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Christiane JE 14.12.2020 09:59

Kredit Prolongation Genehmigung?
 
Liebe Listenteilnehmer;

für einen alten Kredit endet die Zinsbindung und eine Prolongation soll abgeschlossen werden: der Betreute ist nicht in der Lage zu unterschreiben, ich als Betreuer soll dies tun. Ist das genehmigungspflichtig?

Bei einer Kreditneuaufnahme ist das klar, aber bei einer Verlängerung, die ja keine neuen Verbindlichkeiten begründet, wie verhält es sich da?

Dank & Gruß

Einwilligungsvorbehalt 14.12.2020 13:35

Hallo Christiane,

es wird ein neuer Vertrag geschlossen. Der Darlehensnehmer könnte auch woanders das Anschlussdarlehen abschließen, mit nicht selten besseren Konditionen als im ersten Angebot der Bank.

Tipp zum Darlehen: Vergleichsangebote einholen, in deren Kenntnis auch der Hausbank die Nachbesserung ihres Angebots anbieten. Es geht in der Summe auch bei kleinen Zinsunterschieden schnell um Tausende Euro...

Bei einer Betreuung hatte ich so etwas noch nicht. Bei der Tragweite müsste es aus meiner Sicht aber genehmigungspflichtig sein. Ein technisches Problem könnte dadurch auftreten, dass sich die Banken regelmäßig nur 7 Tage an ihre Angebote binden.

Viele Grüße, Guido

Schnieder 14.12.2020 14:46

Im § 1822 BGB sind die sonstigen Rechtsgeschäfte aufgeführt, für die eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes benötigt wird.

Gem. § 1822 Nr. 8 BGB benötigt der Betreuer die gerichtliche Genehmigung für die Aufnahme eines Kredites.

Da es sich bei dem hier anstehenden Geschäft nicht um die Aufnahme eines Kredites handelt - eine Prolongation ist wie der Name schon sagt, die Verlängerung eines bestehenden Kreditvertrages - ist hierfür keine gerichtliche Genehmigung erforderlich.

Sofern dir diese Auskunft nicht ausreichend ist, empfiehlt es sich, kurze Rücksprache mit dem/der Rofl. zu nehmen und mit ihm/ihr den Sachverhalt zu klären.

Einwilligungsvorbehalt 14.12.2020 16:14

Benutzer Schnieder hat Recht. Es entsteht im Gegensatz zu meiner Aussage in der ersten Antwort kein neuer Vertrag und damit gibt es auch kein Erfordernis zur Zustimmung.

Dennoch ist es im Sinne des Betreuten, nicht einfach das vorgelegte Angebot der Bank zu akzeptieren, sondern alternative Angebote einzuholen und ggf. nachzuverhandeln.

FFB 14.12.2020 16:46

Zitat:

Zitat von Christiane JE (Beitrag 131284)
für einen alten Kredit endet die Zinsbindung und eine Prolongation soll abgeschlossen werden: der Betreute ist nicht in der Lage zu unterschreiben, ich als Betreuer soll dies tun.

Bei einer Kreditneuaufnahme ist das klar, aber bei einer Verlängerung, die ja keine neuen Verbindlichkeiten begründet, wie verhält es sich da?

Um was für einen Kredit handelt es sich hier? Was würde insbesondere passieren, wenn man einfach gar nichts machen würde – also auch keine Prolongation abschließen? Wäre der Kredit dann unmittelbar zur Rückzahlung fällig, oder würde er auf unbestimmte Zeit zu einem variablen Zins weiter laufen?

Zitat:

Zitat von Schnieder (Beitrag 131287)
Im § 1822 BGB sind die sonstigen Rechtsgeschäfte aufgeführt, für die eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes benötigt wird.

Gem. § 1822 Nr. 8 BGB benötigt der Betreuer die gerichtliche Genehmigung für die Aufnahme eines Kredites.

Da es sich bei dem hier anstehenden Geschäft nicht um die Aufnahme eines Kredites handelt - eine Prolongation ist wie der Name schon sagt, die Verlängerung eines bestehenden Kreditvertrages - ist hierfür keine gerichtliche Genehmigung erforderlich.

Das vermute ich im Prinzip auch, jedenfalls wenn der Kredit an sich auch ohne Prolongation weiter laufen würde.

Allerdings verpflichtet eine neue Zinsbindung den Betreuten wahrscheinlich für eine gewisse Zeit zur Zahlung der vereinbarten Raten. Bei einer Zinsbindung für mehr als vier Jahre dürfte sich daher eine Genehmigungspflicht aus § 1907 Abs. 3 BGB ergeben.


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