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Woodyfan 27.06.2018 11:42

Auflösung eines Sparbuches, Genehmigungspflicht
 
Hallo in die Runde... dies ist mein erster Beitrag hier und ich freue mich über viel Resonanz! Eigentlich frage ich im Auftrag einer Kollegin; sie wollte das Sparkonto eines Betreuten auflösen, das Guthaben beträgt 6700,- €. Als Vereinsbetreuer haben wir bisher dafür keine vormundschaftliche Genehmigung benötigt, sie bekam aber soeben von der zuständigen Rechtspflegerin die Auskunft, dass die Auflösung auch für Vereinsbetreuer genehmigungspflichtig sei. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

agw 27.06.2018 13:12

Zitat:

Als Vereinsbetreuer haben wir bisher dafür keine vormundschaftliche Genehmigung benötigt, sie bekam aber soeben von der zuständigen Rechtspflegerin die Auskunft, dass die Auflösung auch für Vereinsbetreuer genehmigungspflichtig sei.
Das halte ich für sehr verwunderlich und ergibt sich m.E. auch nicht aus dem Gesetz. Deine Kollegin sollte mal bei der Rechtspflegerin anfragen auf welcher Rechtsgrundlage diese Genehmigungsnotwendigkeit den basieren soll.


Siehe auch : Befreiter Betreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon


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