Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverfügung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
nun nähert sich meine Betreuungsverfügung (hoffentlich) bald ihrer Vollendung !
Ich habe allerdings noch zwei Fragen:
1. Im Internet ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
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Hallo,
nun nähert sich meine Betreuungsverfügung (hoffentlich) bald ihrer Vollendung !Ich habe allerdings noch zwei Fragen: 1. Im Internet habe ich gelesen, dass eine notariell beurkundete Betreuungsverfügung bei Gerichten und Behörden leichter anerkannt wird und das beurkunden nicht sehr viel kostet. 2. Man kann ja in der BF verfügen, wer finanzielle Zuwendungen bekommen soll. Kann man da auch verfügen, dass, wenn es finanziell möglich ist, der (wahrscheinlich Berufsbetreuer), wenn er eine 24-Stunden- Betreuung zuhause organisiert, eine finanz. Zuwendung bekommen soll oder ist das verboten? |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 5
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Hallo Evi,
ich kann deine Situation gut verstehen. Mussten für meinen Großvater kürzlich auch eine Betreuungsverfügung erstellen und bis wir mal soweit waren, hatten wir einige Hindernisse zu überstehen und es sind viele Fragen aufgetaucht. Habe dann letztendlich bei der Recherche ein gutes Formular für eine Betreuungsverfügung gefunden, was man direkt ausfüllen kann: Die Betreuungsverfügung - wer Sie einmal betreuen soll Die Verfügung lehnt sich an die Richtlinien des Bundesministeriums für Justiz an und ist daher auch glaubwürdig. Ich hoffe, ich konnte dir mit meinem Tipp weiter helfen. Gruß Christian |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
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Danke Christian, für den Link!
Das ist mein zweiter Versuch, "meine Angelegenheiten zu ordnen". Beim ersten Mal bin ich an eben diesen vielen Fragen gescheitert. Habe dann beschlossen, erst mal gar nichts zu machen. Ich glaube, das geht vielen so. Diesmal werde ich nicht "locker lassen". |
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#4 | ||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
![]() Zitat:
BMJ | Betreuungsrecht Evi, die Betreuungsbehörden beraten Dich bei solchen Fragestellungen und können derlei Verfügungen auch beglaubigen.
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
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Chesterfield, danke für den Link und die Hinweise!
Na, wenns jetzt nichts wird, bei den ganzen Infos! Auch nochmal danke an alle anderen hier im Forum, die sich so viel Mühe mit der Beantwortung der Fragen machen. Vielleich helfen die Tips ja auch anderen, die mitlesen. |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 5
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Hallo Evi,
bitte sehr. Hoffe, der Link konnte helfen. Ich wünsche dir alles Gute und hoffe für dich, dass es mit der Verfügung und der Betreuung klappt. Gruß Christian |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
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Was tun man, wenn das Betreuungsgericht , bzw. die Betreuungsbehörde, den genannten Betreeuer nicht einsetzt, sondern selbst jemand bestimmt?
Inwieweit ist denn hier eine Rechtssicherheit.? Ich habe erlebt, dass es Unterschiede gibt in den Betreuungsbehörden von Region zu Region, bzw. es speziell in den neuen Bundesländern anders zugeht. Dort entscheiden die Betreuungsbehörden, wer als Betreuer eingesetzt wird und mißachten den in der Betreuungsverfügung. dort ist auch auch die regel, dass der zu betreueunden, bzw. die sich darum kümmern, nicht einmal eine Liste von Berufsbetreuern erhalten. Dort gibt es auch Betreuungsvereine, die fahren dann mit ihren Autos vor, mit dem Aufdruck ihres Vereins. In einem Dorf , oder einer Gegend mit Einfamilienhäusern, sehe ich auch eine Problematik. Da weiß der Nachbar dann gleich, was bei seinem Nachbar "abgehT" hier wird meines Erachtens auch der Datenschutz berührt. siehe auch Datenschutz. Habe klamme Finger wegen meiner HWS, deshalb so viele Tippfehler. Nun habe ich gleich mehre Themen berührt, sorry dafür!
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo Sonneimregen,
wenn Du vor einer eventuell nötigen Betreuung eine Vollmacht erstellst, und Du alles richtig gemacht hast, kann diese Person im Ernstfall an Dein Vollmachtsnehmer Deine Rechtsgeschäfte führen. Dazu ist der Link von Chesterfield sehr hilfreicht. Mein Vater hat es so gemacht - und ich bin die Vollmachtsnehmerin. Auch in meinem Bekanntenkreis haben viele solch eine Vollmacht erstellt. Allerdings kann auch der Vollmachtsnehmer schon mal gezwungen sein, gegen den vermeintlichen Willen des Vollmachtsgeber handeln zu müssen. Zum Beispiel bei fehlender Krankheitseinsicht. Das ist nicht immer leicht, aber manchmal nötig. Liebe Grüße Lisa |
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#9 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
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Hallo Lisa
Du hast von einer Vorsorgevollmacht gesprochen. Hoffentlich geht es jetzt nicht alles durcheinander, aber das ist etwas anderes. Üblicherweise gibt es da einen flotten Dreier: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Das sind alles unterschiedliche Dinge, die allerdings auch gut zusammengehören: Vorsorgevollmacht: Wer kann und soll für mich einmal handeln, wenn ich es nicht mehr selber kann. Betreuungsverfügung: wer soll einemal vom Gericht für mich als Betreuer bestellt werden, wenn es nötig wird und keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder die Vorsorgevollmacht nicht ausreicht. Patientenverfügung: Wie sehen meine Wünsche bzgl. der medizinischen und pflegerischen Versorgung aus, die einmal vom vorsorgebevollmächtigten oder vom Betreuer um- bzw. durchgesetzt werden sollen, wenn ich es nicht mehr selber kann. Hallo Evi Das meiste haben die anderen schon geschrieben. Die letzte Regelung nach dem 2.BtÄndG vom 1.7.2005: Du kannst die Betreuungsverfügung auch in der Betreuungsstelle beglaubigen lassen. Wenn Du eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorbereitest, kannst Du diese auch dort beglaubigen lassen. Wenn es um das Beglaubigen geht, so wird beim Notar oder in der Betreuungsstelle nur die Unterschrift beglaubigt. Sie muss also dort vor Ort geleistet werden (Nicht schon vorher unterschreiben). Der Inhalt des Papiers, dass Du da unterschreibst, wird nicht beglaubigt. (Dann wäre der Notar teurer...) MfG IMRE
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#10 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
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Zitat:
In der Betreuungsverfügung kann man jemand benennen, z.b. einen Rechtsanwalt oder seinen Steuerberater, der das Geld vom Staat erhält bei geringem Einkommen! Nochmal meine Frage! s. Zitat:
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