Dies ist ein Beitrag zum Thema Untätigkeit - Ergänzungsbetreuer u. Amtsgericht im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hey,
für einen Vorgang in Vermögensangelegenheit wurde vom Amtsgericht
* 01.2022 Beschluss Ernennung des Betreuers (Kind 2)
* Vermögensaufstellung an ...
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#1 |
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Hey,
für einen Vorgang in Vermögensangelegenheit wurde vom Amtsgericht * 01.2022 Beschluss Ernennung des Betreuers (Kind 2) * Vermögensaufstellung an Amtsgericht übergeben; * Anliegen formuliert: - "Darlehensaufnahme mit Grundschuld-Eintrag" wg. fehlendem Geld-Vermögen u. Renten-Einnahmen für das Leben im eigenen Häuschen; - Betreute mit PG4 Demenz will keinerlei Sozialhilfe - Kind 2 (Betreuer) will Geld für alle ungedeckten Ausgaben geben (vom eigenen Ersparten). - dieses Geld soll per Darlehensvertrag mit Grundschuldeintrag abgesichert werden - alle Kinder sind auch Rentner mit geringem mtl. Renten Wegen gewünschtem Darlehensvertrag wurde bestellt - in 08.2022 ein Fachanwalt Familienrecht als Ergänzungsbetreuer. Ergänzungsbetreuer hatte sich in 10.2022 das Häuschen angesehen um zu beurteilen, ob die vom mögl. "Darlehensgeber" genannten nötigen Reparaturen wirklich nötig und nicht alles erlogen ist (diese Person ist aber doch keine Sachverständige im Bauwesen - aber es bestehen wahre Reparatur-Notwendigkeiten z.B. undichtes Dach etc.). Dies um einen möglichen Darlehensvertrag zu kontrollieren (Höhe der Euro). Ergänzungsbetreuer hat bis heute - also 7 Monate nach Beschluss der Ernennung - keinen Bericht / Statement für das Amtsgericht verfasst - weil diese bekannt gab, wie uns der Präsident des Amtsgerichtes schrieb, es eine "sehr komplexe" Aufgabe sei (??) Das Amtsgericht - sogar der angeschriebene" Präsident des Amtsgerichtes" schrieb: Amtsgericht sei nicht "Untätig" - es sei wg. fehlendem Bericht des Ergänzungsbetreuers und verwies auf o.g. Aussage "komplex". (Obwohl das Amtsgericht alleine von Februar bis August 2022 sich Zeit ließ, diese Ergänzungsbetreuer zu bestellen). Dieses Kind 2 hat innerhalb eines Jahres knapp 10.000,-- nur für regelmässige Ausgaben für die Mutter nachzuweisen. Weitere 9.000,-- stehen aktuell als Sonderausgaben an (Pflege-Betreuung, Ersatz defekte Elektrogeräte wie Waschmaschine, E-Herd, Beschattung usw. usw.) Was kann man unternehmen? "Klage wegen Untätigkeit" oder?? Geändert von Sunlight (24.05.2023 um 18:29 Uhr) |
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#2 |
Stammgast
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Antrag auf Betreuerwechsel des Ergänzungsbetreuers aus vorstehenden Gründen.
Aber ich würde zuerst den Ergänzungsbetreuer anschreiben, dass Du dich gezwungen siehst, den entsprechenden Antrag zu stellen, falls sich weiterhin nichts tut und eine Kopie an das Gericht schicken mit bitte um Kenntnisnahme. |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.05.2023
Beiträge: 27
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Danke -
Ergänzungsbetreuer wurde mehrfach angeschrieben und um Erledigung gebeten. Auch der Hinweis auf "Untätigkeit" war schon beinhaltet. Und im letzten Schreiben (nochmals auch an die 2 Präsidenten des Amtsgerichtes und die zuständigen Sachbearbeiter / Rechtspfleger sowie Ergänzungsbetreuer) hingewiesen, dass diese "Ernennung" nicht positiv anzusehen ist und eventuell ein andere Person zu bestellen ist, auch nochmal mit Hinweis auf "Untätigkeit". Ein Problem: (bin mir aber nicht sicher), dass obwohl der Ergänzungsbetreuer seine Arbeit nicht zu Ende erledigt hat, dieser der Betreuten eine Rechnung stellen darf, welche dann auch leider zu begleichen ist. (???) Dies wäre sehr schlecht (doppelte Kosten), da Betreute sowieso zu wenig Einnahmen p.M. u. p.a. hat. Die Familie vermutet, dass dies womöglich auch eine "Masche" des Ergänzungsbetreuers ist, um mit weniger Arbeit / Aufwand dennoch eine gehobene Kostenrechnung stellen kann (dieser war doch extra zur "Hausbesichtigung" gekommen). Womöglich hat dieser auch spezielle Kontakte zu Immobilien-Makler um - wenn die Betreute finanziell absolut down ist - den Verkauf des kleinen ollen DHH "zu begleiten". |
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#4 | |
Routinier
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#5 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 828
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Und der eigentliche Betreuer, der die Vermögenssorge hat, bekommt den Vergütungsantrag zur Stellungnahme übersandt, bevor der Rechtspfleger entscheidet.
