Dies ist ein Beitrag zum Thema Zustimmung zum Kaiserschnitt? im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
meine Betreute ist derzeit nach demuPsychKG in der Psychiatrie. Ich habe die Gesundheitssorge und Unterbringungsähnliche Maßnahmen als Aufgabenkreis.
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01.09.2022, 17:24 | #1 |
Stammgast
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Zustimmung zum Kaiserschnitt?
Moin,
meine Betreute ist derzeit nach demuPsychKG in der Psychiatrie. Ich habe die Gesundheitssorge und Unterbringungsähnliche Maßnahmen als Aufgabenkreis. Sie ist im 7. Monat schwanger diesbezüglich ist sie jedoch nicht einsichtig. Sie sei nur dick und definitiv nicht schwanger Fachärztlich besteht Sorge, dass die Betroffene bei der Geburt nicht mitwirkt. Gegebenenfalls sei bei der Geburt ohne vorherigen Versuch einer normale Geburt, ein Kaiserschnitt notwendig. Gegebenenfalls müsste ich zustimmen. Was würdet Ihr in meiner Situation unternehmen? Das Gericht habe ich schon im Vorfeld entsprechend informiert. Grüße Der Leuchtturm |
01.09.2022, 18:46 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,592
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Moin moin
Ich frage mich, was die Ärzte eigentlich wollen. Eine Geburt ist etwas, was ein Körper wohl ohne großes Nachdenken vollzieht. D.h. auch wenn die Schwangere gerade aufgrund ihrer Psychose auf einer anderen Wolke schwebt, wird ihr Körper das Kind rauslassen wollen. Wenn in dieser Situation eine akute Gefahr entstehen sollte, dann können die Ärzt doch auch ganz ohne Einwilligung von irgendwem die Notfallmaßnahmen (wie z.B. einen Kaiserschnitt) vornehmen. dann braucht es auch keine Genehmigung. Sonst fände ich es interessant, wie die betreuerliche Einwilligung - die ja dann wohl gegen den Willen der Betreuten wäre - vom Gericht im Rahmen des üblichen Procedere für Genehmigungen gegen den Willen der Betreuten genehmigt werden würde. MfG Imre
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01.09.2022, 18:58 | #3 |
Stammgast
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin Imre,
als biologisches XY-Modell kann ich zu einer Geburt nichts sagen. Es gibt aber Zweifel von der Psychiaterin. Dazu können allerhand andere Probleme auftauchen. Immerhin leidet die Dame an einer massiven Paranoiden Schitzophrenie. "Sonst fände ich es interessant, wie die betreuerliche Einwilligung - die ja dann wohl gegen den Willen der Betreuten wäre - vom Gericht im Rahmen des üblichen Procedere für Genehmigungen gegen den Willen der Betreuten genehmigt werden würde." Genau darum ging es mir. Ich hab mal bei Gericht um einen Hinweis gebeten. Grüße Der Leuchtturm |
01.09.2022, 19:04 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,592
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Moin moin
Hat deine Betreute eine dissoziative Störung im Sinne einer multiplen Persönlichkeit? So jemand ist mir bzw. meiner Kollegin auch mal untergekommen. Ein Teil der Betreuten hat die Schwangerschaft auch nicht anerkannt, was so weit ging, dass sogar bei Untersuchungen (je nach Zeitpunkt) der Muttermund weit weniger geöffnet war, als geringfügig zeitlich versetzt, wenn die andere Persönlichkeit am Steuer war. Pünktlich zur Geburt war dann allerdings die richtige Persönlichkeit am Start. Also : gut gegangen. MfG Imre
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05.09.2022, 14:47 | #5 |
Stammgast
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Beiträge: 688
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Ja, im Augenblick hat sie eine andere Persönlichkeit.
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23.09.2022, 17:31 | #6 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
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Zitat:
Etwas anderes wäre es, wenn die Geburt durch Wehen oder Blasensprung beginnt. Dann enden etwa 15% aller Geburten mit einem Kaiserschnitt, mit den geplanten Kaiserschnitten sind es dann 25% aller Schwangeren. Aus dem Kreißsaal heraus geht ein Kaiserschnitt bei Gefahr für Mutter oder Kind immer ohne Einwilligung. Es spricht zunächst nichts dagegen, den natürlichen Lauf der Dinge abzuwarten. Ein Wahlkaiserschnitt ist immer noch etwas risikoreicher für Mutter und/oder Kind als eine natürliche Geburt. Lediglich die Klinik nebst Personal hat bei einem geplanten Kaiserschnitt erhebliche Vorteile. |
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24.09.2022, 09:47 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,275
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Also ich würde in der Sache mitteilen, dass aus deiner Sicht ein Wahl-Kaiserschnitt nicht in Frage kommt, weil psychische Gründe dünnes Eis sind.
Das auch dem Gericht mitteilen, wenn da Bedenken bestehen, bittest Du um richterlichen Hinweis. Oder ist aus gynäkologischer Sicht ein Kaiserschnitt erforderlich, weil das Kind nicht normal liegt? |
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