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Annegret 06.03.2017 13:24

Genehmigungspflichtig? Sterbeversicherung - Kündigung
 
Hallo,

meine B. zahlt monatliche Beiträge in eine Sterbegeldversicherung.
Da sie jetzt im Pflegeheim ist (Heimkosten trägt der Sozialhilfeträger, Taschengeld), wollte ich diese Vers. beitragsfrei stellen.

Die Versicherung teilte darauf hin mit, dass eine Beitragsfreistellung nicht möglich ist, weil die "geschäftsplanmäßige Mindestsumme" noch nicht erreicht ist.

Wenn ich nun die Beitragszahlungen einstelle, führe ich damit eine Kündigung seitens der Versicherung herbei. Wäre das eine genehmigungspflichtige Verfügung? - Ich meine nicht, bin mir aber nicht sicher.

LG, Annegret

Hein Klein 06.03.2017 14:21

Hallo,
das hängt sehr von der Vertragsgestaltung und der Höhe der Summen ab. Nicht immer gibt es auch die Möglichkeit eines Rückkaufes.

Annegret 06.03.2017 14:29

Zitat:

Zitat von Hein Klein (Beitrag 103818)
Hallo,
das hängt sehr von der Vertragsgestaltung und der Höhe der Summen ab. Nicht immer gibt es auch die Möglichkeit eines Rückkaufes.

Der Rückkaufswert ist ca. 200,00 und vermutlich wird da eh nix übrig bleiben, wenn die Versicherung davon noch ihre Gebühren abzieht.

Ich möchte nur die Beitragszahlungen einstellen, womit ich eine Kündigung herbeiführe. -> Ist dieses Herbeiführen genehmigungspflichtig?

Hein Klein 06.03.2017 14:37

Du kannst natürlich die zustandiger Rechtspflegerin fragen.

Nach meinem Dafürhalten ist dies bei den geringen Beträgen nicht notwendig und erleichtert die Betreuungstätigkeit zukünftig. Aber warte mal ab, ob es noch andere Meinungen gibt.

Gruß
Hein Klein

Anni 07.03.2017 18:59

Hallo Annegret,

Du stellst, weil unsinnig bzw. nicht mehr finanzierbar, nur die Beitragszahlungen ein und die Versicherung (nicht Du) kündigt die Sterbegeldversicherung? Dann nimmst Du nach meiner Ansicht keine Verfügung vor und erst recht keine genehmigungspflichtige. Wenn Du ganz sicher sein willst dann ruf kurz beim Betreuungsgericht an wie man das dort sieht.

Viele Grüße,
Anni


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