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#6 |
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Beiträge: 27
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Merci!
nach § 3 VBVG Vergütung - nach Zeitaufwand? Wirklich? Wäre Hohn!!!!!!!! - Sightseeing im Haus der Betreuten ausführlich zeitaufwändig (Notizen handschriftlich auf Block im Anschluss in Ruhe im WZ-Sessel sitzend, noch etliche Fotos, Hin- und Herfahren durch die Großstadt). Ergänzungsbetreuer "schießt" ein paar Mails raus an die Familie mit Bitten um ausführlichste Antworten. Zum Lesen dieser ausführlichen Antworten des Betreuers (Kind 2) vergeht auch viel Zeit. Da vergeht aber reichlich Zeit - da kann dieser viel abrechnen. Die Arbeit, die Ergänzungsbetreuer im Büro macht, ist doch gar nicht nachweisbar! Ergänzungsbetreuer (Fachanwalt Familien-/Erbrecht) hatte z.B. Grundbuchauszug sich senden lassen. War augenscheinlich nicht in der Lage dies zu "verstehen/lesen". Fragte ob die Großmutter noch ihr Wohnrecht (Eintrag im Grundbuch) ausübe. Antwort des Betreuers: Kopie einer Google-Info, dass die Unterstreichung eines Eintrages im Grundbuch bedeutet, dass dieser Eintrag "gestrichen" zudem ist Datum der Streichung angegeben. Geburtsdatum dieser Oma 1902! Wenn man als Ergänzungsbetreuer sich bereits in dieser einfachen Sache als unfähig zeigt und der "Kunde" für Aufklärung sorgen muss. Ich unterstelle: - Ergänzungsbetreuer schindet sehr viel Zeit um höchste Vergütung abzurechnen folgender Gedanke schlich sich ernsthaft schon ein: - Womöglich hat dieser auch "ausgeprägte Geschäftskontakte" zu den Mitarbeitern des Amts-Betreuungsgerichtes. Wäre nicht die erste Personen in der BRD, die für "zusätzlichen finanziellen Zuwendungen unter der Hand" erreichbar wären. Frei nach dem Motto: Ihr beauftragt mich als Ergänzungsbetreuer bei lukrativeren Jobs und im Gegenzug bekommt ihr entsprechende Zuwendungen bar auf die Hand. Je mehr er abrechnen kann, je höher sind die Zuwendungen. Deshalb ist es unsinnig, wenn das Amtsgericht eine zügige Bearbeitung anmahnt. Sollte ich den 2 Präsidenten des Amtsgerichtes N obige Zeilen schreiben?? |
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#7 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,753
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Hallo Sunlight,
mir sind deine Ausführungen doch etwas zu paranoid. Du solltest aufpassen was du an das Gericht schreibst wenn du nur vage Vermutungen hast. Grundsätzlich verstehe ich auch vielleicht etwas falsch in deinem Fall. Du hast ja geschrieben es wäre kein Geldvermögen vorhanden sondern lediglich das selbstbewohnte Haus des Betreuten. Dieses wäre jedoch Schonvermögen. Es werden also die Kosten des Ergänzungsbetreuers dann aus der Staatskasse gezahlt werden, wenn ich nicht komplett falsch liege.
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#8 |
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Beiträge: 27
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Paranoid oder habe zuviel Fantasie - aber eher ein gutes Bauchgefühl.
