Dies ist ein Beitrag zum Thema Kaufvertrag wird einfach nicht Rechtskräftig Hauskauf im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag,
Ich habe am 26.7.2022 beim Notar einen Hauskaufvertrag unterschrieben.
mir wurde gesagt, das ich zwei bis drei Monate ...
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01.03.2023, 14:58 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.02.2023
Beiträge: 3
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Kaufvertrag wird einfach nicht Rechtskräftig Hauskauf
Guten Tag,
Ich habe am 26.7.2022 beim Notar einen Hauskaufvertrag unterschrieben. mir wurde gesagt, das ich zwei bis drei Monate warten müsste, da das Gericht den Kauf zustimmen müsste. die Verkäuferin steht unter Betreuung. aus den 3 Monaten sind 6 geworden, und dann kam der Beschluss und ich habe mich natürlich gefreut das es endlich weiter gehen kann. Ich sollte 14 Tage warten und dann wäre der Beschluss Rechtskäfig. Ist er aber Nicht!!! Der Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam ( §40 Abs.2. FamFG Dieses ist mit der Endscheidung aus zu sprechen ich weiß nicht was das genau bedeuten soll, und wann dieser Beschluss Rechtskäfig werden kann. Ich muss seit 1 Monat Bereitstellungszinsen bezahlen, meine Wohnung ist gekündigt, bereits seit 1 Monat, Vermieter und Nachmieter setzen mich unter druck, die kosten Steigen immer mehr so das mir kaum noch Geld zum Leben bleibt, den Betreuer kann ich nicht erreichen, der Antwortet nicht über Mail oder Tele. vielleicht kennt sich ja jemand hier mit diesen Thema aus und kann mir sagen wann endlich dieser Beschluss Rechtskäfig werden kann. ich weiß einfach nicht mehr weiter, |
01.03.2023, 17:30 | #2 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 4
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Kaufvertrag wird einfach nicht Rechtskräftig Hauskauf
Hallo Merlin 21,
wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ist der Beschluß rechtskräftig. In den meisten Fällen steht im Beschluß, das man ein Rechtsmittel innerhalb von (Zeitangabe) einlegen kann. Ist kein Rechtsmittel eingelegt worden, hat der Beschluß seine Rechtskraft erhalten. Gruß, Johanne |
01.03.2023, 20:49 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Nicht so ganz zutreffend. Der Beschluss erhält dann noch einen Vermerk mit dem Datum der Rechtskraft.
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02.03.2023, 08:12 | #4 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Zitat:
Die Rechtskraft muss nur bescheinigt werden. Ohne konkretes Datum.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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02.03.2023, 09:03 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.02.2023
Beiträge: 3
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Ich möchte mich erst mal bedanken für die Antworten die ich erhalten habe.
es ist Richtig das in den Beschluss ein Vermerk auf Widerspruch aufgeführt ist. laut Beschluss waren es 14 Tage das wäre der 21.2. gewesen! der Notar hat aber noch keine Nachricht vom Gericht erhalten, und da habe ich Angst das diese Nachricht wieder Monate dauert. Hat jemand Erfahrungen da mit wie lange so eine Nachricht dauern kann? |
02.03.2023, 09:06 | #6 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,807
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Wieder was dazu gelernt.
Hier ist immer ein Stempel auf dem Beschluss mit dem Datum der Rechtskräftigkeit. @Merlin21 Wenn bei der Unterzeichnung des Vertrages von zwei bis drei Monaten Bearbeitungszeit die Rede war kann es sich immer nur um Schätzwerte handeln. Welche Fragen für das Gericht bei der Entscheidung auftauchen und damit die Länge des Genehmigungsverfahrens beeinflussen hängt immer vom Einzelfall ab. Immerhin liegt ja inzwischen ein Beschluss vor und es glt nur noch die Rechtsmittelfrist abzuwarten. Ein Hauskauf mit Beteiligung des Betreuungsgerichts ist leider immer etwas unvorhersehbar und auch durch den Betreuer nicht unbedingt zu beeinflussen.
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02.03.2023, 09:25 | #7 |
Moderator
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Beiträge: 5,785
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Ich wundere mich, dass der Notar (und auch der Betreuer) nicht beim Betreuungsgericht nachgefragt hat. Automatisch gibts den Rechtskraftvermerk nicht.
Tatsächlich rechtskräftig geworden dürfte das Ganze schon vor Monateb geworden sein.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
02.03.2023, 11:22 | #8 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.02.2023
Beiträge: 3
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Vielen dank für diesen Hinweis, das der Notar dort mal nachfragen soll,
so weit ich den Beschluss verstehe ist er seit dem 21.2 rechtskräftig weil dann die Beschwerde Frist abgelaufen ist. das man Nachfragen muss war mir nicht bekannt |
02.03.2023, 12:12 | #9 |
Moderator
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Beiträge: 5,785
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Die Beschwerdefrist läuft für jeden Beschwerdeberechtigten individuell mit dessen Bekanntgabe. Deshalb inmer ein paar Tage drauf rechnen. Bez Rechtskraftbescheinigung: ich kenne es eigentlich nur so, dass der eigentliche Genehmigungsantrag direkt so formuliert wird, dass um einen Beschluss mit RK-Vermerk nach Auflauf der RM-Frist gebeten wird (was ein erneutes Anschreiben erübrigt).
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02.03.2023, 13:33 | #10 |
Stammgast
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