Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Zweitwohnung im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ist für die Kündigung einer nicht länger benötigten Zweitwohnung eine Genehmigung erforderlich?
Habe hier einen Mieter, dessen Betreuer kündigt die ...
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15.03.2022, 09:32 | #1 |
Routinier
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Beiträge: 1,283
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Kündigung Zweitwohnung
Ist für die Kündigung einer nicht länger benötigten Zweitwohnung eine Genehmigung erforderlich?
Habe hier einen Mieter, dessen Betreuer kündigt die nicht mehr benötigte Zweitwohnung und meint, es wäre keine Genehmigung erforderlich. Der Betreute ist Akademiker und kann durch einen Unfall nicht mehr arbeiten und benötigt die beruflich benötigte Zweitwohnung daher nicht mehr. |
15.03.2022, 12:05 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,802
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Diese Frage hat die Rspr mW bisher nicht beantwortet. Also beim zuständigen Rechtspfleger nachfragen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.03.2022, 21:10 | #3 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 144
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Zitat:
Wie könnte man hier ein Urteil und somit eine Rechtsprechung erwirken? Einen Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung bei dem Betreuungsgericht stellen, bei erfolgter Ablehnung durch dieses in die Beschwerdeinstanz gehen oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Alexander |
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15.03.2022, 22:19 | #4 |
Routinier
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Beiträge: 1,283
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Mit dem Vermieter wegen der möglicherweise unwirksamen Kündigung vors Amtsgericht ziehen und es dann bis zum BGH treiben...
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