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Umgang mit Verfahrenspfleger

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit Verfahrenspfleger im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forenteilnehmer, eine seit Kurzem von mir Betreute musste (mit Pflegegrad 5, direkt vom Krankenhaus) ins Pflegeheim umziehen, ich habe ...


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Alt 29.09.2021, 12:21   #1
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard Umgang mit Verfahrenspfleger

Liebe Forenteilnehmer,
eine seit Kurzem von mir Betreute musste (mit Pflegegrad 5, direkt vom Krankenhaus) ins Pflegeheim umziehen, ich habe beim Betreuungsgericht die Genehmigung zur Kündigung vorhandener Geldanlagen beantragt (das Geld wird demnächst zur Zahlung der Heimkosten gebraucht) und die Genehmigung zur Kündigung der Mietwohnung. Den ausführlich begründeten Genehmigungsanträgen hatte ich relevante Unterlagen (z.B. Vertragskopien) beigefügt. Jetzt schreibt mich der offenbar vom Gericht (natürlich völlig zu Recht) eingesetzte Verfahrenspfleger an (ich habe noch keine Nachricht vom Gericht über seine Bestellung erhalten, eine Legitimierung hat er nicht mitgesandt), ich möge ihm doch sämtliche Unterlagen, also meine Genehmigungsanträge, Vertragskopien, ärztliches Attest u.s.w. und dazu Vermögensaufstellungen in aktualisierter Form(!) zusenden.
Ist es nicht Aufgabe des Betreuungsgerichtes ihm diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder dass er sich die Unterlagen dort holt? Ich bin gerade froh über alle Extraarbeiten, die ich nicht erledigen muss...
Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 29.09.2021, 14:02   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Formal gesehen brauchen Sie dem VP keine Unterlagen (vor allem auf ihre Kosten) herausgeben. Er hat nach § 13 Abs. 1 FamFG IVm § 274 Abs. 2 FamFG gerichtliche Akteneinsicht inkl des Rechtes von Kopien (wie auch ein Betreuer). Sofern Sie digital arbeiten sollten und diese Dokumente eh als PDF haben, brechen Sie sich natürlich keinen Zacken aus der krone, wenn sie die mailen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 29.09.2021, 17:15   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard

Vielen Dank.

Ich hatte den Antrag vor 7 Wochen gestellt, jetzt möchte er alle Vermögenswerte wieder aktualisiert haben mit Nachweisen, das geht nicht einfach auf Knopfdruck.

Eine Mailadresse hat der Verfahrenspfleger nicht mitgeteilt, kann ich noch erfragen.

Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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