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Umgang mit Post im Wohnheim fMmB

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit Post im Wohnheim fMmB im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleg*innen, ich bin relativ neu als beruflicher Betreuer (seit Ende 2020). Bei meinem Anliegen geht es um einen fiktiven ...


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Alt 16.02.2021, 10:09   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.11.2020
Ort: Potsdam / Brandenburg
Beiträge: 10
Standard Umgang mit Post im Wohnheim fMmB

Liebe Kolleg*innen,
ich bin relativ neu als beruflicher Betreuer (seit Ende 2020).



Bei meinem Anliegen geht es um einen fiktiven Beispielsfall:


An den Bewohnerbeirat eines Heimes für Menschen mit vorwiegend geistiger Behinderung wurde von der Heimleitung die Frage herangetragen, ob der Beirat Veränderungsbedarf bei dem Umgang mit der Post der Bewohner*innen sieht.


Bislang ist das Prozedere folgendes:
- alle gesetzlichen Betreuer (alle Bewohner*innen haben eine) haben eine Vollmacht unterschrieben, dass die Einrichtung die Post öffnen darf.
- Die Post kommt in der Verwaltung an. Bei allen Betreuungen mit Postangelegenheiten sendet die Verwaltung alle Post (außer private Briefe) direkt an die Betreuer.
- die Verwaltung öffnet die Post mit den Verordnungen/Arztbriefen um sie zentral in das System einzuspeisen.
- die anderen Briefe werden in die Gruppen geschickt. Dort öffnet eine Mitarbeiter*in entweder zusammen mit dem Bewohner (wenn das möglich ist) oder auch ohne die Bewohner*in die Post und bearbeitet diese.
- die Bewohner*innen haben keine eigenen Briefkästen.


Der Begleiter des Bewohnerbeirates überlegt den Beirat folgend zu beraten:


Alle Bewohner*innen haben das Recht auf ungeöffnete Post. Auch Verordnungen.
Die Bewohner*innen können aber Betreuer oder die Verwaltung bevollmächtigen die Post zu öffnen. Zum Beispiel bei Verordnungen.
Es reicht nicht, dass die Betreuer einer Postöffnung zustimmen, die Zustimmung der Bewohner*innen muss dafür auch vorliegen.
Alle Bewohner*innen die dies wünschen, sollten einen eigenen Briefkasten mit individuellem Schlüssel bekommen können. Die Bewohner*innen die dies wünschen sollen die Post komplett selbst bearbeiten können und nur bei Bedarf die Mitarbeiter*innen ansprechen. Falls Post auf diese Weise verloren geht, müsste sich der Betreuer darum kümmern, dass die Post direkt an ihn selbst geht (allerdings sind die gesetzlichen Betreuer die meist hochbetagten Angehörigen, die sich gar nicht in der Tiefe um administrative Dinge kümmern wollen/können).
Das ganze Prozedere muss in einfacher Sprache mit den Bewohner*innen kommuniziert werden und im Detail auch von den Bewohner*innen zugestimmt werden.



Wäre dieser Rat so sinnvoll und richtig?





Ich freue mich über alle Einschätzungen!


Viele Grüße



Micha Koller
mi-ko ist offline  
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Alt 16.02.2021, 11:06   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
Standard

Au weia, gut dass die Staatsanwaltschaft die bisherige Praxis nicht kennt. Da werden ja täglich Straftaten nach § 202 StGB begangen. Es ist wirklich unglaublich, wie naiv manche Mitarbeiter in sozialen Diensten sind. Haben die alle beim Unterrichtsfach „Rechtskunde“ geschlafen oder noch schlimmer, es nicht verstanden?

Also: grundsätzlich liegt das Entscheidungsrecht beim Postempfänger selbst. Beim Betreuer liegt es nur dann, wenn ihm vom Gericht die Gestattung nach § 1896 Abs 4 BGB (Anhalten, Entgegennehmen und Öffnen der Post) übertragen wurde. Das ist nicht automatisch bei jeder Betreuung dabei!

