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Darlehen für Immobilie der Betreueten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Darlehen für Immobilie der Betreueten im Unterforum Betreuungsrechtliche Genehmigungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen zusammen. Wir benötigen Geld für den Pflichtteil des Bruders und um die Immoblie in den Verkauf zu bringen. ...


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Alt 21.06.2024, 05:28   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 42
Standard Darlehen für Immobilie der Betreueten

Guten Morgen zusammen.
Wir benötigen Geld für den Pflichtteil des Bruders und um die Immoblie in den Verkauf zu bringen. Ich habe bereits ein Schreiben mit allen Unterlagen und Aufwendungen der einzelnen Posten an die Rechtspflegerin gesendet.
Von der Bankseite gab es die Variante, dass ich ein Darlehen aufnehme, und dieses Darlehen mit den noch eingetragenen Grundschulden der Immoblie abgesichert wird. Dann müsste ich auch noch meiner Mutter ein Darlehen geben. So genau hatte ich das an die Rechtspflegerin nicht geschrieben. Es ist von der Bankseite eher unwahrscheinlich dass die Mutter selbst ein Darlehen erhält. Nun habe ich das Schreiben der Rechtspflegerin erhalten, hier steht:

"Die betreuungsgerichtliche Genehmigung wird in Aussicht gestellt. Um Vorlage der Unterzeichneten Unterlagen (Darlehen und Zweckerklärung) wird gebeten. Eine endgültige Entscheidung ergeht nach Prüfung dieser Unterlagen und Anhörung der Betroffenen."

Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich da bei der Bank alles wie geplant abschließen kann, und dann erst vorlege? Gibt es sonstige Sachen noch zu beachten? Gruss Margarete
Margarete Senn ist offline  
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Alt 21.06.2024, 08:57   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,774
Standard

Wieso Darlehen an Mutter? Ist das eine 2. Frage? Ich denke, es geht um den Pflichtteil? Und das Schreiben des Gerichtes ist noch nicht die Genehmigung, sondern nur die Mitteilung, dass wenn die genauen Konditionen bekannt sind, eine Genehmigung möglich ist. Das muss dann überhaupt erstmal mit konkreten Zahlen beantragt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 21.06.2024, 09:12   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,102
Standard

Lass das sein mit Darlehen aufnehmen, um ein Darlehen zu geben, hat Fallstricke ohne Ende...
Mächschen ist offline  
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