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Darlehen sind Genehmigungspflichtig

Dies ist ein Beitrag zum Thema Darlehen sind Genehmigungspflichtig im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin neu hier im Forum und arbeite erst seit Mai als Berufsbetreuerin. Für eine zu Betreuende möchte ich ...


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Alt 18.08.2016, 19:35   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.08.2016
Beiträge: 4
Standard Darlehen sind Genehmigungspflichtig

Hallo, ich bin neu hier im Forum und arbeite erst seit Mai als Berufsbetreuerin. Für eine zu Betreuende möchte ich beim Sozialamt einen Darlehensantrag auf Kostenübernahme der Mietrückstände beantragen. Prinzipiell sind Darlehensanträge genehmigungspflichtig. Sind auch Darlehensanträge beim Sozialamt genehmigungspflichtig? Carlie
Carlie ist offline  
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Alt 18.08.2016, 19:57   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Was unterscheidet das Darlehen bei der Sozialbehörde von einem sonstigen Darlehen???
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 18.08.2016, 20:08   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ja sie sind genehmigungspflichtig. Und bei uns zumindest dauert das leider. Im Schnitt 3 Monate bis zur Genehmigung.
Boomer ist offline  
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Alt 18.08.2016, 20:32   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2014
Beiträge: 63
Standard

Von dieser Warte habe ich das noch nie betrachtet. Die Darlehen vom Sozialamt sind doch zinsfrei und somit verschiebt sich doch nur die Schuld. Vom Vermieter zum Sozialamt. Die gesamte finanzielle Situation bleibt doch gleich, aber z.B. die Wohnung bleibt erhalten. Das muss man wirklich genehmigen lassen? Die Schulden beim Vermieter müssen ja auch nicht genehmigt werden. ?!?
Betreuungs-Newbie ist offline  
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Alt 18.08.2016, 20:45   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Bei uns in der Region ist es üblich, dass der zuständige Sozialhilfeträger die Vorauszahlung für die Befreiung bei der Krankenkasse für Heimbewohner übernimmt und diesen Betrag dann in zwölf Raten von dem Barbetrag wieder einbehält.

Nach der hier vertretenen Meinung wäre diese Vorgang ebenfalls genehmigungspflichtig, da es sich ja auch um ein Darlehen handelt.
Hat schon mal jemand einen Antrag beim Gericht gestellt???

Ich jedenfalls nicht.

Auch bei Stromrückständen und angedrohter Sperrung des Anschlusses kann man doch nicht erst einen Antrag stellen und dann eine Familie mit Kleinkindern mehrere Monate ohne Strom sitzen lassen.
Schnieder ist offline  
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Alt 18.08.2016, 22:05   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen

Auch bei Stromrückständen und angedrohter Sperrung des Anschlusses kann man doch nicht erst einen Antrag stellen und dann eine Familie mit Kleinkindern mehrere Monate ohne Strom sitzen lassen.
Laut unserem Gericht leider schon. Hatte genau diesen Fall. Und mit wurde vom Rechtspfleger klipp und klar gesagt, dass der Darlehensvertrag genehmigt werden muss und erst dann unterschrieben werden darf und natürlich zahlt das SA erst danach das Geld.

In meinem Fall hatte ich das Glück, dass der B. kognitiv soweit fit war, dass er den Vertrag selbst unterschreiben konnte. Da er sich zu der zeit aber in einer Rehaklinik aufhielt musste ich hin - einfache Strecke 90 km. Aber anders wäre es nicht gegangen und die Zeit drängte.
Boomer ist offline  
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Alt 18.08.2016, 23:31   #7
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Ups, auf die Idee bin ich noch nicht gekommen, dass ich jedes Darlehen beim Sozialamt genehmigen lassen muss.

Manchmal rennen meine Betreuten selbst zum Jobcenter und erzählen mir hinterher, dass sie ein Darlehen bekommen haben....

Das wäre bei drohenden Stromsperren schon schrecklich..

Gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 19.08.2016, 07:39   #8
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Wenn sie selbst rennen und eins abschließen, ist es ja kein Problem. Nur wenn du unterschreibSt
Boomer ist offline  
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Alt 19.08.2016, 08:41   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.08.2016
Beiträge: 4
Daumen hoch Danke

vielen Dank für die zahlreichen Kommentare . Am Anfang brauche (ich zumindest) Anregungen. Hatte mir bereits gedacht, dass jedes Darlehen genehmigungspflichtig ist auch beim Sozialamt, obgleich es zinslos ist. Darlehen ist Darlehen.
Carlie ist offline  
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Alt 19.08.2016, 09:05   #10
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Ich unterschreibe nie... ich sitz immer nur daneben und nicke....
EFB ist offline  
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