?

Hier akzeptieren die Banken in laufenden Geschäftsbeziehungen meist die Vorlage des Bestellungsbeschlusses in Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift, welcher ohne Begründungsteil zu den Akten gescannt wird mit dem Hinweis, dass der Betreuerausweis nachgereicht werden muss.
Mächschen ist offline  
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Alt 12.06.2026, 13:45   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
Standard

Moin moin
Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Die Vorlage des Betreuerausweises bei der Bank ist doch nur zwingend erforderlich, falls der Betreuer ein Konto für den Betroffenen eröffnen möchte oder?
Wenn die Betreuung bei der Bank bekannt gemacht wird, ist der Betreuerausweis auch notwendig.
Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Hier akzeptieren die Banken in laufenden Geschäftsbeziehungen meist die Vorlage des Bestellungsbeschlusses in Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift, welcher ohne Begründungsteil zu den Akten gescannt wird mit dem Hinweis, dass der Betreuerausweis nachgereicht werden muss.
Die Banken verlangen zu unterschiedlichen Gelegenheiten auch unterschiedliche Nachweise. Das hat vielleicht weniger mit der Gesetzeslage als mit dem Ehrgeiz und der damit korrspondierenden Gesetzes(un-)kenntnis der Hausjuristen zu tun. (Meinem gelegentlichen Eindruck nach auch manchmal auch mit deren Promillegrad.)


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.06.2026, 11:53   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
Standard

Wie gesagt, ich hatte früher schonmal einen Fall, wo die Bank den Beschluss als Legitimation anerkannt hat. Nun geht bei denen nix ohne Betreuerausweis bzw. Bestallungsurkunde.
Wie verhält es sich denn bei anderen Institutionen, z.B. Krankenkasse, Ämter oder Vermieter?
Kann da auch auf den Ausweis beharrt werden? Oder könnte ich ggf. auch sagen "ich habe noch keinen Ausweis, also bin ich noch nicht befugt bzw. verpflichtet etwas zu machen".

mfg
carlos ist offline  
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Alt 13.06.2026, 12:17   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 133
Standard

Ich hatte auch schon das Problem, dass ich ewig auf einen Ausweis warten musste. Überall wurde der Beschluss zur Legitimierung akzeptiert. Ausserhalb von Banken kenne ich keine gesetzliche Regelung, was genau vorzulegen ist.
MPock ist offline  
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Alt 13.06.2026, 15:04   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
Standard

Zitat:
Zitat von MPock Beitrag anzeigen
Ich hatte auch schon das Problem, dass ich ewig auf einen Ausweis warten musste. Überall wurde der Beschluss zur Legitimierung akzeptiert. Ausserhalb von Banken kenne ich keine gesetzliche Regelung, was genau vorzulegen ist.
Gibts auch nicht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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