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-   -   § 1813 falsch verstanden ? (https://www.forum-betreuung.de/betreuungsrechtliche-genehmigungen/13596-1813-falsch-verstanden.html)

Rose40 29.08.2016 16:25

§ 1813 falsch verstanden ?
 
Hallo Zusammen,

bei Betreuungsübernahme habe ich ein Girokonto mit nicht unerheblichem Vermögen ( < € 10.000,-- ) vorgefunden.
Und mir, aufgrund § 1813 ( genehmigungsfreie Geschäfte = wenn der Anspruch ds Guthaben auf einem Girokonto zum Gegenstand hat ) keinerlei betreuungsrechtliche Genehmigung eingeholt.
Laufende Kosten ( 24H Kraft vor Ort eingerichtet / Bestattungskosten für die Ehefrau ) von diesem Konto gezahlt.
Und frage mich jetzt: gilt die Genehmigungsfreiheit nur für Girokonten mit einem Betrag > € 3.000,-- und wenn ja: was mache ich jetzt ? Nachträgliche Genehmigung: klar. Mit welcher möglichen Konsequenz ?
Liebe Grüße
Rose

michaela mohr 29.08.2016 16:45

Die Genehmigung für Girokonten höher als 3000 Euro ist schon lange entfallen.

Rose40 29.08.2016 16:58

Danke, danke, danke :winke:
Kann ich das irgendwo nachschlagen ( Paragraphen ) ?
Viele Grüße
Rose

agw 29.08.2016 17:03

Zitat:

Kann ich das irgendwo nachschlagen ( Paragraphen ) ?
Steht im Gesetz §1813 Abs.1 Punkt 3 BGB :d010:

Bei Geldern auf Girokonten gibt es keine Beschränkungen mehr!!!

agw 29.08.2016 17:06

Zum Unterschied mal der Link zu den alten gesetzlichen Regelungen :
§ 1813 BGB. Genehmigungsfreie Geschäfte

Rose40 29.08.2016 17:21

Danke, ich hab`s. :giggleswe:


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