Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

gerichtliche Genehmigung für einen Luftröhrenschnitt?

Dies ist ein Beitrag zum Thema gerichtliche Genehmigung für einen Luftröhrenschnitt? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe einen Betreuten, der im künstlichen Koma liegt. Jetzt rief mich gerade eben (Freitags um 17.00 Uhr) das ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuungsrechtliche Genehmigungen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 18.11.2016, 17:15   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
Standard gerichtliche Genehmigung für einen Luftröhrenschnitt?

Hallo,

ich habe einen Betreuten, der im künstlichen Koma liegt.

Jetzt rief mich gerade eben (Freitags um 17.00 Uhr) das Krankenhaus an, es solle am Montag ein Luftröhrenschnitt gemacht werden, damit der Patient besser beatmet werden könne und ohne diesen Schnitt keine weiteren notwenigen Maßnahmen durchgeführt werden könnten.

Nun bin ich unsicher, brauche ich eine Genehmigung vom Gericht dafür? Die würde ich ja jetzt bis Montag gar nicht mehr bekommen.

Da der Schnitt nicht akut lebensnotwendig ist, könnte ich auch die Zustimmung jetzt verweigern und erst geben, wenn ich die gerichtliche Genehmigung habe?

Ich habe in solchen Sachen leider noch wenig Erfahrung, daher wäre ich total froh, wenn mir jemand einen Rat geben würde.

Danke schön!
__________________
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
(Albert Einstein)
AlexW ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2016, 17:37   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Du brauchst keine Genehmigung für eine Tracheotomie - kein lebensbedrohlicher Eingriff.
Schnieder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2016, 17:43   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Soll der Eingriff noch heute durchgeführt werden, oder soll er erst am Montag stattfinden ?

Im Prinzip müssen/sollen zwischen dem Aufklärungsgespräch und der Zustimmung 24 Stunden liegen, damit der Patient bzw. in diesem Fall der Betreuer sich hiermit beschäftigen kann.

Sicherlich kann es eine wesentliche Erleichterung für den Betreuten sein, wenn er nicht mehr der durch einen Trachealtubus beatmet werden muss. Musst du mit den Ärzten besprechen.
Schnieder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2016, 18:10   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Hallo Schnieder

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Im Prinzip müssen/sollen zwischen dem Aufklärungsgespräch und der Zustimmung 24 Stunden liegen, damit der Patient bzw. in diesem Fall der Betreuer sich hiermit beschäftigen kann.
Gibt es dazu eine offizielle Regelung?

Mal abgesehen davon, dass eine Bedenkzeit gar nicht mal so unsinnig ist:
Ich habe eher den Eindruck, dass Krankenhäuser zwischen das Aufklärungsgespräch und dem OP-Termin gerne einen Tag Pause legen, um ihren Zeitplan besser und vor allem wirtschaftlicher organisieren zu können. Die Einwilligung in eine med. Maßnahme
(oder eben die Ablehnung) hätten sie schon gerne ohne diese Bedenkzeit direkt nach dem Aufklärungsgespräch.

Ganz besonders beknackt finde ich es, wenn Patienten nach dem Aufklärungsgespräch auch dann noch mal nach hause geschickt werden, wenn die OP am nächsten Tag sein soll.
Insbesondere bei längeren Anfahrten oder schwierigen Patienten muß man schon fast brutal werden, den schon im Vorfeld angeforderten und bestätigten Bettplatz auch tatsächlich zu bekommen.
(Tipp: den Betreuten bringen lassen, Begleitdienst wegschicken und selber mit dem Motorrad auflaufen...)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2016, 19:00   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Gesetzliche Grundlage für die Aufklärungspflichten ist § 630 e BGB - hierzu gibt es dann xxxx Urteile, es kommt halt immer auf den Einzelfall an.
Schnieder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:53 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39