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SilviaS 30.01.2019 09:25

Genehmigung Amtsgericht bei Kündigung Vermögensverträge
 
Hallo Zusammen!

Meine Betreute hat mehrere Riester-Renten und Bausparverträge seit 2000 laufen, die aber nie groß bedient worden. Sprich bei Riester-Rente gar keine bis 30 Euro Einzahlung, Bausparvertrag um die 90 Euro. Um den Papierkrieg für sie übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig ihren hohen Schuldenstand ein wenig zumindest zu tilgen, würde ich gerne im Einvernehmen mit meiner Betreuten die Verträge kündigen. Ist das ohne weiteres möglich oder brauche ich die Genehmigung des Amtsgerichtes dafür? Ich dachte eigentlich, bei einem Vermöge unter 3000 Euro auf diesen Konten wäre das unproblematisch. Die Rechtspflegerin meinte aber, sie würde bei der Rechnungslegung zwar nichts sagen, aber rechtlich einwandfrei wäre es nur dann, wenn ich die Genehmigung einhole. Das verwirrt mich etwas. Ich möchte es natürlich "rechtlich einwandfrei" gestalten. Natürlich könnte ich auch meine Betreute selbst kündigen lassen, aber diese befindet sich gerade stationär und psychiatrischer Behandlung.

LG Silvia

michaela mohr 30.01.2019 09:29

Zitat:

Ich dachte eigentlich, bei einem Vermöge unter 3000 Euro auf diesen Konten wäre das unproblematisch.
Zur Verfügung über versperrtes Vermögen bedarf es immer der gerichtlichen Genehmigung, auch bei 20 Cent. Hatte ich gerade.


Das mit den 3000 Euro auf dem Giro war früher mal so, gibt es heute auch nicht mehr.

HorstD 30.01.2019 17:35

Vorausgesetzt, es ist ein Sperrvermerk nach § 1809, 1816 BGB angebracht. Fehlt der, gilt tatsächlich die 3.000-€-Grenze. Siehe §§ 1812, 1813 BGB. Nicht nach der Logik fragen!

Michael77 30.01.2019 21:06

Die Betreute könnte doch selbst unterschreiben, sofern sie geschäftsfähig ist und versteht, was sie tut. Dann brauchst Du doch gar keine Genehmigung.


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