Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Genehmigung Amtsgericht bei Kündigung Vermögensverträge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigung Amtsgericht bei Kündigung Vermögensverträge im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen! Meine Betreute hat mehrere Riester-Renten und Bausparverträge seit 2000 laufen, die aber nie groß bedient worden. Sprich bei ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuungsrechtliche Genehmigungen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 30.01.2019, 09:25   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.09.2018
Beiträge: 4
Standard Genehmigung Amtsgericht bei Kündigung Vermögensverträge

Hallo Zusammen!

Meine Betreute hat mehrere Riester-Renten und Bausparverträge seit 2000 laufen, die aber nie groß bedient worden. Sprich bei Riester-Rente gar keine bis 30 Euro Einzahlung, Bausparvertrag um die 90 Euro. Um den Papierkrieg für sie übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig ihren hohen Schuldenstand ein wenig zumindest zu tilgen, würde ich gerne im Einvernehmen mit meiner Betreuten die Verträge kündigen. Ist das ohne weiteres möglich oder brauche ich die Genehmigung des Amtsgerichtes dafür? Ich dachte eigentlich, bei einem Vermöge unter 3000 Euro auf diesen Konten wäre das unproblematisch. Die Rechtspflegerin meinte aber, sie würde bei der Rechnungslegung zwar nichts sagen, aber rechtlich einwandfrei wäre es nur dann, wenn ich die Genehmigung einhole. Das verwirrt mich etwas. Ich möchte es natürlich "rechtlich einwandfrei" gestalten. Natürlich könnte ich auch meine Betreute selbst kündigen lassen, aber diese befindet sich gerade stationär und psychiatrischer Behandlung.

LG Silvia
SilviaS ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2019, 09:29   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich dachte eigentlich, bei einem Vermöge unter 3000 Euro auf diesen Konten wäre das unproblematisch.
Zur Verfügung über versperrtes Vermögen bedarf es immer der gerichtlichen Genehmigung, auch bei 20 Cent. Hatte ich gerade.


Das mit den 3000 Euro auf dem Giro war früher mal so, gibt es heute auch nicht mehr.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2019, 17:35   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Vorausgesetzt, es ist ein Sperrvermerk nach § 1809, 1816 BGB angebracht. Fehlt der, gilt tatsächlich die 3.000-€-Grenze. Siehe §§ 1812, 1813 BGB. Nicht nach der Logik fragen!
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2019, 21:06   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Die Betreute könnte doch selbst unterschreiben, sofern sie geschäftsfähig ist und versteht, was sie tut. Dann brauchst Du doch gar keine Genehmigung.
Michael77 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39