Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Grundschuld - Verpflichtung Hausverkauf

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundschuld - Verpflichtung Hausverkauf im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, der B. ist im Pflegeheim, Rente genügt nicht zur Deckung der Heimkosten. Ich bekam vom Sozi nun ein Schreiben ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuungsrechtliche Genehmigungen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 04.08.2022, 06:33   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard Grundschuld - Verpflichtung Hausverkauf

Hallo,


der B. ist im Pflegeheim, Rente genügt nicht zur Deckung der Heimkosten. Ich bekam vom Sozi nun ein Schreiben in dem ich mich


1. mit Eintragung einer Grundschuld einverstanden erklären soll, wobei unklar bleibt, ob ich das nun aktiv tun soll oder das Sozi dies eigenständig tut (zuvor sollte ich einen Notar benennen)


2. ich mich verpflichte, "ernsthafte Bemühungen zur Veräußerung des Hauses" zu zeigen.


Ich gehe davon aus, beide Rechtsgeschäfte sind genehmigungspflichtig und daher auch meine Unterschrift unter dem Dreizeiler?
Tomas11 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2022, 17:25   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Moin,

erst einmal ist alles abhängig von den AK. Dann sollte sicher sein, dass der Betreute nicht in der Lage ist eigenständig entscheiden zu können und vielleicht notwendige Unterschriften selbst leisten kann. Dann muss auch überlegt werden, ob beim Verkauf des Hauses oder bei der Eintragung einer Grundschuld zugunsten des Sozialamtes nicht höhere Finanzinteressen des Amtsgerichtes zu berücksichtigen sind. Auch Vergütungen bezüglich mittellos oder vermögend. Und eine Verpflichtung „zu ernsthaften Bemühungen“ käme für mich auch nicht in Frage. Ich würde die Sache der zuständigen Rechtspflege zur Entscheidung vorlegen. Und die wird, vermute ich, sicher nicht so ganz einfach sein.
MfG
Susi K ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2022, 18:08   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Normalerweise trägt der SHT eine Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück ein. Dazu muss weder der Betreute noch der Betreuer zustimmen. Dem Ganzen muss natürlich ein Feststellungsbescheid nach § 19 SGB XII vorausgehen, gegen den man die üblichen Rechtsmittel einlegen kann (zB wenn ein zu hoher Grundstückswert angenommen wird).

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangshypothek
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2022, 10:41   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
Standard

Möglich ist aber auch der Fall, dass Sozialhilfe als Darlehen beantragt wurde oder bewilligt werden soll, dann verlangt das Sozialamt in einem solchen Fall eine normale Grundschuld.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2022, 13:03   #5
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Hallo Susi,
ohne AK hätte ich gar nicht gefragt
Tomas11 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2022, 13:17   #6
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Hallo Horst,


Deine Rechtsauffassung ist wohl parallel zu der hiesigen Vorgehensweise.


Andere Betreuung mit Jobcenter: Alle 6 Monate neue Grundschuld, da Gewährung auf Darlehgensbasis (zwei ETW, davon eine selbstgenutzt, die andere Leerstand - mittlerweile in Zwangsversteigerung)


Hier zickt das Sozi rum. Ursprünglich hatte ich nur Kurzzeitpflege beantragt, dann vollstationäre Pflege. Hintergrund war die Unbewohnbarkeit und Instandsetzung des Hauses bei Pflegebedürftigkeit.


Die Instandsetzung zog sich fast ein Jahr, der Betroffene baute ziemlich ab und muß nun dauerhaft in der Einrichtung verbleiben.


Das Sozi fordert von mir die Eintragung einer Grundschuld bis 4/22 und die Verpflichtung mich ernsthaft um den Verkauf zu bemühen. Ich sollte einen Notar benennen usw.



Unter Hinweis darauf, daß die Eintragung der Grundschuld ebenso genehmigungsbedürftig wie der Hausverkauf ist hatte ich das zurückgeschickt.


Nun wollen die von mir sogar noch einen Rechtsmittelverzicht gegen den Darlehensbescheid zur Beschleunigung der Zahlungen. Beim Notar war ich noch nicht. Insofern frage ich mich schon, ob der Rechtsmittelverzicht genehmigungspflichtig ist



Mit Verzicht verpflichtetr sich der Darlehensnehmer (also ich), die Grundschuld einzutragen und den Hausverkauf zu betreiben. Der B. ist geschäftsunfähig - nur so am Rande.


Die Eintragung der Grundschuld erfolgt beim Notar (die freuen sich sehr, da sie kostenfrei arbeiten müssen) durch den Betreuer und wird dann ans AG zur Genehmigung geschickt.


Bei dem Jobcenterfall rief ich im AG an, die waren stocksauer ob des Procedere, weil die Behörde es eben auch selbst tun kann und nicht diese Welle ausgelöst wird.


Jetzt ist es noch bekloppter und imo wird das Genehmigungsverfahren schon umgangen.

Geändert von Tomas11 (11.08.2022 um 13:34 Uhr)
Tomas11 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2022, 15:58   #7
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Normalerweise trägt der SHT eine Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück ein. Dazu muss weder der Betreute noch der Betreuer zustimmen. Dem Ganzen muss natürlich ein Feststellungsbescheid nach § 19 SGB XII vorausgehen, gegen den man die üblichen Rechtsmittel einlegen kann (zB wenn ein zu hoher Grundstückswert angenommen wird).

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangshypothek

Mich irritiert der des Öfteren verwendete Ausdruck "Normalerweise". Was heisst das? Mir ist z. B. hier im Bezirk und von Kollegen ausschließlich die Variante Eintragung einer Grundschuld bekannt. Dazu lassen die Sozialhilfeträger ein vereinfachtes Verkehrswertgutachten erstellen. Damit geht der Betreuer zum Notar, der wiederum notwendige Unterlagen vom Sozialhilfeträger besorgt und die betreuungsgerichtliche Genehmigung beantragt, soweit notwendig. Der Notar arbeitet auch nicht kostenlos, sondern stellt natürlich eine Rechnung, die wiederum vom Sozialhilfeträger übernommen werden kann. Es scheint in diesem Fall auch nichts dagegen zu sprechen, den Hausverkauf in Gang zu setzen und der Begriff "ernsthafte Bemühungen" lässt doch Interpretationsspielraum. Ich kann hier kein "Rumzicken" der Behörde sehen.
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2022, 16:57   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Normalerweise heißt: es gibt mehrere Möglichkeiten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39