Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Genehmigungspflichtig? Sterbeversicherung - Kündigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungspflichtig? Sterbeversicherung - Kündigung im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine B. zahlt monatliche Beiträge in eine Sterbegeldversicherung. Da sie jetzt im Pflegeheim ist (Heimkosten trägt der Sozialhilfeträger, Taschengeld), ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuungsrechtliche Genehmigungen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 06.03.2017, 13:24   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard Genehmigungspflichtig? Sterbeversicherung - Kündigung

Hallo,

meine B. zahlt monatliche Beiträge in eine Sterbegeldversicherung.
Da sie jetzt im Pflegeheim ist (Heimkosten trägt der Sozialhilfeträger, Taschengeld), wollte ich diese Vers. beitragsfrei stellen.

Die Versicherung teilte darauf hin mit, dass eine Beitragsfreistellung nicht möglich ist, weil die "geschäftsplanmäßige Mindestsumme" noch nicht erreicht ist.

Wenn ich nun die Beitragszahlungen einstelle, führe ich damit eine Kündigung seitens der Versicherung herbei. Wäre das eine genehmigungspflichtige Verfügung? - Ich meine nicht, bin mir aber nicht sicher.

LG, Annegret
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2017, 14:21   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Hallo,
das hängt sehr von der Vertragsgestaltung und der Höhe der Summen ab. Nicht immer gibt es auch die Möglichkeit eines Rückkaufes.
Hein Klein ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2017, 14:29   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Zitat von Hein Klein Beitrag anzeigen
Hallo,
das hängt sehr von der Vertragsgestaltung und der Höhe der Summen ab. Nicht immer gibt es auch die Möglichkeit eines Rückkaufes.
Der Rückkaufswert ist ca. 200,00 und vermutlich wird da eh nix übrig bleiben, wenn die Versicherung davon noch ihre Gebühren abzieht.

Ich möchte nur die Beitragszahlungen einstellen, womit ich eine Kündigung herbeiführe. -> Ist dieses Herbeiführen genehmigungspflichtig?
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2017, 14:37   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Du kannst natürlich die zustandiger Rechtspflegerin fragen.

Nach meinem Dafürhalten ist dies bei den geringen Beträgen nicht notwendig und erleichtert die Betreuungstätigkeit zukünftig. Aber warte mal ab, ob es noch andere Meinungen gibt.

Gruß
Hein Klein
Hein Klein ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2017, 18:59   #5
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard

Hallo Annegret,

Du stellst, weil unsinnig bzw. nicht mehr finanzierbar, nur die Beitragszahlungen ein und die Versicherung (nicht Du) kündigt die Sterbegeldversicherung? Dann nimmst Du nach meiner Ansicht keine Verfügung vor und erst recht keine genehmigungspflichtige. Wenn Du ganz sicher sein willst dann ruf kurz beim Betreuungsgericht an wie man das dort sieht.

Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39