Und selbst wenn, obliegt dem Betreuer nur das Post öffnen, wenn sie offenkundig zum Aufgabenkreis gehört. NICHT dazu gehört offensichtlich persönliche Post (meist erkennbar an handschaftlicher Adresse), sowie Post des Betreuungsgerichtes („persönliche Anhörung“), sowie von Rechtsanwälten, die der Betreute selbst mandatiert hat (wobei das keine abschließende Aufzählung ist). Letzteres ist natürlich schwer zu unterscheiden, weil Schreiben gegnerischer Anwälte meist in den AK des Betreuers fallen.

Wegen des Vorgenannten ist es auch nicht ok, wenn alles ungeöffnet an den Betreuer geht. Am besten sollte der Betreute gemeinsam mit einer Vertrauensperson die Post öffnen, damit keine Ängste entstehen und der Betreute der Weiterleitung einzelner Briefe an den Betreuer zustimmen kann. Und wenn es um persönliche Anhörungen des Betreuungsgerichtes geht, sollte eine Betreuungsperson das in adäquate Sprache umsetzen. Es dürfte doch wohl wenigstens einen in jeder Gruppe geben, der zu so etwas imstande ist.

Natürlich kann der (geschäftsfähige) Betreute jemand mit dem Post öffnen bevollmächtigen. Das sollte schriftlich geschehen.

P.S. Hoffentlich ist der Fall wirklich nur fiktiv.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (16.02.2021 um 17:13 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 16.02.2021, 18:58   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Zitat:
Zitat von mi-ko Beitrag anzeigen

Bislang ist das Prozedere folgendes:
- alle gesetzlichen Betreuer (alle Bewohner*innen haben eine) haben eine Vollmacht unterschrieben, dass die Einrichtung die Post öffnen darf.


Micha Koller

Moin,


das geht schon mal gar nicht in meinen Augen.


Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 16.02.2021, 19:14   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin


Die von Horst vorgeschlagene Umgangsweise ist m.E. die einzig richtige. auch wenn das für das Personal Mehrarbeit bedeutet.


Sein Wunsch, dass das alles nur fiktiv ist, bleibt ein Wunsch. Das ist es bedauerlicherweise nicht, sondern fast Standard!!! Leider.


Auch die von den Betreuern mitunterschriebenen Vollmachten lassen den § 202 StGB in Schnappatmung fallen. Jedenfalls, wenn kein passender Aufgabenkreis vorhanden ist. Zumindest bei ehrenamtlich betreuenden Angehörigen kann ich das wg. Unkenntnis noch nachvollziehen. Aber sonst...



Andererseits ist es immer wieder ein Problem, den Heimen bzw. dem Personal beizubringen, wie das mit der Post laufen soll bzw. welche Handhabe die Richtige ist. Weil das Mehrarbeit bedeutet, grassiert die betriebliche Demenz da ganz enorm.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.02.2021, 07:30   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Es ist wirklich schwer bei der Frage eine passende Lösung zu finden zumal auch der Gesetzestext die wirklich "richtige" Lösung sehr erschwert, wenn nicht gleich torpediert.

Ein Altenheimbewohner ist nicht immer nur die freundliche, geistig halbwegs fitte kleine Dame oder der Herr dem man mit Geduld etwas erklären könnte.
Es gibt Menschen die körperlich gut dabei sind aber die zuvor z.B. einen Ehemann hatten der das ganze Leben für sie mit regelte. Das hat insgesamt den Eindruck erweckt Post/Briefe seien grundsätzlich bedrohlich und unangenehm. Ergebnis: sie will absolut keine Post sehen und schon gar keine Briefe besprechen.

Der Nächste lebt total in der Vergangenheit. Da lebt er wirklich und in Gesprächen dazu lebt er regelrecht auf. Bei aktuellen Fragen geht der innere Rolladen runter, der Blick wird stumpf, er beamt sich weg.

