Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösung Sparbuch im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Betreute hat selbst 2 Sparkonten (Raiba, Hypo)
aufgelöst und auf Girokonto bei Sparkasse umbebucht.
Die Auflösungen auch selbst ...
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04.01.2023, 13:07 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 118
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Auflösung Sparbuch
Hallo zusammen,
Betreute hat selbst 2 Sparkonten (Raiba, Hypo) aufgelöst und auf Girokonto bei Sparkasse umbebucht. Die Auflösungen auch selbst unterschrieben. Hab dies dem Gericht auch so mitgeteilt, nun meint die Rechtspflegerin ich hätte vorher eine Genehmigung einholen müssen. Ja oder nein wenn Betreute selbst unterschreibt? Danke und an alle ein gesundes und stressfreies 2023
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Berufsbetreuerin (Start 11/19) |
04.01.2023, 13:10 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Juristisch korrekte Antwort:
Es kommt darauf an. Besteht ein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge? Dann: Ja. Der Betreuer braucht eine Genehmigung zur Verfügung über Sparkonten, ergo braucht der Betreute diese in dieser Konstellation auch. Besteht kein Einwilligungsvorbehalt: Nein, kein Genehmigungserfordernis. Der Betreute ist nicht entmündigt.
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