Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung bei Strafverfahren im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Grundsätzlich würde ich die Finger von der Vertretung bei Strafsachen lassen. Ohne notwendige juristische Ausbildung ist das ziemlich heikel. Damit ...
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#11 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Grundsätzlich würde ich die Finger von der Vertretung bei Strafsachen lassen. Ohne notwendige juristische Ausbildung ist das ziemlich heikel. Damit würde ich in solchen Angelegenheiten meine Tätigkeiten auf die Beantragung eines Pflichtverteidigers (den es nur unter engen Voraussetzungen gibt) oder die Vermittlung eines Strafverteidigers bewenden lassen.
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Betreuerwichtel,
den AK zu beantragen/zu haben heißt nicht, auf Anwälte zu verzichten. Es geht nur darum, von (Straf-)Gericht und Staatsanwaltschaft überhaupt Antworten und AZ zu bekommen und den Antrag auf einen Pflichtverteiduiger stellen zu können. Die Betreuten, mit denen ich es in solchen Fällen zu tun habe, sind i.d.R. dazu gar nicht in der Lage. Die Akten lese ich auch nicht (woher auch die Zeit nehmen), denn dazu müsste ich zu Gericht gehen. Dass überlasse ich dann den RAen, die bekommen sie in ihre Büros. Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
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