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Kaufvertrag wird einfach nicht Rechtskräftig Hauskauf

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kaufvertrag wird einfach nicht Rechtskräftig Hauskauf im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag, Ich habe am 26.7.2022 beim Notar einen Hauskaufvertrag unterschrieben. mir wurde gesagt, das ich zwei bis drei Monate ...


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Alt 01.03.2023, 14:58   #1
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Registriert seit: 27.02.2023
Beiträge: 3
Standard Kaufvertrag wird einfach nicht Rechtskräftig Hauskauf

Guten Tag,


Ich habe am 26.7.2022 beim Notar einen Hauskaufvertrag unterschrieben.
mir wurde gesagt, das ich zwei bis drei Monate warten müsste, da das Gericht den Kauf zustimmen müsste. die Verkäuferin steht unter Betreuung.


aus den 3 Monaten sind 6 geworden, und dann kam der Beschluss und ich habe mich natürlich gefreut das es endlich weiter gehen kann. Ich sollte 14 Tage warten und dann wäre der Beschluss Rechtskäfig.


Ist er aber Nicht!!!



Der Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam ( §40 Abs.2. FamFG


Dieses ist mit der Endscheidung aus zu sprechen


ich weiß nicht was das genau bedeuten soll, und wann dieser Beschluss Rechtskäfig werden kann.


Ich muss seit 1 Monat Bereitstellungszinsen bezahlen, meine Wohnung ist gekündigt, bereits seit 1 Monat, Vermieter und Nachmieter setzen mich unter druck, die kosten Steigen immer mehr so das mir kaum noch Geld zum Leben bleibt, den Betreuer kann ich nicht erreichen, der Antwortet nicht über Mail oder Tele.


vielleicht kennt sich ja jemand hier mit diesen Thema aus und kann mir sagen wann endlich dieser Beschluss Rechtskäfig werden kann.


ich weiß einfach nicht mehr weiter,
Merlin21 ist offline  
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Alt 01.03.2023, 17:30   #2
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 4
Lächeln Kaufvertrag wird einfach nicht Rechtskräftig Hauskauf

Hallo Merlin 21,


wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ist der Beschluß rechtskräftig.

In den meisten Fällen steht im Beschluß, das man ein Rechtsmittel innerhalb von (Zeitangabe) einlegen kann. Ist kein Rechtsmittel eingelegt worden, hat der Beschluß seine Rechtskraft erhalten.


Gruß, Johanne
Johanne54 ist offline  
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Alt 01.03.2023, 20:49   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Nicht so ganz zutreffend. Der Beschluss erhält dann noch einen Vermerk mit dem Datum der Rechtskraft.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 02.03.2023, 08:12   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Nicht so ganz zutreffend. Der Beschluss erhält dann noch einen Vermerk mit dem Datum der Rechtskraft.
Nicht ganz zutreffend:
Die Rechtskraft muss nur bescheinigt werden. Ohne konkretes Datum.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 02.03.2023, 09:03   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.02.2023
Beiträge: 3
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Ich möchte mich erst mal bedanken für die Antworten die ich erhalten habe.


es ist Richtig das in den Beschluss ein Vermerk auf Widerspruch aufgeführt ist. laut Beschluss waren es 14 Tage das wäre der 21.2. gewesen!


der Notar hat aber noch keine Nachricht vom Gericht erhalten, und da habe ich Angst das diese Nachricht wieder Monate dauert.


Hat jemand Erfahrungen da mit wie lange so eine Nachricht dauern kann?
Merlin21 ist offline  
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Alt 02.03.2023, 09:06   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Wieder was dazu gelernt.
Hier ist immer ein Stempel auf dem Beschluss mit dem Datum der Rechtskräftigkeit.


@Merlin21
Wenn bei der Unterzeichnung des Vertrages von zwei bis drei Monaten Bearbeitungszeit die Rede war kann es sich immer nur um Schätzwerte handeln.
Welche Fragen für das Gericht bei der Entscheidung auftauchen und damit die Länge des Genehmigungsverfahrens beeinflussen hängt immer vom Einzelfall ab.


Immerhin liegt ja inzwischen ein Beschluss vor und es glt nur noch die Rechtsmittelfrist abzuwarten.


Ein Hauskauf mit Beteiligung des Betreuungsgerichts ist leider immer etwas unvorhersehbar und auch durch den Betreuer nicht unbedingt zu beeinflussen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 02.03.2023, 09:25   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Ich wundere mich, dass der Notar (und auch der Betreuer) nicht beim Betreuungsgericht nachgefragt hat. Automatisch gibts den Rechtskraftvermerk nicht.

Tatsächlich rechtskräftig geworden dürfte das Ganze schon vor Monateb geworden sein.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 02.03.2023, 11:22   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.02.2023
Beiträge: 3
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Vielen dank für diesen Hinweis, das der Notar dort mal nachfragen soll,


so weit ich den Beschluss verstehe ist er seit dem 21.2 rechtskräftig weil dann die Beschwerde Frist abgelaufen ist.


das man Nachfragen muss war mir nicht bekannt
Merlin21 ist offline  
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Alt 02.03.2023, 12:12   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Die Beschwerdefrist läuft für jeden Beschwerdeberechtigten individuell mit dessen Bekanntgabe. Deshalb inmer ein paar Tage drauf rechnen. Bez Rechtskraftbescheinigung: ich kenne es eigentlich nur so, dass der eigentliche Genehmigungsantrag direkt so formuliert wird, dass um einen Beschluss mit RK-Vermerk nach Auflauf der RM-Frist gebeten wird (was ein erneutes Anschreiben erübrigt).
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Horst Deinert

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Alt 02.03.2023, 13:33   #10
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Automatisch gibts den Rechtskraftvermerk nicht.

Hallo Horst, ich bin in 5 verschiedenen Gerichtsbezirken tätig.
Bei jedem kommt erst der Beschlss und dann AUTOMATISCH der Beschluss mit Rechtskraftvermerk.
zwerg1978 ist offline  
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