Dies ist ein Beitrag zum Thema Suprapubischer Blasenkatheter (Bauchdeckenkatheter) im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich sagte ja bereits, das ich das auch nicht verstehen kann bei den "Auskünften".
Auf die Aufklärung bin ich echt ...
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20.03.2021, 16:18 | #11 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Ich sagte ja bereits, das ich das auch nicht verstehen kann bei den "Auskünften".
Auf die Aufklärung bin ich echt gespannt, hoffentlich waren es nur Schreibfehler. Ansonsten
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22.03.2021, 07:45 | #12 |
Einsteiger
Registriert seit: 19.04.2013
Ort: Schwabenland
Beiträge: 23
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ich habe diese antwort tatsächlich so erhalten. also kein schreibfehler.
dass ärzte keinen bock haben was zu schreiben ist ja noch nachvollziehbar. vor allem wenn der patient dann evtl länger im kh liegt, bis der eingriff vorgenommen werden kann. aber wenn auch das gericht eine überprüfung ablehnt um kosten und mühen zu sparen... ich wünsche euch allen einen guten start in die neue woche lg mila |
22.03.2021, 08:01 | #13 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Da es nicht die eine Genehmigungspflicht gibt würde ich mir an deiner Stelle das
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...f%C3%A4higkeit noch einmal gründlich zu Gemüte führen und danach das Gespräch mit dem Richter suchen um die Angelegenheit zu klären. Natürlich sind Gutachten teuer- das ist immer noch kein Hinderungsgrund. Die Notwendigkeit von Giutachten in dieser Frage sollte nicht allzuhoch sein. Ein Gutachten wird ja nicht bei jeder Kiki Frage in Auftrag gegeben. Wenn es kein Schreibfehler war/ist dann muss es ein Verständnisfehler sein.
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22.03.2021, 10:46 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Da würde ich aber auch mal ganz locker von einem Verständigungsfehler ausgehen....
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