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Betreuungsverfügung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverfügung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, nun nähert sich meine Betreuungsverfügung (hoffentlich) bald ihrer Vollendung ! Ich habe allerdings noch zwei Fragen: 1. Im Internet ...


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Alt 23.08.2010, 20:32   #1
Evi
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
Standard Betreuungsverfügung

Hallo,

nun nähert sich meine Betreuungsverfügung (hoffentlich) bald ihrer Vollendung!

Ich habe allerdings noch zwei Fragen:

1. Im Internet habe ich gelesen, dass eine notariell beurkundete Betreuungsverfügung bei Gerichten und Behörden leichter anerkannt wird und das beurkunden nicht sehr viel kostet.

2. Man kann ja in der BF verfügen, wer finanzielle Zuwendungen bekommen soll.
Kann man da auch verfügen, dass, wenn es finanziell möglich ist, der (wahrscheinlich Berufsbetreuer), wenn er eine 24-Stunden- Betreuung zuhause organisiert, eine finanz. Zuwendung bekommen soll oder ist das verboten?
Evi ist offline  
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Alt 25.08.2010, 18:13   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 5
Standard

Hallo Evi,
ich kann deine Situation gut verstehen. Mussten für meinen Großvater kürzlich auch eine Betreuungsverfügung erstellen und bis wir mal soweit waren, hatten wir einige Hindernisse zu überstehen und es sind viele Fragen aufgetaucht. Habe dann letztendlich bei der Recherche ein gutes Formular für eine Betreuungsverfügung gefunden, was man direkt ausfüllen kann: Die Betreuungsverfügung - wer Sie einmal betreuen soll
Die Verfügung lehnt sich an die Richtlinien des Bundesministeriums für Justiz an und ist daher auch glaubwürdig. Ich hoffe, ich konnte dir mit meinem Tipp weiter helfen.
Gruß Christian
ChristianB ist offline  
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Alt 25.08.2010, 22:50   #3
Evi
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
Standard

Danke Christian, für den Link!

Das ist mein zweiter Versuch, "meine Angelegenheiten zu ordnen".
Beim ersten Mal bin ich an eben diesen vielen Fragen gescheitert.
Habe dann beschlossen, erst mal gar nichts zu machen. Ich glaube, das geht vielen so.
Diesmal werde ich nicht "locker lassen".
Evi ist offline  
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Alt 26.08.2010, 11:03   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von ChristianB Beitrag anzeigen
Habe dann letztendlich bei der Recherche ein gutes Formular für eine Betreuungsverfügung gefunden, was man direkt ausfüllen kann: Die Betreuungsverfügung - wer Sie einmal betreuen soll
Hm, die Seite heißt "www.bestattungsplanung.de" - weiß ja nicht...


Zitat:
Die Verfügung lehnt sich an die Richtlinien des Bundesministeriums für Justiz an und ist daher auch glaubwürdig.
Warum nicht gleich die Originalvordrucke verwenden...?
BMJ | Betreuungsrecht


Evi, die Betreuungsbehörden beraten Dich bei solchen Fragestellungen und können derlei Verfügungen auch beglaubigen.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 26.08.2010, 13:31   #5
Evi
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 72
Standard

Chesterfield, danke für den Link und die Hinweise!

Na, wenns jetzt nichts wird, bei den ganzen Infos!

Auch nochmal danke an alle anderen hier im Forum, die sich so viel Mühe mit der Beantwortung der Fragen machen.
Vielleich helfen die Tips ja auch anderen, die mitlesen.
Evi ist offline  
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Alt 26.08.2010, 16:27   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 5
Standard

Hallo Evi,
bitte sehr. Hoffe, der Link konnte helfen. Ich wünsche dir alles Gute und hoffe für dich, dass es mit der Verfügung und der Betreuung klappt.
Gruß Christian
ChristianB ist offline  
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Alt 16.01.2011, 14:53   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Frage Wirkung der Betreuungsverfügung

Was tun man, wenn das Betreuungsgericht , bzw. die Betreuungsbehörde, den genannten Betreeuer nicht einsetzt, sondern selbst jemand bestimmt?

Inwieweit ist denn hier eine Rechtssicherheit.?

Ich habe erlebt, dass es Unterschiede gibt in den Betreuungsbehörden von Region zu Region, bzw. es speziell in den neuen Bundesländern anders zugeht.

Dort entscheiden die Betreuungsbehörden, wer als Betreuer eingesetzt wird und mißachten den in der Betreuungsverfügung.

dort ist auch auch die regel, dass der zu betreueunden, bzw. die sich darum kümmern, nicht einmal eine Liste von Berufsbetreuern erhalten.
Dort gibt es auch Betreuungsvereine, die fahren dann mit ihren Autos vor, mit dem Aufdruck ihres Vereins. In einem Dorf , oder einer Gegend mit Einfamilienhäusern, sehe ich auch eine Problematik.

