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Auflösung eines Sparbuches, Genehmigungspflicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösung eines Sparbuches, Genehmigungspflicht im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde... dies ist mein erster Beitrag hier und ich freue mich über viel Resonanz! Eigentlich frage ich ...


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Alt 27.06.2018, 12:42   #1
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Registriert seit: 20.04.2018
Ort: Neukirchen-Vluyn
Beiträge: 9
Standard Auflösung eines Sparbuches, Genehmigungspflicht

Hallo in die Runde... dies ist mein erster Beitrag hier und ich freue mich über viel Resonanz! Eigentlich frage ich im Auftrag einer Kollegin; sie wollte das Sparkonto eines Betreuten auflösen, das Guthaben beträgt 6700,- €. Als Vereinsbetreuer haben wir bisher dafür keine vormundschaftliche Genehmigung benötigt, sie bekam aber soeben von der zuständigen Rechtspflegerin die Auskunft, dass die Auflösung auch für Vereinsbetreuer genehmigungspflichtig sei. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Woodyfan ist offline  
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Alt 27.06.2018, 14:12   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Als Vereinsbetreuer haben wir bisher dafür keine vormundschaftliche Genehmigung benötigt, sie bekam aber soeben von der zuständigen Rechtspflegerin die Auskunft, dass die Auflösung auch für Vereinsbetreuer genehmigungspflichtig sei.
Das halte ich für sehr verwunderlich und ergibt sich m.E. auch nicht aus dem Gesetz. Deine Kollegin sollte mal bei der Rechtspflegerin anfragen auf welcher Rechtsgrundlage diese Genehmigungsnotwendigkeit den basieren soll.


Siehe auch : Befreiter Betreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon
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agw ist offline  
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