Woodyfan |
27.06.2018 11:42 |
Auflösung eines Sparbuches, Genehmigungspflicht
Hallo in die Runde... dies ist mein erster Beitrag hier und ich freue mich über viel Resonanz! Eigentlich frage ich im Auftrag einer Kollegin; sie wollte das Sparkonto eines Betreuten auflösen, das Guthaben beträgt 6700,- €. Als Vereinsbetreuer haben wir bisher dafür keine vormundschaftliche Genehmigung benötigt, sie bekam aber soeben von der zuständigen Rechtspflegerin die Auskunft, dass die Auflösung auch für Vereinsbetreuer genehmigungspflichtig sei. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
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