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Kündigung/Auflösung Girokonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung/Auflösung Girokonto im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ist die Auflösung/Kündigug des Girokontos durch den Betreuer immer noch genehmigungspflichtig nach § 1812 BGB, weil der Betreuer gegenüber der ...


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Alt 12.10.2021, 15:36   #1
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Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard Kündigung/Auflösung Girokonto

Ist die Auflösung/Kündigug des Girokontos durch den Betreuer immer noch genehmigungspflichtig nach § 1812 BGB, weil der Betreuer gegenüber der Bank auf das Recht der Kontoführung verzichtet?

Diskussion unter Kollegen: "Da es ein Recht auf ein Girokonto gibt, ist diese Einschränkung veraltet, das wurde auch schon entsprechend bei Gericht beschlossen."

Begründung wurde mir dazu nicht geliefert.

Weitere Frage ( war eigtl Ausgangsfrage):
Habe für Klientin mit Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge ein zusätzliches Haushaltsgeldkonto - zum bereits bestehenden Girokonto - eingerichtet. Bedarf es hier auch der betreuungsrechtlichen Genehmigung dieses von mir eingerichtete Zusatzkonto zu kündigen?

Rechtspfleger hat heute am Telefon geantwortet: "beides ist genehmigungspflichtig."
Aiwala ist offline  
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Alt 12.10.2021, 15:47   #2
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
Standard

Für „normale“ Betreuer ist das weiter genehmigungspflichtig. Allerdings gibt es eine Ausnahme für befreite Betreuer (§ 1908i Abs. 2 BGB). Für diese gibt eine praktisch unleserliche Kettenweisung, aus der sich am Ende ergibt, dass der ganze § 1812 für diese nicht gilt. Der Verweis geht so: § 1908i -> 1857a -1852.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 12.10.2021, 15:57   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Hallo Horst ,

danke. Also deiner Meinung nach immer noch genauso auch für das "Unter-Girokonto" wie beschrieben?
Aiwala ist offline  
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Alt 12.10.2021, 16:00   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
Standard

Aus der Praxis: Ich stellte kürzlich einen Antrag auf Genehmigung zur Kündigung eines Girokontos, bekam schriftlich (!) vom Rpfl die Antwort, dafür braucht es keine gerichtliche Genehmigung.

Jeden Tag eine neue Welt
bisanne ist offline  
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Alt 12.10.2021, 20:13   #5
Forums-Geselle
 
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Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von bisanne Beitrag anzeigen
Aus der Praxis: Ich stellte kürzlich einen Antrag auf Genehmigung zur Kündigung eines Girokontos, bekam schriftlich (!) vom Rpfl die Antwort, dafür braucht es keine gerichtliche Genehmigung.

Jeden Tag eine neue Welt
Ja, darauf haben die Kollegen wohl heute auch hingedeutet, dass dies tatsächlich auch von Rechtspflegern komplett unterschiedlich gesehen wird.
Ich bin Pragmatikerin und habe kein Problem damit, die Genehmigung einzuholen
Aiwala ist offline  
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