Dies ist ein Beitrag zum Thema Kaufvertrag wird einfach nicht Rechtskräftig Hauskauf im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Vermutlich weil mans direkt mitbeantragt hat. Der automatische Versand ist im Gesetz nicht vorgesehen....
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
02.03.2023, 14:19 | #11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
|
Vermutlich weil mans direkt mitbeantragt hat. Der automatische Versand ist im Gesetz nicht vorgesehen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
02.03.2023, 15:58 | #12 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
|
Ne
das muss nicht extra mit beantragt werden. Dem Beschluss liegt das Anschreiben der Geschäftsstelle bei und dort steht immer Sie erhalten nach Eintritt der Rechtskraft einen weitern Beschluss. Und der kommt dann automatisch mit Rechtskraftvermert. |
02.03.2023, 17:48 | #13 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
|
Moin moin
Das ist kein Grund zu Streiten: Ich kenne Gerichte, bei denen der Beschluss mit Rechtskraftvermerk automatisch ausgestellt wird, aber auch andere Gerichte, bei denen dies nicht der Fall ist. Manchmal hängt es auch an den jeweiligen RechtspflegerInnen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.03.2023, 08:53 | #14 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
|
|
Lesezeichen |
|
|