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Rechtsgeschäft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsgeschäft im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, Obwohl ich mir einen Wolf gegoogelt habe finde ich nirgendwo eine klare Antwort auf die Frage, ob eine ...


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Alt 12.06.2018, 16:23   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.02.2018
Beiträge: 5
Frage Rechtsgeschäft

Hallo zusammen,

Obwohl ich mir einen Wolf gegoogelt habe finde ich nirgendwo eine klare Antwort auf die Frage, ob eine Erbauseinandersetzung als Rechtsgeschäft zu sehen ist.
Die notwendigen Willenserklärungen gibt es ja, aber ist der entstehende Vertrag als Rechtsfolge zu sehen?
Mir schwirrt der Kopf.
Jutta S. ist offline  
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Alt 12.06.2018, 21:41   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Jutta

Eine Erbauseinandersetzung hat mit dem Erbrecht zu tun.
Da gibt es eine ganze Reihe §§ dazu. Warum sollte es dann kein Rechtsgeschäft sein?

Unabhängig davon ist Eine Erbauseinandersetzung auch so etwas wi ein Vertrag zwischen Erbberechtigten über die Verteilung des Erbes.
Man kann sich dazu sogar auch noch vor Gericht streiten.

Warum sollte eine Erbauseinandersetzung dann kein Rechtsgeschäft sein?
Der Aufgabenkreis der Vermögenssorge deckt das jedenfalls ab.
Eine Erweiterung um den Bereich "Regelung der Erbangelegenheiten in der Nachlasssache x y" dürfte auch den Letzten von der Zuständigkeit überzeugen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
erbauseinandersetzung, rechtsgeschäft

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