Dies ist ein Beitrag zum Thema Privatinsolvenzverfahren genehmigungspflichtig? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, vielleicht ist meine Frage so einfach zu beantworten, dass sie hier noch nie gestellt wurde, aber...
Ist die Einleitung ...
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01.02.2021, 10:17 | #1 |
Club 300
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Privatinsolvenzverfahren genehmigungspflichtig?
Hallo, vielleicht ist meine Frage so einfach zu beantworten, dass sie hier noch nie gestellt wurde, aber...
Ist die Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens für den Betreuten genehmigungspflichtig durch das Betreuungsgericht? Viele Grüße, Guido |
01.02.2021, 12:43 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Nein, ist nicht gehnemigungspflichtig.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
01.02.2021, 16:41 | #3 |
Club 300
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Knapp und präzise!
Danke! Guido
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01.02.2021, 19:18 | #4 |
Moderator
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Beiträge: 5,783
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Vielleicht noch von Bedeutung: das Vermögensverzeichnis nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO muss auch vom Betreuten unterschrieben werden (die Gerichte vertreten in Insolvenzsachen da eine etwas seltsame Linie).
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...chuldbefreiung
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
01.02.2021, 19:31 | #5 |
Club 300
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Beiträge: 337
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Danke dafür!
Viele Grüße, Guido
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