Noch einer- Briefe sind ihm sch...... egal- seinen Worten nach, interessieren ihn nicht. Post wird durchs Zimmer geworfen oder aus dem Fenster.

Ein weiteres Problem ist der Umgang mit Rechnungen die per Post in ein Heim gehen wo der Bewohner nur noch sein Barbetragskonto hat.
Da kommt dann den obigen Vorschlägen nach die Post mit einer Zuzahlungsgebühr im Heim an, und wird dort mit dem (evtl. noch unwilligen) Bewohner "besprochen" oder gleich wegen dem passenden AK an den Betreuer geschickt? Der sitzt dann da, öffnet den Brief und sieht: ah, da kann ich nichts mangels Girokonto und die Rechnung geht wieder ans Heim zurück. Supertoll für den Betreuer und auch das Heim die wirklich anderes zu tun hätten wie sich Post hin und her zu schicken und Zeit zu verschwenden.

Zitat:
Und wenn es um persönliche Anhörungen des Betreuungsgerichtes geht, sollte eine Betreuungsperson das in adäquate Sprache umsetzen.
Dazu sage ich ganz provokativ: das Gericht/das Gesetz möge sich bemühen Briefe so zu verfassen, dass sie für den Adressaten verständlich sind.
Was übrigens insgesamt gut täte bei dem Gedanken an mehr Verselbstständigung behinderter oder betreuter Menschen.


Wobei ich grundsätzlich davon ausgehe das bei gerichtlich zu klärenden Fragen der Betreuer zuvor sowieso seinen Kunden in einfacheren Worten informiert hat und sich bemüht hat ihm den Vorgang soweit möglich verständlich zu machen.

Der Betreute ist also infomiert auf eine ihm genehme und verständliche Weise Ist es wirklich so wichtig mit ihm dann das gerichtliche Schreiben noch einmal durchzugehen? Ich denke nicht und ich mache das dann auch nicht mehr (s.o.)
Genausowenig wie ich dem Heim gegenüber die Forderung stellen werde jede Zuzahlungsrechnung über 5 Euro mit dem Bewohner zu "besprechen". In meinen Augen wäre das eine absolut sinnlose Mehrarbeit.

Meine Lösung zu der Frage sieht so aus:
Privatpost, Kataloge u-ä. wird ungeöffnet dem Bewohner ausgehändigt/aus Zimmer gelegt.

Offensichtliche Rechnungen (falls die wg dem Barbetragskonto) direkt an`s Heim gehen dürfen gleich geöffnet und überwiesen werden. Kopie/Fax an den Betreuer.
Wo noch ein Konto existiert umgeht der Betreuer die Postfrage insofern sowieso dauernd indem er sich gleich die Rechnungen schicken lässt. Auch ohne Postaufgabenkreis.

Gerichtliche Schreiben werden dem Bewohner ungeöffnet übergeben und auch nicht mit irgendwem besprochen- das ist meine Angelegenheit, die Bespechung der Gerichtspost.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.02.2021, 07:46   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zum Fragesteller noch konkret:
Zitat:
Alle Bewohner*innen die dies wünschen, sollten einen eigenen Briefkasten mit individuellem Schlüssel bekommen können.
Nur die Bewohner die geistig dazu in der Lage sind die geplante Änderung zu erfassen und umzusetzen. Eine Einheitslösung kann ich nicht als sinnvoll erachten.


Zitat:
Die Bewohner*innen die dies wünschen sollen die Post komplett selbst bearbeiten können und nur bei Bedarf die Mitarbeiter*innen ansprechen.
S.o. und meinen vorherigen Beitrag.


Zitat:
Falls Post auf diese Weise verloren geht, müsste sich der Betreuer darum kümmern, dass die Post direkt an ihn selbst geht (allerdings sind die gesetzlichen Betreuer die meist hochbetagten Angehörigen, die sich gar nicht in der Tiefe um administrative Dinge kümmern wollen/können).
Wenn (unbekannte) Post verloren ging, z.B. von einem neuen Arzt oder Notfall dann wäre sie weg. Da nützt alles "kümmern" nichts mehr.