Das mit der Staatskasse ist mir nicht bekannt. Aber ich las: die Staatskasse macht Rückgriff nach dem Versterben. Dass Häuschen Schonvermögen ist mir bekannt. Die Renten u. PG reichen nur für die Pflegebetreuung im eigenen Zuhause. Warum - wenn nicht zur Erhöhung der Vergütungsrechnung wird dieser Vorgang so lange hinausgezögert????. PS: gerade schrieb Ergänzungsbetreuer wieder eine Mail und fragt wiederholt viele Informationen ab (was aber alles bereits besprochen und geschrieben war) Und dieser will nun wissen, was möglich nötige Reparaturen am Haus kosten werden. Die Betreute und Betreuer sollen doch in den Baumarkt gehen und sich dort bestätigen lassen was die Kosten in Zukunft sein werden. Oder vom Handwerker ein Kostenvoranschlag oder.....usw. Neeee - dieser hat absolut einen in der Birne.......... Meine andere Vermutung: Bei Rechtspfleger und Ergänzungsbetreuer viel zu wenig vorhandenes Wissen über das Thema "Darlehen mit Grundschuldeintrag von Kind zum Lebensunterhalt der betreuten Eltern". Da muss man schon wissen, b.E. - dass eine "Grundschuldeintragung" ein sog. "Pfandrecht" darstellt. - dass der Betrag der Grundschuld nicht den Betrag darstellen muss, der über die Jahre ausbezahlt wird. - dass man über die ausgezahlten Beträge eine "ordentliche Buchführung" nach gesetzliche Vorgaben erstellt - und dies alles notarvertraglich regeln und absichern lässt Naja - das ist das kleine "Banken-einmaleins" m.E. Wer sich schon mal ein Haus gebaut hat, konnte damit schon Bekanntschaft schließen. Auch da zahlt die Bank erst nach Baufortschritt (also nach tatsächlichem Geld-Bedarf) das Geld aus obwohl die Grundschuld bereits in kompletter Höhe der geplanten Kosten eingetragen ist. Wehe wer diese Grundschuld zu niedrig eintragen ließ der muss teuer nachfinanzieren und eine weitere Grundschuld im nächsten Rang eintragen lassen. In der Familie gibts ReA u. Notar a.D.. Leider schon seehr alt. Dieser wird natürlich befragt. Aber ist nicht Betreuungsrechtler, Formulierte Darlehensvertrag vor. Und dieser wurde sowohl ans Amtsgericht als auch an Ergänzungsbetreuer vor langer Zeit gegeben. Damit konnten sich die sogenannten Fachleute Arbeit ersparen und auch gleichzeitig alles prüfen. Aber diese sog. Fachleute sind scheinbar viel viel zu unwissend dafür. |
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#9 |
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Beiträge: 27
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Heute schrieb Ergänzungsbetreuer s.u.
- aber alle diese Fragen wurde vom ehrenamtlichen Betreuer bereits vor sehr vielen Wochen schriftlich beantwortet (nach besten Wissen und Gewissen). Und in der sog. Hausbegehung doch schon in 2022 persönlich begutachtet. Dass heute dieses Schreiben kommt, ist wahrscheinlich dem Umstand geschuldet, dass "ehrenamtlicher Betreuer" die Präsidenten und den Rechtspfleger des Amtsgerichtes diese Woche anschrieb mit Hinweis: Untätigkeit. Und wiederum ein Versuch des "Zeitschindens". PS: das sog. "Anwesen" ist ein kleines altes Häuschen aus 1950 mit kleinem Grundstück. Mail an Betreuer und Betreute: Geehrte........ in der oben genannten Angelegenheit soll der abzuschließende Darlehensvertrag sich auf drei Kostenkomplexe beziehen, nämlich
Sie haben in Ihren Mails sowie in unserem persönlichen Gespräch erklärt, dass Sie Überweisungen zur Aufstockung der Liquidität auf dem Girokonto Ihrer Mutter aus eigenem Vermögen getätigt haben und dass Sie Ausgaben für Ihre Mutter übernommen haben. Bitte übermitteln Sie eine Aufstellung dieser Zahlungen, die Sie zugunsten Ihrer Mutter getätigt haben. Bitte geben Sie jeweils die Summe und das Datum der Zahlung an und belegen Sie die Zahlung (z. B. Überweisungsträger in Kopie). Renovierungen und Reparaturen bezüglich des Anwesens XXX Stadt X Wir haben die einzelnen Positionen beim Hausbesuch besprochen, nämlich
