Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung/Auflösung Girokonto im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ist die Auflösung/Kündigug des Girokontos durch den Betreuer immer noch genehmigungspflichtig nach § 1812 BGB, weil der Betreuer gegenüber der ...
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12.10.2021, 15:36 | #1 |
Forums-Geselle
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Kündigung/Auflösung Girokonto
Ist die Auflösung/Kündigug des Girokontos durch den Betreuer immer noch genehmigungspflichtig nach § 1812 BGB, weil der Betreuer gegenüber der Bank auf das Recht der Kontoführung verzichtet?
Diskussion unter Kollegen: "Da es ein Recht auf ein Girokonto gibt, ist diese Einschränkung veraltet, das wurde auch schon entsprechend bei Gericht beschlossen." Begründung wurde mir dazu nicht geliefert. Weitere Frage ( war eigtl Ausgangsfrage): Habe für Klientin mit Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge ein zusätzliches Haushaltsgeldkonto - zum bereits bestehenden Girokonto - eingerichtet. Bedarf es hier auch der betreuungsrechtlichen Genehmigung dieses von mir eingerichtete Zusatzkonto zu kündigen? Rechtspfleger hat heute am Telefon geantwortet: "beides ist genehmigungspflichtig." |
12.10.2021, 15:47 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,787
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Für „normale“ Betreuer ist das weiter genehmigungspflichtig. Allerdings gibt es eine Ausnahme für befreite Betreuer (§ 1908i Abs. 2 BGB). Für diese gibt eine praktisch unleserliche Kettenweisung, aus der sich am Ende ergibt, dass der ganze § 1812 für diese nicht gilt. Der Verweis geht so: § 1908i -> 1857a -1852.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.10.2021, 15:57 | #3 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 201
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Hallo Horst ,
danke. Also deiner Meinung nach immer noch genauso auch für das "Unter-Girokonto" wie beschrieben? |
12.10.2021, 16:00 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
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Beiträge: 118
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Aus der Praxis: Ich stellte kürzlich einen Antrag auf Genehmigung zur Kündigung eines Girokontos, bekam schriftlich (!) vom Rpfl die Antwort, dafür braucht es keine gerichtliche Genehmigung.
Jeden Tag eine neue Welt |
12.10.2021, 20:13 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Ich bin Pragmatikerin und habe kein Problem damit, die Genehmigung einzuholen |
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