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Erneute Grundschuldbestellung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erneute Grundschuldbestellung im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, im Jahre 2013 haben wir zusammen mit meinen Eltern ein Mehrfamilienhaus samt Grundstück gekauft. Im Grundbuch wurden damals ...


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Alt 22.04.2022, 17:09   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.08.2021
Beiträge: 10
Standard Erneute Grundschuldbestellung

Hallo zusammen,

im Jahre 2013 haben wir zusammen mit meinen Eltern ein Mehrfamilienhaus samt Grundstück gekauft. Im Grundbuch wurden damals meine Frau, meine Eltern und ich eingetragen. Ich bin befreiter Betreuer meiner Mutter (so wie ich den Beschluss verstanden habe, mache das ehrenamtlich). Das Darlehen für das Haus damals wurde nur von uns aufgenommen. Da Eltern zu je 1/4 Miteigentümer sind mussten sie auch die Grundschuld mitgewähren. Vater ist zwischenzeitlich verstorben, ich bin neben Mutter der einzige Erbe. Dementsprechend stehen nun Frau, ich und Mutter im Grundbuch. Nun steht die Verlängerung des Darlehens an. Wenn wir die Bank wechseln würden, müsste die Grundschuld ja abgetreten werden, wenn wir bei der alten Bank bleiben müsste zumindest eine neue Grundschuldzweckerklärung unterschrieben werden.

Kann ich das als befreiter Betreuer? Letztlich ist das Geschäft ja nicht bloß rechtlich vorteilhaft für Mutter, auf der anderen Seite wurde die GS ja schon vor der Betreuung gewährt, entsprach folglich dem damaligen Willen von Mutter.

Vielen Dank im voraus euch.
Elektrino ist offline  
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Alt 22.04.2022, 19:22   #2
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,770
Standard

M.E. ist hierfür die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers (§ 1899 Abs. 4 BGB) nötig. Natürlich ist nicht wirklich ein Interessengegensatz zu, aber zumindest theoretisch.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 22.04.2022, 21:54   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,270
Standard

Würde die Bank die Grundschuld an die andere Bank abtreten, bräuchte das doch keine betreuungsgerichtliche Genehmigung oder?
Mächschen ist offline  
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Alt 23.04.2022, 10:30   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.08.2021
Beiträge: 10
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
M.E. ist hierfür die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers (§ 1899 Abs. 4 BGB) nötig. Natürlich ist nicht wirklich ein Interessengegensatz zu, aber zumindest theoretisch.
Wird das Gericht bzw. der Ergänzungsbetreuer denn ein Problem mit der Abtretung haben? Streng genommen würde Mutter ja besser dastehen der Abtretung zu widersprechen. Wobei dann schlimmstenfalls Versteigerung des Hauses drohen würde. Zudem hatte sie ja in der Vergangenheit der Bestellung der Grundschuld zugestimmt, also entsprach dies ihrem Willen.
Elektrino ist offline  
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Alt 23.04.2022, 13:24   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,770
Standard

Das haben Gericht und etwaiger Verhinderungsbetreuer natürlich zu berücksichtigen (§ 1901 Abs. 2 und 3 BGB).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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