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Gutachten im Betreuungsrecht in Abwesenheit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gutachten im Betreuungsrecht in Abwesenheit im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Gutachten in Abwesenheit des Patienten. Nach dem neusten Betreuungrecht ist doch das nicht mehr zulässig. Wer kann mir sagen, wo ...


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Alt 31.10.2012, 03:44   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard Gutachten im Betreuungsrecht in Abwesenheit

Gutachten in Abwesenheit des Patienten.

Nach dem neusten Betreuungrecht ist doch das nicht mehr zulässig.

Wer kann mir sagen, wo das steht, unter welchem Paragrafen, bzw. die textstelle zitieren?

habe die unterlagen dazu verloren.

König Ludwig von Bayern wurde seinerzeit enthront durch ein eiliges angefertigtes gutachten eines psychiaters, Dr. dingens
Das ging damals aucch nicht mit rechten dingen zu, war aber seinerzeit noch gesetzlich erlaubt.







sonneimregen ist offline  
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Alt 31.10.2012, 04:00   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard In der Neuzeit ?

Möchte gerne wissen , ob auch jemand so ein fall bekannt ist, indem ein gutachter in abwesneheit des Patienten ein gutachten erstellt hat, in der jüngsten Zeit? Und welches Bundesland?

Und das gericht, selbst das Landgericht, das gutachten anerkannt hat?

Leider ist dieser fall in den neuen bundesländern passiert. Habe die erfahrung gemacht, dass dort oft noch so verfahren wird, wie das vor der wende üblich war, leider.

Welcher seriöse arzt gibt sich denn für so etwas her? Das waR IN DEM Fall ein Professor!

und was soll man dagegen unternehmen, denn der blödsinn steht nunfür jedermann einsehbar, im gericht und bei der betreujhngsbehörde.
zugrunde gelegt wurde außerdem ein altes gutachten, das widerlegt wurde, von einem anderem arzt, dieses gutachten........................

mfg
sonneimregen





sonneimregen ist offline  
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Alt 31.10.2012, 04:24   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard das Sozialgericht will wegen Pflege Einsicht nehmen

was ungünstig wäre, da das gutachten gegen den patienten spricht.

Fortsetzung folgt.

deshalb gehe ich nicht mehr ins forum, es wird immer so lspät wird, swenn ich mich mit Rechtsfragen beschäftige,
insbesondere mit dem laptop.brauche isch sol lange

es ist jetzt 4 uhr morgens, muss noch schlafen, gähn

Ich hoffe, dass ich dieses Mal dazu produzktive Antworten erhalte. Danke im Voraus
sonne





und außerdem wurde mein schreibstil in der vergangenheit moniert, weil ich im stress, schlecht formuliere und dann nicht verstanden werde.

leider gehört das zu meinem krankheitsbild, das nicht psychisch ist , sondern ein neurolog. Problem. dass ich dann nicht merhj gerne hier schreibe, -ist wohl klar.
formuliere wichtige post normalerweise mit der ERgo. bin suvh nicvht merhr die jüngste.
sonneimregen ist offline  
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Alt 31.10.2012, 06:44   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten morgen,

Zitat:
Gutachten in Abwesenheit des Patienten.

Nach dem neusten Betreuungrecht ist doch das nicht mehr zulässig.
Davon ist mir nichts bekannt. Unter bestimten Vorraussetzungen kann zu einigen Fragen eine Art Gutachten nach Aktenlage abgegeben werden. Das ist z.B. öfter bei arbeitsmedizinischen Fragen der Fall.

Zitat:
und außerdem wurde mein schreibstil in der vergangenheit moniert, weil ich im stress, schlecht formuliere und dann nicht verstanden werde.
Das ist bedauerlich aber andererseits kann niemand zu Angelegenheiten die er nicht richtig verstehen kann etwas sagen.
Um Auskünfte zu geben muss man genau wissen um was es geht.

Vielleicht ist so das Forum wirklich nicht der richtige Ort um deine Probleme zu lössen, das kann wieder nur schief gehen.
Versuche im wirklichen Leben Ansprachpartner für deine Fragen zu finden.
Vielleicht kann dir der städtische Sozialdient oder eine Selbsthilfegruppe Adressen von möglichen Ansprechpartnern nennen.

Viel Erfolg
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.11.2012, 03:24   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard es geht um ein gutachten

der Gutachter kennt den Patienten nicht,!
und es geht um rin Gutachten im Betreuungsverfahren
sonneimregen ist offline  
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Alt 02.11.2012, 04:17   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard Betreuungsrecht

es geht nicht um mich!!

Es geht um das Recht!

Die Frage war denke ich klar gestellt

???

Wenn nicht dann versthe ich sie nc ith
ich hoffe ein anderer Betreuer oder leser kann die frage mir beantworten,
ich danke im voraus.

komisch, in Wirtschaftsforen, versteht ömich jeder nur hier hält man mich für eien Trotttel

Sie wissen doch gar nicht wen sie vor sich haben!

meine finger sind steif, es ist kalt, ich aknn so schlecht tippen.deshalb die tipfehler
sonneimregen ist offline  
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Alt 02.11.2012, 05:49   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Frage war denke ich klar gestellt

???
Nein, war sie nicht. So lässt sich das nicht wirklich beantworten. Das hängt von vielen Umständen und dem Verlauf der Betreuung ab.

Niemand hält dich hier für einen Trottel wegen evtl. Schreibfehler und natürlich kennen wir uns nicht.
Aber das alles ist kein Grund hier rumzupampenbitte mässige dich.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.11.2012, 10:56   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 01.03.2012
Beiträge: 10
Standard

Bzgl. des Gutachtens würde ich mich einfach an das Gericht wenden.
Das Gericht muss dann entscheiden, ob es ein Gutachten nach Aktenlage akzeptiert oder nicht.
Ansonsten ist immer Widerspruch möglich.
Pelikan ist offline  
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Alt 06.11.2012, 21:16   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard Gesetztesgrundlage

http://www.dgppn.de/fileadmin/user_u...zen-pat-vg.pdf

Seite 9 f

alles was ich wissen wollte, war die gesetzl. Grundlage, aber leider erhält man hier keine Anwort,
ich denke, wir sind im Revhtsforum und für den ton kann ich nichts, der wurde im wirtschaftsforen nicht bekrittelt.

sorry, aber man öömuss dochj fragen dürfen eine rechtl. relvante antwort erhalten können.

leider ist meine datenbank derzeit nicht fgreifbar, sonst hätte ich hier ja nicht gefragt, sorry, aber ich stelle nun den link hier rein, damit ich es wieder finde und andere auch
sonneimregen ist offline  
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Alt 05.04.2017, 13:02   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Daumen runter

Warum soch ein Nachtrag von einem Berufsbetreuer hier gewählt wird, ist mir unverständlich, sorry, dass auch ich mir kRITIK erlaube. Ich pampe nicht herum, auch das ist unnötig, sorry ich bin für solch einen Ton nicht geschaffen.

Man wird hier geradezu herausgeekelt, jetzt weiß ich, warum ich lange nicht mehr hier war.

Ich fände es schön, Frau Mohr, wenn sie uns Leser nicht erschrecken
würden.

mfg

Bitte keine bösartigen Antworten, Man dankt.

der oben genannte Link, von 2012, ist leider nicht merh auffindbar, habe einen neuen Link reingestellt,
doch ist der Text weg, verstehe ich nicht, dauert es länger
bis der Text erscjheiint, ? Habe ihn doch gerade vorher noch gesehen.


Geändert von sonneimregen (05.04.2017 um 14:01 Uhr)
sonneimregen ist offline  
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