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Salei 29.08.2016 13:25

Genehmigungspflicht Dienstleistungsvertrag?
 
Mir stellt sich gerade die Frage, ob ich einen Dienstleistungsvertrag für eine polnische 24-Std.-Pflegekraft genehmigen lassen muss. Der Vertrag ist mit einer Frist von 14 Tagen kündbar.

Wegen der kurzen Kündigungsfrist wollte ich keine Genehmigug einholen, bin mir aber nicht ganz sicher. Das Problem ist vor allem, dass der Vertrag ruckzuck in trockene Tücher muss und eine Genehmigung dann doch etwas länger dauern könnte

agw 29.08.2016 16:01

Zitat:

Wegen der kurzen Kündigungsfrist wollte ich keine Genehmigug einholen, bin mir aber nicht ganz sicher.
Und wegen welcher rechtlichen Grundlage bist du unsicher?

Genehmigungen von a bis z ? Betreuungsrecht-Lexikon

Betreuerwichtel 30.08.2016 10:37

Für deinen Fall gibt es keinen Genehmigungstatbestand.

§ 1822 Nr. 7 BGB bezieht sich darauf, dass der Betreute als Arbeitsnehmer beschäftigt wird. Auch die Mutter der Genehmigungstatbestände (§ 1812 BGB) greift nicht. Alle anderen fallen sowieso raus.

Also genehmigungsfreies Rechtsgeschäft.

Salei 31.08.2016 09:08

Vielen Dank für eure Antworten :a040:

Vielleicht gehts euch ja auch so, eigentlich seid ihr euch sicher, das Richtige zu tun und plötzlich ist da so ein kleiner Zweifelteufel im Kopf. Da dachte ich ich frag mal eben nach und lass es mir von einem alten Hasen bestätigen :d010:


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