Dies ist ein Beitrag zum Thema Kapitalabfindung Rente / EV im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
ich brüte über folgendem Sachverhalt: meine Klientin hat aus einem Versorgungsausgleich Anspruch auf Rente. Eine lebenslange monatliche Zahlung ...
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15.03.2022, 09:15 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Kapitalabfindung Rente / EV
Guten Morgen,
ich brüte über folgendem Sachverhalt: meine Klientin hat aus einem Versorgungsausgleich Anspruch auf Rente. Eine lebenslange monatliche Zahlung in Höhe von € 137,-- oder eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe von € 26.000,--. Die Kapitalabfindung entspricht einer monatlichen Rente bis zum 83. Lebensjahr. Meine Klientin wünscht die Kapitalabfindung und wird auch selbst unterschreiben. Es ist ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet und ich frage mich ob ich, zur Auszahlung des Kapitals und Annahme des Geldes, dennoch eine betreuungsgerichtliche Genehmigung benötige. Für eine Rückmeldung im Voraus besten Dank. Viele Grüße Rose P.S. Meine Klientin ist vermögend und durch andere Rentenzahlungen dauerhaft abgesichert. |
15.03.2022, 10:28 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,229
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Ja, dafür wird eine Genehmigung benötigt.
Falls die Kapitalabfindung nach Gesichtspunkten künftiger Rentenerhöhungen und der Lebenserwartung ein schlechtes Geschäft ist, kann die Genehmigung ggf. versagt werden, das sollte aber im Einzelfall mit dem Rechtspfleger besprochen werden. |
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