Wer würde bei diesen Ideen die Verantwortung für evtl. überquellende Briefkästen und vor allem überfällige Rechnungen übernehmen wollen?
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Alt 17.02.2021, 10:16   #7
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Benutzerbild von HorstD
 
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Beiträge: 5,781
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Dass der Betreuer Dritte (Behörden, Versicherungen, Banken usw) über die Betreuung informiert und um direkte Übersendung bittet, habe ich als selbstverständlich vorausgesetzt. Das hat ja auch nichts mit der „Postkontrolle“ nach § 1896 Abs. 4 BGB zu tun.

Wo es (darüber hinaus) einen ernsthaften Informationsbedarf des Betreuers gibt (weil die Briefe vom tollwütigen Betreuten vernichtet werden bzw diese ihn ängstigen), hat der Betreuer gute Argumente für eine Erweiterung des AK auf § 1896 Abs. 4 BGB. Dann kann er ja nicht nur einen Postnachsendeauftrag stellen, sondern auch das Heimpersonal mit dem Anhalten der (offenkundigen dienstlichen) Post beauftragen.

Natürlich mit den obigen Ausnahmen. Die letztendlich aufgrund höherer Kompetenz vom Betreuer zu beurteilen ist (und ggf an den Betreuten zurück gegeben werden muss). Was gar nicht geht, ist dass Betreuer Betreuingsgerichtsbriefe, die für den Betreuten selbst gedacht sind, einfach als vermeintliche Doppelbenachrichtigung in der Betreuerakte abheften. Das lässt ein völliges Unverständnis des Art. 103 GG erkennen.

Und: verständliche Post vom Gericht (in leichter Sprache????) 🥸🤪🤣🥶
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Horst Deinert

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Alt 17.02.2021, 12:16   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Hallo Horst, du hast meine Beispiele falsch verstanden.
Du hattest die Rechtslage erläutert und ich habe die dazugehörigen praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Rechtslage dargestellt.

Ein Nachsendeantrag (bei dem automatisch auch alle Rechnungen umfasst wären) würde z.B. bei einem Heimbewohner, nur mit Heimkonto, keinen Nutzen haben sondern sinnlose Mehrarbeit und Zeitverschwendung verursachen.
Weiter kommt dann noch das alte Spiel dazu, das Privatpost nur zum Betreuten gelangen könnte indem der Betreuer jetzt auch noch den Zusatzob des Briefträgers übernimmt. Nein, Danke, never ever

Das der Betreuer nicht das Betreutendoppel bei sich abheften sollte ist logisch. Davon war nie die Rede.
Zitat:
Und: verständliche Post vom Gericht (in leichter Sprache????) 🥸🤪🤣🥶
War mal als deutliche Anregung gedacht bei dem ständigen Selbstbestimmungsgedöhns. Dafür nimmt "man" sich ja auch Zeit
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Alt 17.02.2021, 21:59   #9
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Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard Nur Heimkonto?

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
bei einem Heimbewohner, nur mit Heimkonto
Gibt es das noch? Blöde Frage, denn sonst würdest Du das ja nicht schreiben.
Eine größere Einrichtung hier im Bielefelder Raum hat im Zuge der jüngsten BTHG-Stufe eindringlich darum gebeten, das bestehende Bewohnergeldkonto nur noch für Taschengeld zu verwenden und das maximale Guthaben auf 400 € beschränkt. Zumindest die hatten es so interpretiert, dass das eigene Girokonto jetzt "Gesetz" ist.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 17.02.2021, 22:36   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Eine größere Einrichtung hier im Bielefelder Raum hat im Zuge der jüngsten BTHG-Stufe
Nicht jeder ist ein BTHG Fall.
Natürlich gibt es massenhaft "normale" Altenheimbewohner die nichts anderes sind wie nur eben alt.
__________________
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