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-   -   gerichtliche Genehmigung für einen Luftröhrenschnitt? (https://www.forum-betreuung.de/betreuungsrechtliche-genehmigungen/13937-gerichtliche-genehmigung-luftroehrenschnitt.html)

AlexW 18.11.2016 17:15

gerichtliche Genehmigung für einen Luftröhrenschnitt?
 
Hallo,

ich habe einen Betreuten, der im künstlichen Koma liegt.

Jetzt rief mich gerade eben (Freitags um 17.00 Uhr) das Krankenhaus an, es solle am Montag ein Luftröhrenschnitt gemacht werden, damit der Patient besser beatmet werden könne und ohne diesen Schnitt keine weiteren notwenigen Maßnahmen durchgeführt werden könnten.

Nun bin ich unsicher, brauche ich eine Genehmigung vom Gericht dafür? Die würde ich ja jetzt bis Montag gar nicht mehr bekommen.

Da der Schnitt nicht akut lebensnotwendig ist, könnte ich auch die Zustimmung jetzt verweigern und erst geben, wenn ich die gerichtliche Genehmigung habe?

Ich habe in solchen Sachen leider noch wenig Erfahrung, daher wäre ich total froh, wenn mir jemand einen Rat geben würde.

Danke schön!

Schnieder 18.11.2016 17:37

Du brauchst keine Genehmigung für eine Tracheotomie - kein lebensbedrohlicher Eingriff.

Schnieder 18.11.2016 17:43

Soll der Eingriff noch heute durchgeführt werden, oder soll er erst am Montag stattfinden ?

Im Prinzip müssen/sollen zwischen dem Aufklärungsgespräch und der Zustimmung 24 Stunden liegen, damit der Patient bzw. in diesem Fall der Betreuer sich hiermit beschäftigen kann.

Sicherlich kann es eine wesentliche Erleichterung für den Betreuten sein, wenn er nicht mehr der durch einen Trachealtubus beatmet werden muss. Musst du mit den Ärzten besprechen.

Imre Holocher 18.11.2016 18:10

Hallo Schnieder

Zitat:

Zitat von Schnieder (Beitrag 100775)
Im Prinzip müssen/sollen zwischen dem Aufklärungsgespräch und der Zustimmung 24 Stunden liegen, damit der Patient bzw. in diesem Fall der Betreuer sich hiermit beschäftigen kann.

Gibt es dazu eine offizielle Regelung?

Mal abgesehen davon, dass eine Bedenkzeit gar nicht mal so unsinnig ist:
Ich habe eher den Eindruck, dass Krankenhäuser zwischen das Aufklärungsgespräch und dem OP-Termin gerne einen Tag Pause legen, um ihren Zeitplan besser und vor allem wirtschaftlicher organisieren zu können. Die Einwilligung in eine med. Maßnahme
(oder eben die Ablehnung) hätten sie schon gerne ohne diese Bedenkzeit direkt nach dem Aufklärungsgespräch.

Ganz besonders beknackt finde ich es, wenn Patienten nach dem Aufklärungsgespräch auch dann noch mal nach hause geschickt werden, wenn die OP am nächsten Tag sein soll.
Insbesondere bei längeren Anfahrten oder schwierigen Patienten muß man schon fast brutal werden, den schon im Vorfeld angeforderten und bestätigten Bettplatz auch tatsächlich zu bekommen.
(Tipp: den Betreuten bringen lassen, Begleitdienst wegschicken und selber mit dem Motorrad auflaufen...:giggleswe:)

MfG

Imre

Schnieder 18.11.2016 19:00

Gesetzliche Grundlage für die Aufklärungspflichten ist § 630 e BGB - hierzu gibt es dann xxxx Urteile, es kommt halt immer auf den Einzelfall an.


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