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mirkosch 11.09.2019 13:42

Genehmigung für Abtretung?
 
Ein Betreuter (Einwilligungsvorbehalt, Einkommen: nur Altersrente unterhalb der Pfändungsfreigrenze) hat erhebliche Rückstände bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die KV will mit mir eine Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung schließen.

Die Ratenhöhe ist in Ordnung, die hatte ich so vorgeschlagen.

Die KV verlangt u.a. Folgendes von mir:

- Schuldanerkenntnis
- Abtretung der pfändbaren Teile der Einkünfte, wenn Zahlungsrückstände
- Abtretung von "Ansprüchen aus seinem Bankkonto und zwar auf alle bestehenden und entstehenden Guthaben, die Gutschrift sämtlicher laufender Eingänge, die Durchführung aller Überweisungen an Dritte, sämtliche Kontokorrent-Kreditansprüche,
sonstige Kreditansprüche sowie alle Wertpapier- und Sparguthaben bei Banken und Sparkassen."

Ich bin etwas unsicher, ob ich das unterzeichnen soll.
Und ist dafür eine betreuungsrechtliche Genehmigung erforderlich?

K.Wagner 11.09.2019 15:40

Als gesetzliche KV braucht es keinen Vollstreckungstitel oder Schuldanerkenntnis. Die dürften auch so vollstrecken.
Die Abtretung der pfändbaren Einkommensanteile ist sinnfrei, da ist ja wohl nichts mehr zu erwarten.
Den Passus mit dem Konto habe ich nicht verstanden, kenne ich so nicht und halte ich für mindestens fragwürdig.


Würde ich so nicht unterschreiben und bräuchte dafür dann auch keine Genehmigung.


Die laufende Versicherung ist ja wohl über den Rentenbezug sichergstellt? Ggf. Kasse wechseln?

Pichilemu 11.09.2019 16:28

Zitat:

Zitat von mirkosch (Beitrag 120946)
Abtretung von "Ansprüchen aus seinem Bankkonto und zwar auf alle bestehenden und entstehenden Guthaben, die Gutschrift sämtlicher laufender Eingänge, die Durchführung aller Überweisungen an Dritte, sämtliche Kontokorrent-Kreditansprüche,
sonstige Kreditansprüche sowie alle Wertpapier- und Sparguthaben bei Banken und Sparkassen."

Eine solche Erklärung kannst du schon wegen der AGB der Banken gar nicht abgeben. Es liefe darauf hinaus dass die KK verfügungsberechtigt über das Konto würde, ähnlich wie du als rechtlicher Betreuer. Die könnte dann auch das gesamte Konto plündern (sogar unter dem ALG-II-Satz).


Sorry aber dazu kann ich nur sagen "boah". Manche Krankenkassen haben echt Ideen.

Christian Martens 11.09.2019 17:38

Ich würde der Krankenkasse deutlich machen, dass sie nichts zu erwarten hat, da der B. über kein pfändbares Vermögen verfügt. Nötigenfalls beim Gerichtsvollzieher das Vermögensverzeichnis (früher eidesstattliche Versicherung) abgeben und es ist Ruhe für die nächsten drei Jahre.


Warum soll der B. Rückstände tilgen, die er nicht tilgen muss da unpfändbar? Und warum machst Du Dir zusätzliche Arbeit?



Christian Martens

mirkosch 11.09.2019 18:05

Besten Dank für eure Antworten. Es ist mir klar geworden, dass ich das unmöglich unterschreiben kann.




Zitat:

Christian Martens Warum soll der B. Rückstände tilgen, die er nicht tilgen muss da unpfändbar? Und warum machst Du Dir zusätzliche Arbeit?
Das ist bei der Krankenversicherung schon etwas komplizierter, da die Versicherungsleistungen bei Beitragsrückständen ruhen.

Zitat:

K.Wagner Die laufende Versicherung ist ja wohl über den Rentenbezug sichergstellt? Ggf. Kasse wechseln?
Das war ja das Problem. Die Rentenversicherung führt keine Beiträge ab, da freiwillige gesetzl. versichert. Der Betreute muss selbst zahlen, was er aber nicht getan hat.

Ein Wechsel der Krankenversicherung bringt (nach meiner Kenntnis) nichts, da die Ruhendstellung von der neuen Versicherung übernommen wird.


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