Dies ist ein Beitrag zum Thema Bank will Kto. schließen - Genehmigung erforderlich? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter lebt seit Mitte Nov. im Heim. Die Rente wurde erstmals im Jan. umgeleitet, der Antrag auf Übernahme ...
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13.02.2019, 16:01 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.12.2017
Ort: Westl. Münsterland
Beiträge: 68
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Bank will Kto. schließen - Genehmigung erforderlich?
Hallo,
mein Betreuter lebt seit Mitte Nov. im Heim. Die Rente wurde erstmals im Jan. umgeleitet, der Antrag auf Übernahme der Heimkosten wird noch bearbeitet. Sein Girokonto wollte ich in den nächsten Wochen auflösen. Nun bekam ich eine Mail von der Bank. Die haben festgestellt, dass keine Umsätze mehr getätig werden (weiß ich). Original: "...Wenn ein Konto über mehrere Monate unbenutzt ist und nur die Kontoführungsgebühren davon abgehen, wird das Konto geschlossen. Vorher werden Sie aber noch per Brief informiert, wenn es soweit kommen sollte...". Das finde ich ganz praktisch, dann muss ich mir nichts vom Gericht genehmigen lassen, oder? Kann ich das so laufen lassen oder muss ich da doch irgendwie noch aktiv werden? |
13.02.2019, 17:44 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Ist ja echt schick von der Bank. So lange Geld auf dem Konto ist, wird es von den Gebühren aufgesaugt - und wenn es alle ist wird es aufgelöst bevor es ins Soll geht... Man nimmt ja gerne - oder wie war das? Sofern noch Geld auf dem Konto sein sollte, würde ich den Antrag auf Genehmigung der Auflösung stellen und den Rest dem Verwahrgeldkonto des Heimes gutschreiben lassen. Dann hat der Betreute wenigstens noch etwas davon. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
13.02.2019, 17:54 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.12.2017
Ort: Westl. Münsterland
Beiträge: 68
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Zitat:
...nein, leider kein Guthaben mehr (1,45 EUR im Minus). Ich lasse es mal laufen... |
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18.02.2019, 16:24 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Ich würde es dennoch nicht laufen lassen. Die Kontoführungsgeb. müss ja dennoch gezahlt werden, denn es sind Verbindlichkeiten des Betreuten. Wenn er auf dem Heimkonto noch Geld hat, schnell im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Genehmigung zur Kontolöschung (zur Vermeidung von unnötigen Forderungen gegen den Betreuten) einholen, das Konto ausgleichen und dann so schnell wie möglich das Konto dicht machen.
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