Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösung eines Sparbuches, Genehmigungspflicht im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde... dies ist mein erster Beitrag hier und ich freue mich über viel Resonanz! Eigentlich frage ich ...
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27.06.2018, 11:42 | #1 |
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Beiträge: 9
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Auflösung eines Sparbuches, Genehmigungspflicht
Hallo in die Runde... dies ist mein erster Beitrag hier und ich freue mich über viel Resonanz! Eigentlich frage ich im Auftrag einer Kollegin; sie wollte das Sparkonto eines Betreuten auflösen, das Guthaben beträgt 6700,- €. Als Vereinsbetreuer haben wir bisher dafür keine vormundschaftliche Genehmigung benötigt, sie bekam aber soeben von der zuständigen Rechtspflegerin die Auskunft, dass die Auflösung auch für Vereinsbetreuer genehmigungspflichtig sei. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
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27.06.2018, 13:12 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Siehe auch : Befreiter Betreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon
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