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Bank will Kto. schließen - Genehmigung erforderlich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bank will Kto. schließen - Genehmigung erforderlich? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter lebt seit Mitte Nov. im Heim. Die Rente wurde erstmals im Jan. umgeleitet, der Antrag auf Übernahme ...


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Alt 13.02.2019, 16:01   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.12.2017
Ort: Westl. Münsterland
Beiträge: 68
Standard Bank will Kto. schließen - Genehmigung erforderlich?

Hallo,
mein Betreuter lebt seit Mitte Nov. im Heim. Die Rente wurde erstmals im Jan. umgeleitet, der Antrag auf Übernahme der Heimkosten wird noch bearbeitet. Sein Girokonto wollte ich in den nächsten Wochen auflösen.

Nun bekam ich eine Mail von der Bank. Die haben festgestellt, dass keine Umsätze mehr getätig werden (weiß ich). Original: "...Wenn ein Konto über mehrere Monate unbenutzt ist und nur die Kontoführungsgebühren davon abgehen, wird das Konto geschlossen. Vorher werden Sie aber noch per Brief informiert, wenn es soweit kommen sollte...". Das finde ich ganz praktisch, dann muss ich mir nichts vom Gericht genehmigen lassen, oder?

Kann ich das so laufen lassen oder muss ich da doch irgendwie noch aktiv werden?
HarryTuttle ist offline  
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Alt 13.02.2019, 17:44   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin


Ist ja echt schick von der Bank. So lange Geld auf dem Konto ist, wird es von den Gebühren aufgesaugt - und wenn es alle ist wird es aufgelöst bevor es ins Soll geht...
Man nimmt ja gerne - oder wie war das?


Sofern noch Geld auf dem Konto sein sollte, würde ich den Antrag auf Genehmigung der Auflösung stellen und den Rest dem Verwahrgeldkonto des Heimes gutschreiben lassen. Dann hat der Betreute wenigstens noch etwas davon.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.02.2019, 17:54   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.12.2017
Ort: Westl. Münsterland
Beiträge: 68
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin
Sofern noch Geld auf dem Konto sein sollte, würde ich den Antrag auf Genehmigung der Auflösung stellen und den Rest dem Verwahrgeldkonto des Heimes gutschreiben lassen. Dann hat der Betreute wenigstens noch etwas davon.
Imre

...nein, leider kein Guthaben mehr (1,45 EUR im Minus). Ich lasse es mal laufen...
HarryTuttle ist offline  
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Alt 18.02.2019, 16:24   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Ich würde es dennoch nicht laufen lassen. Die Kontoführungsgeb. müss ja dennoch gezahlt werden, denn es sind Verbindlichkeiten des Betreuten. Wenn er auf dem Heimkonto noch Geld hat, schnell im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Genehmigung zur Kontolöschung (zur Vermeidung von unnötigen Forderungen gegen den Betreuten) einholen, das Konto ausgleichen und dann so schnell wie möglich das Konto dicht machen.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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