(wie bitte??? Der Ergänzungsbetreuer hat diese Probleme vor Ort alle besichtigt und notiert und er weiß, dass man nicht sagen kann, heutzutage was eine mögliche Reparatur kostet, da Handwerker schon gar kein Angebot mehr schreiben = echte aktuelle Erfahrung!!!) Zum anderen bitte ich, die Summe anzugeben, die Sie hierfür kalkulieren und diese Summe zu belegen. Benötigt wird jedoch eine Angabe dazu, wie Sie die von Ihnen genannten Zahlen für den Kostenaufwand ermittelt haben (z. B.: Nachfrage bei zwei Handwerkerbetrieben, Recherche im Internet, Recherche im Baumarkt u.ä.). Kostenaufwand für Haushalt, Fixkosten, Pflege Bitte übermitteln Sie ferner für die zukünftig zu erwartendenAusgaben pro Monat eine Aufstellung mit Angabe der Summen und Beleg, woraus sich die Höhe dieser Summe ergibt. Können die Kosten für den ambulanten Pflegedienst weiter durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt werden oder muss hier eine Zuzahlung aus dem eigenen Vermögen der Betreuten erbracht werden? |
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#10 |
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Beiträge: 27
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Obige Fragen der Ergänzungsbetreuers (eB) wurde sehr ausführlich mit Bankauszügen, eigenen Aufstellungen etc. beantwortet.
Wenige Tage später sandte Ergänzungsbetreuer einen wiederholten umfangreichen Fragekatalog. Darin machte sie Fehler (falsche Addition von Werten der vorangegangenen Antwort-Mail z.B. / oder fragte nach Vorgängen von vor der Betreuer-Bestellung). Wiederholt wollte EB Erläuterungen und Belege über z.B. - weil es FÜR DIESE EB nicht zuzuordnen ist wem der Einkauf bei div. Discountern zuzuordnen ist (war von Konto Betreutem oder Konto ehrenamtl. Betreuer vor Ort beim Betreuten für Lebensmittel und Kleinkram) Belege von bereits anderweitig nachgewiesenen z.B. in 2022 wurde Dienstleitstungsvertrag PDF für Pflegebetreuung an AG gesannt. Nun forderte EB zum vorhandenen Online-Bankbelegen auch die aktuelle Rechnung dazu (obwohl seit 2020 dieser Vertrag besteht und mtl. bezahlt wird). Sie will wissen: Warum neue Leuchtmittel in Lampen nötig, oder "kann total defekte Waschmaschine repariert werden" Sie fragt tatsächlich jede einzelne Lampe in den Wohnräumen ab, ob diese Reparatur oder Austausch benötigt Und warum Betreute Person neue Zahnprotese benötigt - will dazu Kostenvoranschlag Wieso ein TV-Techniker kommen soll (wurde ihr bereits vor Monaten als anstehender Kostenpunkt gemeldet) Der EB scheint Online-Bankausdrucke nicht anzuerkennen ?? Alle Einkäufen bei Discountern werden über EC bezahlt - somit im Onlinebanking nachgewiesen (Kassenzettel vorhanden). EB besteht darauf: Heute bereits: Zukünftige Kosten mit zukünftigen Belegen nachgewiesen zu bekommen. (wie soll das gehen??) Zukünftige Reparaturen mit Preisen von 2 Handwerksbetrieben ermittelt und über Internet- und Baumarktrecherche nachgewiesen. Wie soll man diese Forderungen des EB nur befriedigen? EB sagt nur immer: die gestellten Fragen wurden noch nicht beantwortet. Keine Entscheidung bisher zum gewünschten Darlehen!! Seit Herbst 2021 wurde es dem Betreuungsamt mitgeteilt (vor Beschluss Betreuuung). In 02/2022 wurde es dem AG mitgeteilt (vor und nach Beschluss). Ab 08/2022 EB bestellt und diesem alles "beschrieben" und seither viele Fragen beantwortet. Heute ist 07/2023 und nichts geht vorwärts. Der Rechtspfleger vom AG N kommuniziert überhaupt nicht mit dem Ehrenamtlichen Betreuer oder dem Betreuten. Auch wenn dieser direkt angeschrieben wird. Auch wenn man Termine nennt. Auch wenn man die Präsidenten des AG anschreibt zusätzlich zum Rechtspfleger. Der EB hat wieder seit 02.06.23 nichts von sich hören lassen. HILFE - HILFE - HILFE |
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