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Kündigung Zweitwohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Zweitwohnung im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ist für die Kündigung einer nicht länger benötigten Zweitwohnung eine Genehmigung erforderlich? Habe hier einen Mieter, dessen Betreuer kündigt die ...


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Alt 15.03.2022, 09:32   #1
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
Standard Kündigung Zweitwohnung

Ist für die Kündigung einer nicht länger benötigten Zweitwohnung eine Genehmigung erforderlich?

Habe hier einen Mieter, dessen Betreuer kündigt die nicht mehr benötigte Zweitwohnung und meint, es wäre keine Genehmigung erforderlich.

Der Betreute ist Akademiker und kann durch einen Unfall nicht mehr arbeiten und benötigt die beruflich benötigte Zweitwohnung daher nicht mehr.
Mächschen ist offline  
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Alt 15.03.2022, 12:05   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,802
Standard

Diese Frage hat die Rspr mW bisher nicht beantwortet. Also beim zuständigen Rechtspfleger nachfragen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 15.03.2022, 21:10   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Diese Frage hat die Rspr mW bisher nicht beantwortet. Also beim zuständigen Rechtspfleger nachfragen.
Hallo Horstd !

Wie könnte man hier ein Urteil und somit eine Rechtsprechung erwirken?

Einen Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung bei dem Betreuungsgericht stellen, bei erfolgter Ablehnung durch dieses in die Beschwerdeinstanz gehen oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 15.03.2022, 22:19   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
Standard

Mit dem Vermieter wegen der möglicherweise unwirksamen Kündigung vors Amtsgericht ziehen und es dann bis zum BGH treiben...
Mächschen ist offline  
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