Da weiß der Nachbar dann gleich, was bei seinem Nachbar "abgehT"
hier wird meines Erachtens auch der Datenschutz berührt.
siehe auch Datenschutz.

Habe klamme Finger wegen meiner HWS, deshalb so viele Tippfehler.

Nun habe ich gleich mehre Themen berührt, sorry dafür!
sonneimregen ist offline  
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Alt 17.01.2011, 16:02   #8
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo Sonneimregen,

wenn Du vor einer eventuell nötigen Betreuung eine Vollmacht erstellst, und Du alles richtig gemacht hast, kann diese Person im Ernstfall an Dein Vollmachtsnehmer Deine Rechtsgeschäfte führen. Dazu ist der Link von Chesterfield sehr hilfreicht.

Mein Vater hat es so gemacht - und ich bin die Vollmachtsnehmerin. Auch in meinem Bekanntenkreis haben viele solch eine Vollmacht erstellt.

Allerdings kann auch der Vollmachtsnehmer schon mal gezwungen sein, gegen den vermeintlichen Willen des Vollmachtsgeber handeln zu müssen. Zum Beispiel bei fehlender Krankheitseinsicht.

Das ist nicht immer leicht, aber manchmal nötig.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 17.01.2011, 17:17   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
Standard

Hallo Lisa

Du hast von einer Vorsorgevollmacht gesprochen. Hoffentlich geht es jetzt nicht alles durcheinander, aber das ist etwas anderes.
Üblicherweise gibt es da einen flotten Dreier:
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Das sind alles unterschiedliche Dinge, die allerdings auch gut zusammengehören:

Vorsorgevollmacht: Wer kann und soll für mich einmal handeln, wenn ich es nicht mehr selber kann.

Betreuungsverfügung: wer soll einemal vom Gericht für mich als Betreuer bestellt werden, wenn es nötig wird und keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder die Vorsorgevollmacht nicht ausreicht.

Patientenverfügung: Wie sehen meine Wünsche bzgl. der medizinischen und pflegerischen Versorgung aus, die einmal vom vorsorgebevollmächtigten oder vom Betreuer um- bzw. durchgesetzt werden sollen, wenn ich es nicht mehr selber kann.


Hallo Evi

Das meiste haben die anderen schon geschrieben.
Die letzte Regelung nach dem 2.BtÄndG vom 1.7.2005:

Du kannst die Betreuungsverfügung auch in der Betreuungsstelle beglaubigen lassen. Wenn Du eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorbereitest, kannst Du diese auch dort beglaubigen lassen.
Wenn es um das Beglaubigen geht, so wird beim Notar oder in der Betreuungsstelle nur die Unterschrift beglaubigt. Sie muss also dort vor Ort geleistet werden (Nicht schon vorher unterschreiben).
Der Inhalt des Papiers, dass Du da unterschreibst, wird nicht beglaubigt. (Dann wäre der Notar teurer...)

MfG

IMRE
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.01.2011, 19:47   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Frage Betreuungsverfügung-contra Vorsorgevollmacht

Zitat:
wenn Du vor einer eventuell nötigen Betreuung eine Vollmacht erstellst, und Du alles richtig gemacht hast, kann diese Person im Ernstfall an Dein Vollmachtsnehmer Deine Rechtsgeschäfte führen. Dazu ist der Link von Chesterfield sehr hilfreicht.

Mein Vater hat es so gemacht - und ich bin die Vollmachtsnehmerin. Auch in meinem Bekanntenkreis haben viele solch eine Vollmacht erstellt.
Vorsorgevollmacht nützt nichts, wenn man niemand hat, der in Vollmacht für jemand handelt. Bzw. dieser Bevollmächtigte erhält dann kein Geld! Meist machen das Familien-angehörige oder gute Bekannte.

In der Betreuungsverfügung kann man jemand benennen, z.b. einen Rechtsanwalt oder seinen Steuerberater, der das Geld vom Staat erhält bei geringem Einkommen!

Nochmal meine Frage! s.
Zitat:
Was tun man, wenn das Betreuungsgericht , bzw. die Betreuungsbehörde, den genannten Betreeuer nicht einsetzt, sondern selbst jemand bestimmt?

Inwieweit ist denn hier eine Rechtssicherheit.?
Gegen das Gericht wird man nicht klagen können? Wenn die den benannten betreuer nicht einsetzen, selber jemand bestimmen, und dann aber die Betreuung schief lief!?
sonneimregen ist offline  
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