Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerausweis mit Hinweis befreiter Betreuer im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich bin Betreuer meines geistig behinderten Bruders, u.a. mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge.
Kann ich ohne Genehmigung des Gerichtes ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.04.2019
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,
ich bin Betreuer meines geistig behinderten Bruders, u.a. mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge. Kann ich ohne Genehmigung des Gerichtes über Anlagen mit Sperrvermerk verfügen? Und: Habe ich ein ANRECHT darauf, dass mir das Gericht einen aktualisierten Betreuerausweis ausstellt, aus dem hervorgeht, dass ich befreiter Betreuer bin? Danke im Voraus Christoph |
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#2 | ||
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,573
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,664
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Falls Du Bestandsbetreuer von vor 2023 bist, reicht es, einen neuen Betreuerausweis zu beantragen, aus dem kenntlich ist, dass Du befreiter Betreuer bist.
Falls Du 2023 oder später Betreuer geworden bist, solltest Du formlos dem Gericht mitteilen, dass der entsprechende Passus fehlt, hatte ich auch schon. |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.04.2019
Beiträge: 5
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Danke beiden Antwortenden.
Ich werde ein entsprechendes Schreiben an das Gericht richten. Christoph |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2024
Beiträge: 13
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Im Hinblick auf die Handlungsbefugnisse des Betreuers wäre es rein rechtlich gesehen nicht notwendig, anstelle der alten nunmehr eine neue Bestellungsurkunde auszustellen. Denn die "Mutierung" des bis zum 31.12.2022 nicht befreiten Betreuers mit Wirkung vom 01.01.2023 zum befreiten Betreuer ergibt sich bereits aus dem Gesetz. Und das Gesetz - so sollte man meinen - sollten auch die Banken kennen.
Richtig ist aber natürlich, dass es in praxi sinnvoll ist, eine neue Bestellungsurkunde auszustellen. |
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,664
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Ich würde sagen im Falle neuer befreiter Betreuer durch das Gesetz (Geschwister) muss das Betreuungsgericht von Amts wegen den Ausweis austauschen, der Gesetzgeber hat hier aber eine eindeutige Regelung verschlafen...
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2024
Beiträge: 13
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Das ist nicht das Einzige, was er verschlafen hat ...
Der Austausch der Bestellungsurkunden von Amts wegen stößt auf die Schwierigkeit, dass es nirgends registriert ist, welchem Personen- und Verwandtschaftskreis der jeweilige Betreuer angehört. Man wird dies also nur nach und nach in Angriff nehmen können, wenn man die jeweiligen Bestandsakten zur Sachbearbeitung an die Hand bekommt (und es dann nicht vergisst). |
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#8 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,664
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Jetzt weiß ich, warum ich mehrfach eine Bestellungsurkunde in der Hand hatte, bei der der Hinweis (nach altem Recht) fehlte...
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